Leugnung des Holocausts

Der frühere, 1994 aus der Partei ausgeschlossene freiheitliche Wiener Bezirksrat Wolfgang F. ist am 14. 1. 2008 im Wiener Straflandesgericht wegen Leugnung des Holocausts, was in Österreich kurzerhand zur "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" nach den Gummiparagraphen 3g, h erklärt werden kann, zum dritten Mal schuldig gesprochen worden. Wie bei solchen Prozessen üblich, wurden die Beweisanträge des Angeklagten unter Bruch der Strafprozeßordnung wegen behaupteter "Offenkundigkeit" des Holocausts abgelehnt. Ein Schwurgericht verhängte über den 57-Jährigen vier Jahre unbedingte Haft. Außerdem wurden zwei offene bedingte Freiheitsstrafen aus den vorangegangenen Strafverfahren widerrufen, so dass der Mann bei Rechtskraft des Urteils insgesamt sechs Jahre und fünf Monate zu verbüßen hätte.

Nach der Urteilsverkündung spielten sich im Verhandlungssaal dramatische Szenen ab. Während Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik dem Ex-Politiker die Rechtsbelehrung erteilen wollte, sackte dieser zusammen. "Ein Kreislaufzusammenbruch", murmelte der sichtlich gezeichnete Mann, ehe er zu Boden sank. Es dauerte Minuten, ehe aus der angrenzenden Justizanstalt Wien-Josefsstadt die von der Richterin angeforderte ärztliche Hilfe zur Stelle war. Währenddessen kümmerten sich zwei Wachebeamte, eine Rechtspraktikantin und die Ehefrau des Ex-Politikers um diesen, der ständig bei Bewusstsein und auch ansprechbar war.

Bei Eintreffen des Ärzteteams hatte sich der 57-Jährige wieder so weit erholt, dass er aufstehen und wenn auch unsicher, so doch auf eigenen Beinen den Saal verlassen konnte. Während die Richterin die Verhandlung zu Ende brachte, wurde Wolfgang F. in die Krankenabteilung des landesgerichtlichen Gefangenenhauses geführt, wo ihm weitere medizinische Betreuung zu Teil wurde. Dem Vernehmen nach soll es sich um keine massiven oder gar lebensbedrohlichen gesundheitlichen Probleme handeln.

Bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren wertete das Gericht vor allem die einschlägigen Vorstrafen sowie den raschen Rückfall des 57-Jährigen als besonders erschwerend. Knapp ein halbes Jahr, nachdem er vorzeitig bedingt entlassen worden war, hatte er neuerlich E-Mails versandt, in denen er die Gaskammern im Dritten Reich anzweifelte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Harald Schuster meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Michael Klackl gab vorerst keine Erklärung ab. 

In der nunmehrigen Verhandlung hatte sich der frühere Kommunalpolitiker "absolut nicht schuldig" bekannt. Das Schreiben an die Bischofskonferenz sei "vertraulich" und nicht zur Verbreitung gedacht gewesen. Zu weiteren inkriminierten Briefen - etwa an Außenministerin Ursula Plassnik - meinte er, der Staatsanwalt habe "Datenmüll" herangezogen, "um eine Anklage zu konstruieren".

Das Volksbegehren habe er deswegen in die Wege leiten wollen, weil ihn "hochrangige Beamten aus einem Ministerium" um ein Treffen gebeten hatten und er sich ihrer Unterstützung versichert hätte. Aufgrund des Verbotsgesetzes gelte Österreich im arabischen Raum und in islamistischen Staaten als "Hochburg der verlogenen Propaganda". Es sei "nur mehr eine Frage der Zeit, bis es erste Bombenanschläge gibt", versicherte der 57-Jährige. Er habe dies verhindern wollen und die Aufforderung, die entsprechende Unterschriftenliste zu unterschreiben, daher auch "an alle arabischen Botschaften geschickt, damit das nach oben durchdringt".

