| Eine Information von der:
Bundes Republik Deutschland Norbert Steinbach, www.bfed.org/bfed/ Tel.: +49561 820 20 277 Mitinitiator der Internetauftritte zur Volksaufklärung: http://www.justizopfer.info und http://www.justizopfer.org Diese Email ging an 14.200 Adressen in diversen Ländern, um die wahren Machenschaften der zionistisch unterwanderten BRD - Justiz aufzuzeigen. Bitte im Schneeballsystem weiterleiten ... Walter Keim Torshaugv. 2 C N-7020 Trondheim, 22.12.2003 1. nachrichtlich an: Bundesgerichtshof
Kopie: Dr. Krumbiegel, www.rak-koeln.de Tel. (0221) 97 30 10-0, Fax (0221) 97 30 10-50, e-mail: kontakt@rak-koeln.de Plantiko ./. RAK Köln
Gegen den unrechtens nun nachgeschobenen Entscheid der RAK Köln mit geschäftsunfähigem, befangenen Vorstand - vom 4.12.2003 zu RA Plantiko, Mitgliedsnummer 044650, beantrage ich als Intervenient bei Rüge der Ermangelung gesetzlicher Richter (bisher agierende Senatsmitglieder) und Rüge der Prozeßunfähigkeit der Antragsgegnerin gerichtlichen Entscheid mit dem Antrag, die vor-genannte Verfügung aufzuheben. Ich bin durch die Verfügung Betroffener. Bei der Informationsfreiheit, einschliesslich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist Deutschland eines der rückständigsten Ländern Europas: http://home.online.no/~wkeim/foi-europe.jpg und fällt hinter viele Bananenrepubliken zurück: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html , die die Informationsfreiheit kennen. Um das Menschenrecht der Informationsfreiheit http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html auch in Deutschland zu fördern, plane ich eine Verwaltungsgerichtsklage: http://home.online.no/~wkeim/files/verwaltungsgericht.htm . Da dieses Projekt erst beim EGMR Erfolgsaussichten hat, würde eine Zulassungsentziehung von RA Plantiko mir einen notwendigen Anwalt beim Oberverwaltungsgericht nehmen. Wie der Blick auf die Europakarte zeigt, sind die übrigen Völker Europas in der Lage, die Informationsfreiheit einzuführen, während in Deutschland im Bund und 12 der 16 Bundesländer obrigkeitsstaatlichen Denken und Untertanentun regiert. RA Plantiko ist der Entwicklung in Deutschland vorraus und setzt sich für Menschenrechte ein. Deutschland eine Bananenrepublik zu nennen, mag manchem Richter, der (wie viele in der Bevölkerung) die Entwicklung vom Untertan zum Menschen noch vor sich hat nicht gefallen, ist aber in internationaler Perspektive bei der Informationsfrieheit belegbar: http://home.online.no/~wkeim/j'accuse.htm . RA Plantiko ist der Anwalt - gerade als Generalist für alle Rechtsbereiche
- meines Vertrauens und engagiert sich nachhaltig für die rechtliche
Vertretung meiner Interessen, so daß es aus meiner Sicht eine Ersatzvertretung
nicht geben könnte. Ziel der Kampagne gegen Rechtsanwalt Plantiko
ist, eine Vertretung durch RA Plantiko zu vereiteln und mir den Anwalt
meines Vertrauens durch Rufmord zu entziehen.
