Hakenkreuze in Vorarlberg

Zwei 19-Jährige wurden am 15. 9. 2006 im Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" zu sechs und sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Die beiden Burschen haben Anfang Juli 2005 eine regelrechte Tour durch Thüringerberg im Walsertal (Vorarlberg)  unternommen und an Gebäuden, Fahrzeugen, in Stiegenhäusern und auf sonstigen Flächen wurden mit roter Farbe zahlreiche Hakenkreuze und NS-Parolen gemalt. 

Die 19-Jährigen haben im Gerichtssaal Reue gezeigt und sich bei allen Betroffenen entschuldigt und den Schaden wieder gutgemacht, unter anderem auch beim Bürgermeister von Thüringerberg, den sie in Schmierereien am Gemeindeamt als "Verräter" bezeichnet hatten.

Mit der Skinheadszene hätten sie heute nichts mehr zu tun. Die Verteidigung führte an, dass die Burschen keine Speerspitzen der Skinheadszene waren, sondern Mitläufer, die bei den Taten stark alkoholisiert waren.

Auf Grund der aufrichtigen Reue, der umfangreichen Geständnisse, der bisherigen Unbescholtenheit und des jugendlichen Alters der beiden 19-Jährigen sprachen sich sowohl Verteidigung als auch Anklage für ein mildes Urteil aus.

Das Schwurgericht ist der Empfehlung gefolgt und hat das für NS-Wiederbetätigung niedrigste Strafmaß verhängt: sechs und sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die verurteilten Taten - das Malen von Hakenkreuzen - kann man tatsächlich als eine Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus auffassen, im Gegensatz zu Aussagen zur Zeitgeschichte, die mit einer Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus rein garnichts zu tun haben...

[15. September 2006] 

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Burschenschaftler soll Hitlergruß geflüstert haben

Einen Freispruch gab es am 9. 6. 2006 für einen am Landesgericht Wien nach dem NS-Verbotsgesetz angeklagten Studenten. Das 21-jährige Mitglied der Burschenschaft "Olympia" hatte am 5. Mai 2005 auf der Universität Wien mit zwei Gesinnungsgenossen Plakate mit dem Text "8. Mai 1945, Tod und Niederlage, Wir feiern nicht!!!" angebracht.

Ein anderer Student beobachtete das Trio und riss das von ihnen angebrachten Schriftstück brutal vom Plakatständer. "Ich habe mich persönlich beleidigt gefühlt", erklärte er als Zeuge im Straflandesgericht. Er behauptete weiters, dass ein Teil seiner Familie im Holocaust umgekommen sei und sein Großvater nach dem Anschluss flüchten habe müssen.

Die Burschenschaftler wären darauf "mit paramilitärischem Auftreten" auf ihn losgegangen, hätten ihn als "linke Zecke" und Verräter am Großdeutschen Reich beschimpft, gab der Zeuge zu Protokoll. Der Angeschuldigte Burschenschafter habe sich ganz besonders erregt und geschrien: "Wir sind im Gegensatz zu euch dem Führer treu!" Dazu habe er nicht gerade die Haken zusammen geschlagen, aber doch den Hitlergruß zum Besten gegeben: "Dabei ist ein 'Heil Hitler' über seine Lippen gehuscht."

Die Geschworenen gelangten jedoch nach diesen unglaubwürdigen Äußerungen zur Ansicht, dass keine Wiederbetätigung vorlag. Ihnen erschienen die Angaben des Zeugen nicht aussagekräftig genug, um ein vorsätzliches Handeln im Sinne des Verbotsgesetzes glaubhaft zu machen. Der Staatsanwalt war damit einverstanden, die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. 
 


Hakenkreuzfahne und Hitlergruß

Ein 27jähriger Koch wurde am 9. 5. 2006 am Landesgericht Wien zu 18 Monaten Haft nach § 3g des NS-Verbotsgesetzes verurteilt. Der Koch hatte laut Anklage auf seinem Balkon eine Hakenkreuz-Fahne geschwenkt und lautstark "Sieg Heil!" und "Heil Hitler!" in die Nacht gerufen. Anrainer verständigten daraufhin die Polizei. Als die Beamten den Mann zur Rede stellten, wurde dieser ausfällig. Laut Polizeiprotokoll herrschte er sie an: "Wer hat euch eigentlich angerufen? Wen stört das? Sicher die Jugos oder die Juden! Einen Österreicher würd' so etwas nicht stören!" 