In Bezug auf den Holocaust behauptete der 57-Jährige in seiner Einvernahme, diesen habe "eine kleine Minderheit bezeugt". Weiters gab er zu Protokoll: "Mit Zyklon B oder Diesel-Abgasen kann man keine Gaskammern betreiben! Das ist physikalisch nicht möglich."

Wolfgang F. hatte im Vorjahr mit einem "Appell an alle anständigen Österreicher" ein Volksbegehren zur Abschaffung des Verbotsgesetzes in die Wege leiten wollen. In dem an mehrere hundert Personen - darunter etliche Nationalratsabgeordnete und Landeshauptleute - gerichteten Schreiben forderte er zur Unterzeichnung einer entsprechenden Unterschriftenliste auf.

In einem Brief an die Bischofskonferenz, der in Kopie auch an Papst Benedikt XIV ging, kritisierte der Mann die "satanische Lüge vom Massenmord". Den Holocaust bezeichnete er als "vorgetäuschte, surreale Gräuel". "Die Juden" hätten die angebliche Existenz von Gaskammern in die Welt gesetzt, um dafür nach Kriegsende "ungerechtfertigte Zahlungen kassieren zu können".

[14. Januar 2008]

< Justiz
 
Die Strafe eines Wiener Ex-Bezirksrats wegen § 3h "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" ist am 2. 3. 2006 vom Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien auf 18 Monate unbedingt reduziert worden. Ursprünglich wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt.

Ein Schwurgericht hatte im Vorjahr über den ehemaligen Kommunalpolitiker zwei Jahre unbedingte Haft verhängt, nachdem er rund 300 selbst gebrannte CD's verschickt hatte. Darin wiederholte er seine Thesen, in denen er Gaskammern und weitere NS-Verbrechen leugnete und die Opferzahlen des Holocaust bezweifelte. Deswegen wurde er bereits 2003 zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt.

Auf Grund des raschen Rückfalls widerrief ihm das Gericht auch den damals auf Bewährung ausgesprochenen Strafteil von zwei Jahren. Der Paragraph 3h Verbotsgesetz sei "ein abstraktes Gefährdungsdelikt", das Gefährdungspotential im gegenständlichen Fall "als eher gering anzusehen", hieß es als Begründung für die Strafreduzierung vom OGH.

Der Verurteilte habe die Datenträger ausschließlich offiziellen Stellen wie unter anderem dem Bundeskanzler oder dem Rechnungshof geschickt. Unter Berücksichtigung dieser Umstände sei das Ersturteil "zu hoch gegriffen".

Gegen die OGH-Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig, das Urteil daher rechtskräftig.

Ob der Ex-Bundesrat, der seit 27. April 2005 in U-Haft sitzt, weiter im Gefängnis bleibt, hängt davon ab, ob er jetzt um eine vorzeitige bedingte Entlassung ansucht. Das Recht dazu steht ihm ab sofort zu, da er unter Anrechnung der U-Haft bereits die Hälfte der Strafe abgesessen hat. Darüber entscheiden müsste das zuständige Vollzugsgericht.

Eine Nichtigkeitsbeschwerde u. a. wegen Nichtzulassung von Beweisen in der Hauptverhandlung wurde abgelehnt....

[3. März 2006]

Zweite Anklage wegen Leugnung des Holocausts

Zum zweiten Mal hatte sich ein Wiener Wissenschaftler am 29. 8. 2005 wegen sog. Leugnung des Holocausts vor einem Wiener Geschworenengericht verantworten müssen. Der frühere freiheitliche Kommunalpolitiker war im September 2003 zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden, weil er die Existenz von Gaskammern in den  Konzentrationslagern des Dritten Reichs geleugnet hatte. 

Er verfasste und verbreitete zahlreiche Schriftstücke, in denen er vor allem die massenhafte Tötung jüdischer Mitbürger im Dritten Reich mittels Zyklon B und Abgasen aus Dieselmotoren in Abrede stellte. 