Sollte ein Datenschutzsonderheft geführt werden, bitte ich um Auflage oder Hinweis, damit die Vertretungsfälle genannt werden können. Einen Ersatz für den RA, Generalisten mit Verwaltungserfahrung als Oberstleutnant, des Herrn Plantiko, kann ich mir nicht vorstellen. Gegenteilig habe ich den Eindruck, daß ihm seine anwaltliche Existenz gezielt entzogen werden soll, damit er nicht mehr nachhaltig meine rechtlichen Interessen zur Verteidigung vertreten kann. Ich bin als Intervenient auf Seiten des RA Plantiko, wie aus der GA ersichtlich, eingetreten und wiederhole diesen Eintritt mit vorsorglichem Antrag auf Zulassung. Es handelt sich beim vorliegenden Fall um ein „echtes Streitverfahren", wenn auch nach FGG-Regeln. Es ist davon auszugehen, daß die RAK Köln einen ihr gleichgeschalteten Gutachter beauftragte, so daß er vermutlich ohne Rücksicht auf die tatsächliche geistige Gesundheit des betroffenen Anwalts ihm den von der RAK Köln gewünschten Querulantenwahn bescheinigen wird. Deshalb war die Untersuchungsanordnung mit der bescheinigten Geisteskrankheit und dem jetzt angeordneten Zulassungsentzug gleichzusetzen. Eine Analogie zur Entscheidung BGHZ 70, 345ff., wo es um Ausübung von RAK-Satzungshoheit bei der Gestaltung von Patentanwaltsbriefbögen ging, ist schon von der rechtlichen Grundlage, hier BRAO, nicht gegeben, da die RAK ihr vom Gesetzgeber zugewiesene vollziehende Gewalt in Anspruch nimmt; auch die Grundrechtsbedeutung des Rechtsstreits: drohender Zulassungsentzug wegen Äußerung verfassungspatriotischer GG-gemäßer Auffassungen unter dem Vorwand der Erkrankung an der Nichtkrankheit Querulantenwahn muß zur Zulässigkeit der Nebenintervention führen. Es ist schon pervers, wie der Staatsschutz sein Mäntelchen nach dem Wind hängt, um den je-weiligen Istzustand zu verteidigen: während des Kalten Krieges animierte er alle Bürger und be-sonders Staatsdiener zum tätig-kämpferischen Eintreten für die FDGO und drohte mit Entlassung bei bloß abwartend-passiver Einstellung (Verfassungstreueprüfung pp.), jetzt, da das Konkurrenz-modell verschwunden ist, droht umgekehrt das Berufsverbot demjenigen, der aktiv-kämpferisch für die FDGO eintritt, weil jede Aktivität die bestehenden Verhältnisse ändern könnte, und „ein jeder Wechsel schreckt den Illegalen". Die Intervention dient dazu, Personen, die in ihrer Rechtsstellung vom Ergebnis eines Rechtsstreits zweier anderer Personen betroffen werden, Einfluß auf diesen Prozeß einzuräumen, Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl. 1993, 1 zu § 66, und ein rechtliches Interesse besteht, wenn die Rechtsstellung des Nebenintervenienten irgendwie durch ein der unterstützten Partei ungünstiges Urteil rechtlich verschlechtert wird, Thomas/Putzo a.a.O., 5 zu § 66. Das Interesse kann sich auch auf ein Persönlichkeitsrecht (z.B. Ehre) oder Familienrecht beziehen, Thomas/Putzo, a.a.O. Ein rechtliches Interesse am Obsiegen einer Partei hat jemand dann, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits mittel- oder unmittelbar auf seine privat- oder öffentlich-rechtlichen Verhältnisse günstig einwirkt, OLG München, GRUR 76, 388, h. M. Der Begriff ist weit auszulegen, Baumbach/Lauter-bach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., 1993, 7 zu § 66. Die hier anwendbaren Hauptfallgruppen sind, daß das Urteil gegen den Intervenienten Rechtskraft bewirkt oder er von der Ge-staltungswirkung betroffen ist, BGHZ 68, 85, oder das streitige Rechtsverhältnis für die rechtlichen Beziehungen des Intervenienten zu einer Partei vorgreiflich ist, Zöller, ZPO, 18. Aufl., 1993, 13 zu § 66, oder der Intervenient bei Statusprozessen, z. B. Ehelichkeitsanfechtung, betroffen ist. Der Intervenient ist hier unmittelbar in seinem Selbstbestimmungsrecht und Recht auf freie Anwaltswahl und in seiner Ehre, seinem Ansehen und Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn sein An-walt wegen verfassungskonformer Äußerungen, die die Rechtspflege offenkundig nicht ertragen kann, geisteskrank geschrieben und mit Berufsverbot belegt werden soll. Denn dergleichen spricht sich schnell herum und führt zu Rufschädigung und Vertrauensverlust bei einem großen Bekannten-kreis. Zum Schluss möchte ich den Anwaltsgerichtshof NW auffordern sich mit internationalen Standards und Menschenrechten bekannt zu machen und sich in seinen Handlungen vom Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt leiten lassen, was dazu führen wird, dass RA Plantiko Mitglied der Rechtsanwaltkammer bleibt. Mit freundlichen Grüssen, Walter Keim Gegen Unterdrückungsmassnahmen der RAK Köln: http://home.online.no/~wkeim/files/de_menschenrechte.htm#aemr20
