Fragwürdige Urteile im Lichtenhagen-Prozeß Zehn Jahre nach den Ausschreitungen von Lichtenhagen (Mecklenburg) sind drei ehemalige Skinheads am 17. 6. 2002 vom Landesgericht Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) zu Bewährungsstrafen von einem bis eineinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landesgericht sprach die heute 27 bis 29 Jahre alten Angeklagten des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen von je eineinhalb Jahren gefordert, davon zweimal zur Bewährung. Die Verteidiger verlangten Freispruch.
Die Ausschreitungen gegen Ausländerunterkünfte von Rostock - Lichtenhagen hatten im August 1992 international für Aufsehen gesorgt. In der dritten Nacht hatten Agitatoren die "Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber" (ZAST) des Landes und ein Wohnheim für Vietnamesen mit Molotow-Cocktails in Brand gesteckt. Das Wohnheim war bereits geräumt, jedoch mußten sich angeblich einige verbliebene Bewohner über das Dach des langgezogenen Plattenbaus retten. Der CDU-Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern erklärte damals sinngemäß, daß die Ausschreitungen zeigten, daß man der Bevölkerung nicht noch weitere Zuwanderung von Asylanten zumuten könne.
Die Richter des Landgerichtes Schwerin erklärten in ihrem Urteil, daß die drei damals aus Schwerin angereisten Skinheads Brandsätze auf die Gebäude geworfen hatten. Das Gericht stützte sich dabei auf die widersprüchlichen Aussagen einer damals 16-jährigen Freundin der Angeklagten, die zusammen mit ihnen nach Rostock gefahren war. Die Angeklagten hatten im Prozeß bestritten, selbst Molotow-Cocktails geschleudert zu haben und lediglich eine Beteiligung an ausländerkritischen Sprechchören eingeräumt. Auf Videoaufnahmen, die dem Gericht vorlagen, konnte man die Angeklagten sehen, wie sie nur dastanden und keinerlei Gegenstände warfen. In den vielstündigen Aufnahmen der Ausschreitungen konnte keine einzige für die Angeklagten belastende Aufnahme gefunden werden. Es konnten auch keine weiteren Zeugen genannt werden. Die dem Gericht verbliebene einzige Belastungszeugin hatte in einer ersten Zeugenvernehmung vor Gericht ihre angeblich früher gemachten belastenden Aussagen nicht bestätigt. Die Richter brauchten jedoch zwecks Befriedigung der in Deutschland herrschenden Meinungslobbyisten unbedingt einen Schuldspruch. Deshalb wurde der Zeugin ein "Zeugenbeistand" vermittelt, der dafür sorgte, daß sie ihre Anschuldigungen in gewünschter Weise dem Gericht vortrug. Diese Aussagen waren der alleinige Grund für die Verurteilung der Angeklagten. Die Verteidiger der Angeklagten legten gegen das Urteil Revision ein.
[18. Juni 2002]