"Ich kann mich an nix erinnern. Wahrscheinlich wird es so gewesen sein", verwies er nun vor dem Schwurgericht auf seinen ausgiebigen Alkoholkonsum, der ihm die Erinnerung geraubt habe. Er habe mit Freunden Bier, Wodka und Absinth getrunken und dazu alte "Mundl"-Folgen, darunter auch die bekannte Silvester-Episode geschaut. Anschließend habe man sich noch den "Bockerer" angesehen.

Als in besagtem Film eine Szene mit einer Hakenkreuz-Fahne zu sehen war, soll der Koch "A so a Fahne hab' i a!" ausgerufen haben, sagte einer seiner Freunde im Zeugenstand: "Dann war er schon am Balkon."

Wenn die hohe Strafe wegen der Alkoholisierung des "Täters" auch etwas fragwürdig erscheint so ist doch immerhin formal eindeutig der Tatbestand einer "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" gegeben. 

Interessant ist, dass im gleichen Landesgericht auch David Irving nach dem gleichen Paragraphen 3g (rechtswidrig) verurteilt wurde, obwohl bei Irving nur Aussagen zur Zeitgeschichte zur Debatte standen, die man erst nach dem im Jahre 1992 beschlossenen (menschenrechtswidrigen) §3h als Tat nach §3g verurteilen durfte.. (Die "Taten" Irvings sollen im Jahre 1989 begangen worden sein.)

[9. Juni 2006]
 

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Gefährliche Drohung und Hitlergruß

Zu 18 Monaten Haft wurde am 28. 9. 2005 vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt (Kärnten) ein 20-jähriger gebürtiger Vorarlberger verurteilt, der unter anderem bei einer Demonstration Heil-Hitler-Rufe ausgestoßen hatte. Der zur Tatzeit bekennende Skinhead hatte außerdem bei einer anderen Gelegenheit einen farbigen Jugendlichen mit einer Machete bedroht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Skandalös war die Strategie des Verteidigers, der das Elternhaus des Angeklagten und die FPÖ für die Taten verantwortlich machen wollte. Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant "dieses Gedankengut" nun endgültig hinter sich gelassen habe und in der Szene als "verbrannt" gelte. Außerdem habe er die Gesinnung vom Elternhaus mitbekommen, der Vater, ein Bundesheerbediensteter, denke nicht anders. "Das Verbotsgesetz ist nur für die Blöden, denn die werden erwischt." plädierte Großmann und meinte damit jene, "die nicht intellektuell genug sind, ihre Aussagen entsprechend zu verpacken".  "Die Großen dürfen im Inlandsreport ihren Blödsinn verzapfen. Das sind die Täter, die den Boden aufbereiten". Damit soll er laut "Kleiner Zeitung den Parteiobmann der FPÖ Heinz Christian Strache gemeint haben.

Der zweimal Vorbestrafte wurde wegen Verstoßes gegen das Verbots- und das Waffengesetz sowie wegen versuchter Nötigung und gefährlicher Drohung verurteilt. Er zeigte sich in allen Punkten geständig. 

Im Sommer 2004 haben an die 80 Personen am Klagenfurter Neuen Platz gegen eine rechte Veranstaltung demonstriert. Davon habe er sich provoziert gefühlt, gab der Angeklagte vor Gericht an.  Seine Reaktion: Er zog sich eine Bomberjacke und Springerstiefel an, nahm einen Freund mit und mischte sich unter die Menge. Dort angekommen legte er schärfsten Protest ein - indem er seinen rechten Arm zum "deutschen Gruß" erhob und "Heil Hitler" rief. Lange dauerte es nicht, bis ein Polizist ihn festnahm. "Wenn die anderen mit durchgestrichenen Hakenkreuzen herumlaufen, werde ich wohl auch solche Symbole verwenden dürfen", rechtfertigte er sich damals.

In diesem Fall ist wirklich jemand wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" verurteilt worden und nicht - wie in vielen anderen Fällen - wegen Meinungsäußerungen zu geschichtlichen Ereignissen....

Die Strategie des Verteidigers zu unterstellen, ein Bundesheerbediensteter und ein FPÖ-Politiker würden Messerangriffe auf Farbige provozieren ist skandalös. Das ist aber eine bekannte Taktik der Linken, um Kritik an der Masseneinwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen oder sog. Asylwerber zu verhindern bzw. zu kriminalisieren.

[28. September 2005]
 

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