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In einem Urteil zur Privatsphäre im Internet hat der Europäische Gerichtshof am 29. 1. 2008 entschieden, dass EU-Mitgliedsländer ihre Gesetze so gestalten dürfen, dass Provider bei Zivilklagen die persönlichen Daten von Filesharern nicht herauszugeben brauchen. Der Schutz persönlicher Daten stehe grundsätzlich über den Interessen der Medienkonzerne und Rechteinhaber, entschied der EU-Gerichtshof im Fall "Promusicae gegen Telefónica" (C-275/06). Der EuGH folgte damit der Rechtsmeinung von EU-Generalanwältin Juliane Kokott, die im Juli 2007 dafür plädiert hatte, dass Internet-Provider keine Daten über Kunden, die Tauschbörsen nutzen, an die Inhaber oder Vertreter von Urheberrechten aushändigen müssten. Im Verfahren hatte der spanische Musikrechteinhaber Promusicae von Telefónica Daten von Kunden mit dynamischer IP-Adresse gefordert, die im Telefónica-Netz KaZaA nutzten, um damit vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen auf die Spur zu kommen. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf anhängige Rechtsverfahren in Österreich und der BRD. [29. Januar 2008] |
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Die Behörden der BRD haben 342 Ermittlungsverfahren gegen KaZaA(Musik-Tauschbörse)-Nutzer eingeleitet, die die "P2P"(Peer to Peer)-Börse nutzten, um unliebsame Meinungsäußerungen, nämlich angeblich rechtsextreme Musik über das Internet zu herunterzuladen bzw. zu verbreiten. Am Morgen des 24. 3. 2004 wurde eine BRD-weite Razzia gegen Verdächtige inszeniert. Wie die Behörden mitteilten, richten sich die Ermittlungen der Kriminalämter von Bund und Ländern gegen insgesamt 342 Personen in 15 BRD-Bundesländern, die den Zugriff auf Musiktitel von deutschen Bands mit angeblich "menschenverachtenden", rassistischen und "nationalsozialistischen" Inhalten ermöglichten. Nach den Angaben hat die Staatsanwaltschaft Bonn gegen diese Anbieter bereits vor geraumer Zeit Ermittlungsverfahren wegen "Volksverhetzung" eingeleitet. Daraus entstanden 342 einzelne Ermittlungsverfahren, die jetzt von den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften in allen Bundesländer außer Bremen geführt werden. Diese Anlagebehörden veranlassten auch die Durchsuchungen, die am 24. 3. 2004 mit Hilfe der örtlichen Polizeien vollstreckt wurden. Bei der Verbreitung "rechtsextremistischen Gedankengutes" kommt laut Polizei der Musik einschlägiger Interpreten, insbesondere den Skinhead-Bands, besondere Bedeutung zu. Neben Konzerten ist das Internet ein wichtiges Medium zur Verbreitung der Musik. Die Razzia bei "P2P"-Nutzern ist nicht die erste ihrer Art in Deutschland. Bereits vor rund drei Jahren ermittelten die Behörden gegen "rechtsextreme Nutzer" der damals führenden Tauschbörse Napster. Die Adressen dieser Internetnutzer konnten offensichtlich nur durch wahrscheinlich rechtswidrige Abhör- und andere Spionagemethoden nach bewährter Schnüfflertradition ermittelt werden. [24. März 2004] |
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Gegen die Verurteilung der Musikgruppe "Landser" als "Kriminelle Vereinigung" demonstrierten am 10. 1. 2004 ca. 600 Patrioten in Berlin-Lichtenberg. "WEG MIT DEM LANDSER-URTEIL - MUSIK IST NICHT KRIMINELL!" war das Thema der Demonstration. Die rechten Demonstranten wurden von der Polizei schikanös perlustriert und mußten teilweise ihre Bomberjacken ausziehen, da diese nach Meinung der Polizisten zu dunkel waren. Die Jacken wurden dann umgedreht und mit dem hellfarbenen Muster nach außen angezogen. Das Abspielen und Singen von Liedern der Musikgruppe Landser wurde den Demonstranten ausdrücklich verboten, obwohl nur Lieder mit verfassungskonformen Texten zum Abspielen vorgesehen waren. Mehrere Linksradikale versuchten die Demonstration so zu stören, daß sogar sieben von ihnen von der linken Polizei festgenommen werden mußten... Gegen Ende der Demonstration in der Frankfurter Allee wurden unter fadenscheinigen Vorwänden auch noch drei rechte Demonstranten festgenommen.. [10. Januar 2004] |
| Hamburg, 11. Januar 2004
Bericht über die Demonstration
Schon im Vorfeld der Demonstration gab es Streit mit der Berliner Polizei. Diese untersagte das Abspielen auch jener Lieder von Landser, die weder strafbare Inhalte haben noch auf dem "Index" der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" sind. Da die Auflage erst am Donnerstagvormittag erteilt wurde und da das Verwaltungsgericht (die erste Instanz) sich sehr viel Zeit ließ, konnte eine verfassungsgerichtliche Eilentscheidung nicht mehr erwirkt werden. Denn das Oberverwaltungsgericht entschiede erst am Sonnabendvormittag, etwa zwei Stunden vor Demonstrationsbeginn, und dann reicht beim besten Willen die Zeit nicht mehr, eine Entscheidung aus Karlsruhe erstens zu beantragen und zweitens zu bekommen.... Vor Ort legte die Polizei noch einen drauf: Sie untersagte es zusätzlich, daß die Teilnehmer irgendeinen Text von Landser selbst singen oder auch ohne Gesang textlich vortragen, und sie untersagte auch noch, Melodien von Landser-Liedern ohne Text zu spielen. Damit haben alle Stücke von Landser (auch die, bei denen die "Bundesprüfstelle" eine "Indizierung" abgelehnt hat, weil sie nicht gewaltverherrlichend, sonstwie illegal oder "nur" jugendgefährdend sind) den gleichen Stellenwert wie das Horst-Wessel-Lied. Denn beim Horst-Wessel-Lied ist schon das Summen der Melodie ohne Text strafbar... Also, ehrlich, diese Art der Panik kann man ja wohl nur noch als ein Kompliment für die Band ansehen. Oder als einen schlechten Witz von Polizeibeamten, die die Bundesrepublik vielleicht gern in eine südamerikanische Banenrepublik verwandeln würden. Aber dieser schlechte Witz wundert überhaupt nicht, denn der Hauptverantwortliche dafür heißt Polizeidirektor Michael Knape. Pardon, Polizedirektor Professor Michael Knape. (Der Mann war nämlich mal Jura-Professor an der Universität.) Das ist der, der mit seiner knüppelbewehrten (und bisweilen wohl auch knüppelnden) Truppe jedes Jahr bei der Feier der "Wandalen" einfällt. Und zwar, wie ich mir habe sagen lassen, so pünktlich um 22.oo Uhr, daß man schon eine Uhr nach ihm soll stellen können. In diesen Dingen ist Herr Knape also ein geradezu vorbildlicher Deutscher - Pünktlichkeit und Verläßlichkeit. Was nach Oskar Lafontaine bekanntlich "deutsche Sekundärtugenden" seien sollen, die "auch geeignet wären, ein KZ zu leiten". Ob das Michael Knapes heimlicher Wunschtraum ist? Ob er nur so gegen uns vorgeht, weil er im Grunde seines Herzens irgendeine Art von Haßliebe verspürt? Eine Brüderschaft im Geiste? Wir werden uns gelegentlich mal die Mühe machen, das herauszufinden. Andere kleine Schikanen vor Ort (in Kleidungsfragen und einem Verbot von Sonnenbrillen beispielsweise) orientierten sich an dem, was man von Bayern her kennt. Merkwürdig, haben die Bayern letztlich in diesen Dingen vielleicht doch den preußisch-bayerischen Krieg gewonnen?! Ich dachte nämlich immer, Berlin sei früher die Hauptstadt von Preußen gewesen und habe nie in Bayern gelegen. Daß mehr Teilnehmer kamen als erwartet, kann natürlich auch damit zusammenhängen, daß diese polizeiliche Kleinkrämerei manchmal lästig ist, in ihrer Uferlosigkeit aber auch einen erheiternden Aspekt hat. Und Berliner sind nicht nur Leute mit Schnauze, sondern auch Leute mit einem besonderen Humor. Es waren nach meine Zählung 550; weil ich eher ein paar zu wenig als ein paar zuviel zähle und weil später noch kleinere Gruppen hinzustießen, mögen es auch 600 gewesen sein. Darunter viele, die ich bei Demonstrationen selten oder nie sehe. Die Empörung gegen das Landser-Urteil geht also erkennbar über den "Harten Kern" an Demonstranten hinaus. Das ist gut, das ist wichtig! - 500 ist übrigens auch die von den großen Berliner Tageszeitungen genannte Teilnehmerzahl. Nur der ORB hatte einen "statistischen Ausreißer", als er von 200 sprach. Mag sein, daß es daran liegt, daß es Staatsfernsehen ist. Und dies war schließlich keine staatstragende, sondern eher eine staatsferne Demonstration.... Bei mäßigem, aber noch erträglichem Wetter ging es im üblichen Polizeikordon los. Anzahl der eingesetzten Beamten von Polizei und BGS wurde offiziell mit 700 angegeben. Da hat die Polizei es wieder einmal - KNAPP!!!! - geschafft, die größte Gruppe zu stellen, die an der Aktion beteiligt waren. Nur hundertfünfzig mehr von uns, und wir würden sie zumindest in der Hinsicht getoppt haben. Das ist doch ausbaufähig! Auf der Zwischenkundgebung vor einem gut besuchten Einkaufszentrum hielten René Bethage aus Berlin, Thomas Wulff und meine Wenigkeit Ansprachen. Lustig war auch hier wieder die polizeiliche Einseitigkeit. Uns untersagte man, "die Gegendemonstranten" zu provozieren, selbst mit so harmlosen Sprechchören wie "ob Ost, ob West, nieder mit der roten Pest". Die Gegendemonstranten wurden jedoch nicht daran gehindert, in halber Steinwurfweite zu skandieren: "Ein Galgen, ein Strick, ein Nazi-Genick!" Ich weiß nicht, in meinen Ohren klingt das wie eine Aufforderung zur Gewalt. Sogar wie eine Aufforderung zu vernichtender, zu tödlicher Gewalt. Wegen genau so etwas wurden nicht nur die Musiker von Landser verurteilt, sondern auch das öffentliche Verwenden ihrer Lieder mit nicht-strafbaren Inhalten "wegen der Symbolwirkung der Band" untersagt. Aber wenn man Antifaschist ist, darf man?! Vielleicht ist die randalegewöhnte Berliner Polizei schon froh gewesen, daß die Linken sich nur verbal ausgetobt haben und Steinwürfe unterblieben. Ich konnte nur wahrnehmen, daß wir in wenigen Einzelfällen mit Lebensmitteln beworfen wurden, mit Joghurt-Bechern oder Apfelsinen. Offenbar ist die Berliner Antifa sehr gesundheitsbewußt geworden; gerade im Winter sind das wertvolle Nahrungsmittel und Vitaminträger! Sie waren leider nach den Würfen nicht mehr verwendbar. Schade auch. Dabei ging es dann auch an der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Normannenstraße vorbei, die am 15. Januar 1990 von fünfzehntausend aufgebrachten Bürgern gestürmt wurde. Ein historisches Beispiel dafür, was passieren kann, wenn der wütende Bürger den Sicherheitskräften zahlenmäßig stark überlegen ist. Und daß auch der Bundesbürger nach beispielsweise der Einführung einer "Praxisgebühr" für den Arztbesuch immer wütender wird, ist nicht zu übersehen. Außer vielleicht, wenn man Polizeidirektor ist und Jura-Professor war und sich in der Illusion wiegt, das Leben ginge immer so weiter wie bisher. So was kann manchmal eine Illusion sein! Etwa zweihundert Meter vor dem Zielpunkt wollte die Polizei dann wohl noch ein wenig Spaß haben, indem sie erst einige einzelne Linke in unseren Zug eindringen ließ und dann gegen Teilnehmer vorgingen, die mit einer solchen Störung offenbar nicht einverstanden waren. Der Zug stoppte daraufhin und verlangte Aufklärung über den Grund der Festnahme von zwei Kameraden, die meines Wissens aus Halle stammen. Die Polizei wollte indes, daß weiter marschiert würde. Ach nein, pardon, eher spaziert, denn das "Marschieren" im Sinne von "Bewegung in marschähnlicher Form" war per Auflage natürlich untersagt... Da die Mehrheit der Teilnehmer das nicht wollte, zeigte ich der demokratischen Polizei, wie ein angeblicher Antidemokrat mit dem Willen der überwältigenden Mehrheit der Teilnehmer umgeht. Um nicht gegen die erteilte Auflage, daß der Zug weiterzugehen habe, zu verstoßen, löste ich die Versammlung auf. Die Polizei - selbstverständlich eine urdemokratische Institution, nicht wahr... - zeigte dann ihr Demokratiebewußtsein, indem sie den Teilnehmern befahl, sich zum nahegelegenen Bahnhof zurückzubegeben. Daß es ein Grundrecht auf Freizügigkeit gibt, hat der Professor Knape bei der Lektüre des Grundgesetzes vielleicht überlesen? Ich weiß schon, warum ich Jura nicht an einer Universität studiert habe, sondern lieber autodidaktisch! Damit war der offizielle Teil beendet, und über die inoffiziellen Teile kann ich aus eigenem Erleben nicht berichten. Allerdings hörte ich, daß es dann noch ein paar kleine Rempeleien zwischen allen beteiligten "Fraktionen" gab - den Teilnehmern, der Polizei und der Antifa. Und zwar nach dem Motto: "Jeder gegen jeden." Die Antifa war dabei zwar die zahlenmäßig schwächste Gruppe, bewies ihre Erfahrung im Randalieren aber damit, daß sie den höchsten Sachschaden anrichtete. Ein S-Bahn-Zug der Berliner Verkehrsbetriebe wurde von ihnen mit Eisenstangen "entglast". Der BGS, der beim Auftreten schon einzelner Leute mit Glatze und vielleicht gar Bomberjacke schnell rudelweise aufzutreten pflegt, glänzte bei der Gelegenheit durch Abwesenheit. Vielleicht waren sie gerade damit beschäftigt, an anderer Stelle zu verhindern, daß in der S-Bahn Landser-Lieder gesungen werden?! Man müßte glatt mal ein Album machen "Lieder, die die Welt verändern". Vielleicht kann es dann nur mit einem Aufdruck auf dem Cover erscheinen: "Das Aspielen dieser Lieder in der Öffentlichkeit ist untersagt, DAMIT die Welt sich nicht ändert." Aber Veränderung ist nun einmal eine wesentliche Erscheinung der Welt. Solche Dinge lassen sich verzögern, aber nicht verhindern. Christian Worch