Anlagen: Verwaltungsgerichtsklage: http://home.online.no/~wkeim/files/verwaltungsgericht.htm Walter Keim
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| Lieber Kamerad Worch,
in unterstehender Angelgenheit vertrete ich Ihre Argumentation voll u. ganz. Trotzdem ist den Ermittlungsorganen, ja dem ganzen Justizwesen, mit höchstem Missstrauen zu begegnen. Das Gro davon ist verseucht bis auf die Knochen. Rechtsbeugungen am Fliesband ist noch als Klimbim einzuordnen. Rufen Sie gelegentlich "google.de " ab, dann Helmut Groebe drücken u. in deutsch / englisch mitlesen was dieser VP 572 u. seine Auftraggeber von BKA / DEA alles verbrochen haben und dafür hohe steuerneutrale Beuteprämien u. Beförderungen als Judaslohn erhalten haben. Seit ca. 12 Jahren habe ich gegen diese kriminelle Vereinigungen auf eigene Rechnung u. Risiko privatermittelt. Das im Goggle Archiv vorhandene Beweismaterial ist allerdings nur ein ganz kleiner Teil des tatsächlichen Volumens. Mein Name taucht nirgens auf, denn für die, bin ich politisch "persona na grata", dies gilt sowohl für die politischen Abteilungen, wie auch für die übergeordneten Lizenzpressen. Lediglich als sich damals über den kleinen bonner Untersuchungsausschuss ( Bündnis 90 - Die Grünen ) die Schlinge immer enger zusammen zog, ja da schickte mir dann der Schwarzgeräucherte Innenminister Kanther höchste BKA Personen, denen ich genügend Beweismaterial mitgab, um einen interen Prüfbericht zu verfassen. Gleiches Material, ca. 15 lfdm Faxseiten gab ich aber auch dem U- ausschuss _ Lorscheid / Manfred Such ( kein danke - totschweigen) um ihnen bei der Wahrheitsfindung auf die Sprünge zu helfen. Ergebnis: Prüfbericht von Schily unter geheim ins Archiv. Für Wolfgang Graf v. Schlieffen reichte trotzdem das Beweismaterial locker aus, dass er nach 8 Jahren US Haft bei Wiederaufnahmerverfahren 100 % igen Freispruch erwirkte und RA Judenfabrik Malman, Malman, Rosenbaum eine Wiedergutmachungsrechnung in Höhe von 50 Mio US Dollar stellen konnten. US Richter unterschrieb 10 seitiges Urteil ( sehr lesenswert ) , aber nachdem der Blaublütige die Drohungen u. Erpressungen ignorierte, gab die Judenfirma Mandat zurück ( trotz 35 % Erfolgshonorarsvertrag ). Den Grafen nahm man dann anschliessend fast ein Jahr in Emigrationshaft. Man hat in seinen Einwanderungspapieren eben nach einem Haar in der Suppe gesucht u. natürlich gefunden, das meines Erachtens gar nicht vom Grafen ist, u. als auch das nicht fruchtete, schickte man ihn wieder nach BRD, wo er noch aus einer anderen Sache ( Bankkredit von Ksp. Halle ) 1000 Tage zu verbüssen hatte. 1 Woche vor entgültiger Entlassung aus der JVA Bernau a. Chiemsee schrieb er mir noch voller Elan, dass er nun seine Forderungen entgültig durchdrücken will. 5 Tage vor Entlassung starb er in Haft. Zufällig sass ein Politkamerad von uns in der Nebenzelle, meldete den Zusammenbruch des Grafen ( Diabets ) der Wache, der las ruhig seine Zeitung weiter, das wiederholte sich ca. 3 Stunden lang bis er eben tot war. Nun zeigte die Frau Gräfin das W-personal u. die Gefangnisleitung wg. Mord / Totschlag an. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Wetten, das dies ausgeht wie das Hornberger Schiessen???? Usw. , usf., endlose Krimigeschichte, das aber über die wahren Zuständen bei uns, wie auch bei unseren Befreiern Einblick gibt in deren Kreativität, nicht wahr? Mit aufrichtigen Grüssen v.m. Aussenposten in Bolivia schliersee@cotas.com.bo |