Das brachte ihm ein Verfahren nach dem "NS-Verbotsgesetz" ein, nach dem er in sämtlichen Anklagepunkten schuldig erkannt und zu zwölf Monaten unbedingter Haft und einer Bewährungsstrafe von weiteren zwei Jahren verurteilt wurde. Seine wissenschaftlichen Gutachten wurden damals vom Gericht nicht zur Beweisaufnahme zugelassen. 

Als er im Juni 2004 aus dem Gefängnis entlassen wurde, verbreitete er wenige Monate später unter dem Titel "Galilei 2000 - Dokumentation eines politischen Schauprozesses" eine selbstgebrannte CD, in der er sich mit seiner Verhandlung und dem seiner Meinung nach ungerechten Urteil auseinandersetzte.

Sämtliche Nationalratsabgeordneten, der Bundeskanzler, die Justizministerin, alle Landesregierungen, insgesamt fast 300 Adressaten erhielten ein Exemplar. Darin wiederholte der Verurteilte seine wissenschaftlichen Thesen und ersuchte um "Prüfung des Inhalts". Nach seinem Dafürhalten sei er zu Unrecht verurteilt worden, da seine Behauptungen "nicht unwahr" wären, hieß es.

In einem Vorwort zu seinen Ausführungen kritisierte er die Geschworenen und den vorsitzenden Richter, die ihn schuldig gesprochen hatten. Erstere hätten auf Aufforderung des Vorsitzenden ihren Eid gebrochen.

Er wurde daraufhin im April 2005 wieder in Untersuchungshaft genommen. In der zweiten Anklageschrift wurden ihm deshalb nicht nur die Leugnung des Holocausts vorgeworfen, sondern die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn darüber hinaus der Verleumdung.

Verbotsgesetz

Die Verhandlung am 29. August 2005 am Landesgericht Wien fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt, da es im ersten Prozess zu Unmutsäusserungen des Publikums wegen der fragwürdigen Vorgangsweise des Gerichtes gekommen war. Die Richterin hat "Saalschutz" angefordert. Demnach wird das sog. Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (früher Staatspolizei, STAPO) die Verhandlung überwachen.

Der Staatsanwalt bezeichnete den 54-Jährigen als "Überzeugungstäter" und bescheinigte ihm in der Anklageschrift eine "fanatische Vorgangsweise". Der Verteidiger hielt dem entgegen, sein Mandant habe lediglich "seinen Frust über Ungerechtigkeiten des Verfahrens" loswerden wollen.

"Als Nachgeborener kann ich nur zweifeln", erklärte der Angeklagte gleich zu Beginn seiner Einvernahme. Dass es den Zweiten Punischen Krieg gegeben habe, lasse sich ja auch nicht mit letzter Sicherheit beweisen. Er habe jedoch "nichts geleugnet, nichts verharmlost. Ich wollte nur das Unrechtsurteil wegbringen."

Er habe "mit dem Nationalsozialismus ungefähr so viel zu tun wie mit dem Buddhismus" und sei "in die Nazi-Ecke gedrängt" worden. Dabei habe er sich doch nur auf naturwissenschaftliche Gutachten bezogen: "Juristisch weiß ich jetzt, dass ich nicht zweifeln darf. Aber niemand kann mir verbieten, naturwissenschaftlich richtig zu denken."

Auch Galilei sei von der Inquisition zum Widerruf seiner Thesen gezwungen worden, erklärte er den Titel der inkriminierten CD. Galilei sei "das Symbol für die Verfolgung der Wissenschaft, und das sollte ein Hinweis sein, dass die Naturwissenschaft durch die Justiz außer Kraft gesetzt wird." Das Verbotsgesetz bezeichnete er als "Denkverbotgesetz".

Das Schwurgericht verhängte über den Angeklagten nach dem "NS-Verbotsgesetz" zwei Jahre unbedingte Haft. Darüberhinaus wurde ihm eine "offene" zweijährige bedingte Freiheitsstrafe aus dem Jahre 2003 widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 54-Jährige meldete volle Berufung an.

Der Ex-Politiker bemerkte zum Strafmaß: "Das ist unglaublich!" Das Gericht wertete das "Tatsachengeständnis" als mildernd. Erschwerend waren demgegenüber die einschlägige Vorverurteilung sowie der rasche "Rückfall".

[29. August 2005]
 

< Justiz
 
Holocaust-Leugner in Wien vor Gericht

Ein Prozeß wegen Leugnung des Holocausts gegen einen ehemaligen Wiener FPÖ-Bezirksrat fand am. 3. September 2003 vor dem Wiener Landesgericht statt. Angeklagt war er unter dem irreführenden Titel wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" nach § 3g, 3h des NS-Verbotsgesetzes, obwohl nach Angabe des Angeklagten nur rein historische und naturwissenschaftliche Fakten zur Diskussion gestellt wurden und in keiner Weise die NSDAP wiederbegründet oder gerechtfertigt werden sollte.

In seiner Verteidigung führte der Verfahrenstechniker Dipl. Ing. Wolfgang F. u. a. aus, er sei als Wissenschaftler der Wahrheit verpflichtet und müsse daher seine Erkenntnisse publizieren um die Wahrheit zu verbreiten. W. F. erstellte Gutachten über Vergasungen mit Dieselabgasen und Zyklon B. Sein Verteidiger Herbert Schaller erklärte, der Angeklagte bestreite den Völkermord in keiner Weise. Sein Mandant würde nur in Frage stellen, was bezüglich von Massentötungen in Gaskammern behauptet werde. Schaller bringt ein Beispiel zur Tötung mit Dieselabgasen: "Dieselabgase haben mehr Sauerstoff als Mund-zu-Mund-Beatmung." Als Schaller von "politischer Strafjustiz" spricht, meint der vorsitzende Richter: "Solche Unterstellungen haben da nichts verloren." Darauf der Anwalt: "Ich greife doch nur das Verbotsgesetz und seine Anwendung an." Und an die Adresse des Anklägers: "So wie der verehrte Staatsanwalt das sieht, ist das ein Anschlag auf das Informationsrecht." Der Angeklagte erklärte: "Mein Gutachten ist nicht widerlegt. Auch jüdische Kollegen haben mich unterstützt." "Zyklon B und Blausäure sind das Dümmste, das man verwenden kann." Zur Richterbank: "Auch wenn Sie nur Heimwerker-Verständnis haben, verstehen Sie das." Richter: "Lassen Sie mein Verständnis aus dem Spiel." Angeklagter: "Ich hab zu den Geschworenen gesprochen." Richter: "Ah so." 

Verlesung aus den Schriften des Angeklagten: "Man hat die Menschen ein halbes Jahrhundert lang mit dem Gaskammer-Schwindel belogen und betrogen." Der Angeklagte: "Richtig." Nicken im Publikum. Der Verteidiger in Anspielung auf das Verbotsgesetz: "Ein bis 20 Jahre Haft für freie Meinungsäußerung! Das ist halt so beim Verbotsgesetz. Aha, er hat das gemacht: Schuldig. Schauen wir gar nicht weiter." 

">Verbotsgesetz

Als das Schwurgericht die zahlreichen Beweisanträge der Verteidigung mit der Begründung ablehnte, Massentötungen im Dritten Reich wären "notorisch bewiesene Tatsachen." kam es zu Unmutsäußerungen im Publikum. Lautes Gelächter setzte ein, abschätzige Zwischenrufe waren zu vernehmen. Daraufhin ließ der Vorsitzende den Gerichtssaal kurzerhand durch die Sicherheitspolizei räumen. 

"Gute Nacht, Österreich!" schrie ein erboster Besucher, als er seinen Platz räumen mußte. Ein anderer sagte: "In Rußland hat man mehr Rechte!" "Sind wir froh, daß sie uns nicht den Kopf abschneiden", rief ein anderer. Es kam auch zu verbalen Attacken gegen den Richter selbst: "Wer gibt Ihnen dazu das Recht, Herr Regisseur? Sprechen Sie lauter, ich verstehe nix", meinte etwa ein vor Zorn erröteter Zuhörer. Eine Dame nannte den Vorsitzenden "Ferkel". 

Mehrere Sicherheitskräfte komplimentierten die Männer und Frauen nach draußen. Vor der Tür wurden die Unmutsäußerungen fortgesetzt, man überlegte, geschlossen zum Präsidium zu ziehen, um dort gegen die richterliche Maßnahme zu protestieren. 

Zur Urteilsverkündung wurde das Publikum wieder eingelassen, nur Pornojäger Humer durfte nicht in den Saal, da das Gericht wegen angeblicher vorheriger Drohungen Humers ein Saalverbot gegen ihn erlassen hatte. Den Schuldspruch Urteil nahm ein Teil der Zuhörer mit wütenden Kommentaren zur Kenntnis. "So eine Schweinerei", sagte jemand. "Das ist kommunistisch", meinte ein anderer. Die Ehefrau des Angeklagten brach in Tränen aus. Mehrere Personen mußten sich die Entscheidung des Gerichts erst erklären lassen.

Das Schwurgericht (acht Geschworene und zwei Richter) verhängte den Schuldspruch einstimmig - wie immer bei Prozessen nach dem NS-Verbotsgesetz - was Schlüsse auf die Art und Weise der "Belehrung" der Laienrichter durch die Berufsrichter zuläßt. Wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" nach dem NSVerbotsgesetz  wurde der 52-Jährige zu drei Jahren Haft verurteilt. Zwei Drittel der Strafe wurden unter Setzung einer Probezeit bedingt nachgesehen. Erschwerend wertete das Gericht die "Vielzahl der inkriminierten Fakten" sowie den langen "Deliktszeitraum". Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Herbert Schaller bat um Bedenkzeit.

[3. September 2003]

< Justiz
 
Holocaustleugner in Wien festgenommen

Am 21. 6. 2003 wurde der seit mehr als zwei Jahren per Haftbefehl gesuchte 51jährige Dipl. Ing. W. F. nach längerer Observierung durch eine Sondertruppe zur Bekämpfung des Terrorismus in Wien festgenommen. Er hatte sich im Jahr 2000  nach einer Verurteilung wegen Leugnung des Holocausts dem Haftantritt entzogen, dabei soll er in der Botschaft des Iran um politisches Asyl angesucht haben, was allerdings von der Botschaft bestritten wurde. W. F. war FPÖ-Bezirksrat, wurde aber aus der Partei ausgeschlossen. Er verbreitete Schriften, in denen u. a. der Holocaust geleugnet wurde. Da er seine Pamphlete auch an Behörden verschickte, wie z. B. an den Wiener Stadtschulrat, wurde er angezeigt und wegen seiner Meinungsäußerungen nach den §§ 3g, h  des NS-Verbotsgesetzes verurteilt. Unter diesem irreführenden Titel wird nicht etwa eine Wiedererrichtung oder Betätigung für die NSDAP geahndet, sondern es wird verurteilt, wer sich nach Behauptung der Richter "auf sonstige Weise nationalsozialistisch betätigt" und etwa "den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht."

2001 veröffentlichte der untergetauchte 51-Jährige im Eigenverlag ein weiteres Werk mit dem Titel "Der Gaskammerschwindel: Psychoterror gegen die Völker. Naturwissenschaftliche Fakten und politische Hintergründe des Jahrhundertbetrugs". Das 64-seitige Druckwerk wurde durch seine Ehefrau auch an öffentliche Bibliotheken in der Bundesrepublik versandt. Auch als CD-ROM fand das Werk Verbreitung. Nach Berichten einer revisionistischen Website in Australien sollen  bis zum Mai 2003 bereits 800 Exemplare der CD-ROM verkauft worden sein.

Das österreichische Innenministerium ordnete die Durchsuchung der Wohnung in Wien XV an, in der W. F. zuletzt gelebt hat. Ausgewertet wird auch eine Liste mit einschlägigen Kontakten, die der Festgenommene bei der Festnahme mit sich trug.

[23. Juni 2003] 

 < Justiz