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Liebe Kameradinnen und Kameraden! Der Widerstand ist oftmals schlecht organisiert und schwerfällig. Aber immerhin kommt er in Bewegung, wenn auch langsam! - Nach der Verurteilung der Musiker von "Landser" gab es an mehreren Orten spontane Demonstrationen und andere Protestaktionen - Dortmund, Marburg und Karlsruhe wurde mir bisher bekannt. (Es mag noch mehr geben, die trotz Weltnetz bisher noch nicht allgemein bekannt geworden sind.) Kameraden aus Mittelhessen haben für den 17. Januar eine Demonstration angemeldet. Die ist zwar in einer sehr kleinen Ortschaft (Gladenbach in der Nähe von Gießen), aber in kleinen Ortschaften wird man von der Bevölkerung intensiver wahrgenommen; das ist natürlich auch ein Vorteil. Nur für Berlin gab es bisher noch keine Pläne. Nachfragen bei mehreren Berliner Kameradinnen und Kameraden haben ergeben, daß zwar im Kameradenkreis dort schon davon gesprochen worden ist, mit einer Demonstration zu protestieren, aber es gab bisher noch keine konkreten Überlegungen. (Oder es hat sich keiner aufraffen können, die nötige Entscheidung zu treffen und eine Demonstration anzumelden.) Ich finde aber, daß besondes in Berlin demonstriert werden muß, weil "Landser" von dort kommen und weil dort das skandalöse Urteil ergangen ist. Deshalb habe ich gestern nacht eine Anmeldung an das Polizeipräsidium Berlin geschickt. "WEG MIT DEM LANDSER-URTEIL - MUSIK IST NICHT KRIMINELL!" lautet das Thema. Termin ist SONNABEND, der 10. Januar 2004 Beginn 12.oo Uhr am S-Bahnhof Lichtenberg (Frankfurter Allee) Das Urteil ("kriminelle Vereinigung") richtet sich nicht nur gegen die drei betroffenen Musiker, deren Lieder Fans weit über unsere Szene hinaus haben. Mit dem Urteil wollen Bundesanwaltschaft, Berliner Kammergericht und letztlich die derzeitigen Machthaber die ganze radikale Opposition einschüchtern, mundtot machen und letztlich knebeln. Die Machthaber wissen, daß Lieder eine Waffe im politischen Kampf sein kann; gerade die Waffe der Unterdrückten, der Machtlosen. Das war im Bauernkrieg im 16. Jahrhundert so, das war in der Französischen Revolution so (die Marsaillaise, das Revolutionslied von damals, ist noch immer die Hymne Frankreichs), in den Befreiungskriegen vom napoleonischen Joch, in der Erhebung von 1848 und so weiter und so fort. "Kriminell" erscheint den Machthabern nicht nur, wer oppositionelle Lieder macht, sondern auch jeder, der sie weiter verbreitet oder auch nur hört. Deshalb werden dauernd bei den Kameradinnen und Kameraden CDs beschlagnahmt (auch wenn es sich um Einzelstücke handelt), deswegen werden immer wieder Parties von der Polizei gestürmt, weil dort die "falsche" Musik gehört wird und weniger, weil Nachbarn sich über die Lautstärke beschweren. (Eine türkische Hochzeitsfeier kann verdammt viel lauter sein als so eine Party! Und trotzdem kommt da die Polizei entweder gar nicht oder ganz höflich-zurückhaltend mit einem einzigen Streifenwagen statt mit einem knüppelbewehrten Einsatzkommando.) Das Urteil soll also nicht nur drei Männer treffen, sondern uns alle. Mit dem Etikett "kriminelle Vereinigung" sollen nicht nur diese drei Männer getroffen werden, sondern jeder Hörer ihrer Musik; letztlich will man damit uns alle bedrohen, indem man die Möglichkeit schafft, jemanden, der nur einen Fan-Artikel wie ein T-Shirt oder einen Anstecker trägt, zum "Unterstützer einer kriminellen Vereinigung" zu mchen und ebenfalls zu verurteilen. Dagegen ist Widerstand notwendig! Der notwendige Widerstand heißt politischer Angriff! Der politische Angriff muß in die Öffentlichkeit getragen werden! In Gladenbach, in Berlin, in ganz Deutschland! Mit besten Grüßen!
3. Januar 2004 HINWEIS:
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Das Urteil ist ein Novum im Kampf gegen die Meinungsfreiheit in der BRD und auch ein "Fortschritt" in Richtung Kriminalisierung aller Kritiker der Überfremdung Deutschlands: Erstmals in der bundesdeutschen Justizgeschichte wurde mit der Gruppe "Landser" eine Musikgruppe als kriminelle Vereinigung verurteilt. Gegen den Sänger und Liedtexter Michael R. verhängte das Berliner Kammergericht eine Strafe von drei Jahren und vier Monaten. R. gilt als "Rädelsführer" der Gruppe; er hatte auch ausnahmslos alle Texte geschrieben und einen Großteil der Musik komponiert. Die beiden anderen Mitglieder der Band wurden zu Bewährungsstrafen von 21 und 22 Monaten verurteilt. Außerdem müssen sie jeweils 90 Stunden gemeinnützige Arbeit für eine jüdische oder "ausländerintegrierende" Einrichtung leisten. Die Richter befanden die drei Männer im Alter zwischen 28 und 38 Jahren zudem der "Volksverhetzung" und der Verbreitung rechtsextremer Propaganda, der Anstiftung zum Haß auf Minderheiten und der Billigung von Straftaten für schuldig. Der Vorsitzende des 2. Strafsenats, Wolfgang Weißbrodt, sagte in seiner Urteilsbegründung, die Band habe mit ihrem "rechtsextremen Liedgut" zu Haß und zur Gewalt gegen in Deutschland lebende Ausländer, Juden und Andersdenkende aufgerufen. Es sei "Landser" darum gegangen, mit "menschenverachtenden" und "antisemitischen" Texten auf die Jugendszene einzuwirken. Die Band habe das "gedeihliche Zusammenleben der Gesellschaft (!) massiv gestört". Drei CDs und eine Kassette seien im Ausland - Schweden, Großbritannien und USA - produziert und durch zum Netzwerk gehörende Mittelsmänner zurück nach Deutschland gebracht oder über das Internet vermarktet worden. Es sei symptomatisch für die konspirative Arbeit der Band, so Weißbrodt, daß am Telefon nie direkt das Wort "Landser" erwähnt worden sei und daß es sogar ein Synonym - "Frühschoppen"- für Proben gegeben habe. Die Band "Landser" war nach Auskunft des Richters 1991 in einem ehemaligen Jugendklub im Berliner Stadtteil Lichtenberg gegründet worden und nach einem einzigen, auf Video festgehaltenen Auftritt in der brandenburgischen Stadt Hennigsdorf in den Untergrund gegangen. Seit 1997 sei die Besetzung von "Landser" - sie wurde seitdem von den drei Angeklagten gebildet - nicht mehr verändert worden. In einschlägigen Kreisen habe die Rockgruppe rasch Kultstatus entwickelt. Die Richter gingen davon aus, daß die Band seit 1997 auch als "kriminelle Vereinigung" agierte. Die Mitglieder hätten sich selbst als "Terroristen mit E-Gitarre" gesehen, sagte Richter Weißbrodt und auf ihren CDs mit Titeln wie "Deutsche Wut" und "Ran an den Feind" durchweg strafbare Inhalte verbreitet. