Anklage gegen Betreiber der Ostara-Webseite

Wegen Leugnung des Holocausts hätte sich am 21. 4. 2004 ein angeblicher Betreiber der Webseite ostara.org vor dem Landesgericht Wien verantworten müssen. Der Prozeß mußte jedoch wegen Erkrankung des Angeklagten abgesagt werden.
   
Vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) wird der Angeklagte als "militantester Revisionist im deutschsprachigen Raum" bezeichnet.

Die Staatsanwaltschaft Wien wirft ihm in ihrer über 30 Seiten starken Anklageschrift vor, die "rechtsextreme Website Ostara" ins Leben gerufen und seit 1997 betreut zu haben.

Daneben soll der Angeklagte auch "massenhaft" E-Mails an Behörden, Politiker und Personen des öffentlichen Lebens  versendet haben, in denen er sich ähnlich wie auf der Webseite äußerte..

Der Prozeß mußte jedoch abgesagt werden. Ein schweres Augenleiden sei akut geworden, teilte der Angeklagte dem Richter schriftlich mit. Er sehe sich nicht in der Lage, sich seinem Prozeß zu stellen. Ohne ärztliche Behandlung drohe eine Erblindung, heißt es in seinem Schreiben.

Gleichzeitig ersuchte der Angeklagte um eine Verlegung des Verfahrens an das Landesgericht Klagenfurt, da er mittlerweile in Kärnten seinen Hauptwohnsitz habe.

Ein medizinischer Sachverständiger wird seine Angaben überprüfen, heißt es aus dem Landesgericht. Die Entscheidung über den Delegierungsantrag obliegt dem Obersten Gerichtshof.

[21. April 2004]

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Holocaustleugner in München verurteilt..

Ein 54 Jahre alter Polizeibeamter ist am 9. 4. 2004 vom Amtsgericht München (Bayern) wegen  "Leugnung des Holocausts" zu einer Strafe von 6000 Euro verurteilt worden. Der Oberkommisar soll  im Mai 2003 gegenüber Polizeianwärtern während der Ausbildung im Dienstfahrzeug den Holocaust als  Erfindung der Juden mit dem Ziel hoher Wiedergutmachungszahlungen bezeichnet haben. Auch in einem Biergarten soll K.behauptet haben, die Juden seien  nicht von  vergast worden, sondern an der harten Arbeit  gestorben. Auch seien es lange nicht so viele gewesen. Das sei technisch gar  nicht machbar gewesen. 

Der nunmehr ehemalige Polizei-Fahrlehrer K. schwieg während des ganzen Prozesses. Nur sein Anwalt verlas im Laufe der Verhandlung eine  Stellungnahme seines Mandanten.
Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert. Sein Mandant haben den Holocaust  nicht "öffentlich" im Sinne des Gesetzes bestritten, sondern nur in kleinem Kreis sagte Anwalt  Walter   Lechner. Die Richterin  erklärte dagegen,  die Äußerungen des 54-Jährigen seien "öffentlichkeitsfähig" gewesen. Der  Angeklagte habe sich nicht darauf verlassen können, daß die Auszubildenden seine  Meinung nicht verbreiten würden. 

Die Veröffentlichungen des Spiegel-Redakteurs Meier dürften sich scheinbar nur soweit ausgewirkt haben, daß statt einer Haftstrafe erstmals eine Geldstrafe verhängt wurde, was ziemlich inkonsequent erscheint. Es ist unbekannt, wieweit die Verteidigung hier die neuen Erkenntnisse dem Gericht dargelegt hat.

In der BRD wird die "Leugnung des Holocausts" als "Volksverhetzung" gerichtlich abgeurteilt, während in Österreich dasselbe Delikt nach Meinung vieler Richter sogar eine "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" darstellt....

[10. April 2004]

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Wieder Verurteilung wegen "Wiederbetätigung"

Wegen sog. "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" ist am 9. 1. 2004 am Wiener Landesgericht ein ehemaliger Bundesorganisationsleiter der NDP (National-Demokratische Partei) verurteilt worden.

Der Richter verhängte über den 68-jährigen Angeklagten eineinhalb Jahre Haft, die durch eine Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Verteidiger Bedenkzeit erbat. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Der Beschuldigte soll bis 1995 Chefredakteur eines  periodischen Druckwerke namens "Die Republikaner" gewesen sein. Sitz des Blattes war laut Impressum die Privatwohnung des Angeklagten. In dieser Publikation soll der Holocaust geleugnet und  Kritik am Massenzustrom von Ausländern geübt worden sein. Er sei nicht Herausgeber oder Verfasser jener Artikel gewesen, um die es nun in dem Verfahren ging. Er habe nur Beiträge gesammelt, Leserbriefe selektiert, Aufträge an die Druckereien erteilt und den Vertrieb organisiert, sagte der Angeklagte.

"Ich hatte darin keine rechtlichen Bedenken. Harte negative Verstöße habe ich darin nicht gesehen. Wenn das von der Obrigkeit anders beurteilt wird, nehme ich das zur Kenntnis", erklärte der 68-Jährige.

Der 68jährige soll längere Zeit im Untergrund gelebt haben und wurde Mitte November 2003 von Beamten des "Verfassungsschutzes" Österreichs, vormals Staatspolizei (STAPO), festgenommen. Es bestand ein Haftbefehl des Landesgerichts für Strafsachen Wien wegen Verdachtes auf "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus".

Der Verdächtige war nach dem NS-Verbotsgesetz  angeklagt und hätte schon im November 2002 vor einem Wiener Geschworenengericht erscheinen sollen. 

[10. Januar 2004]

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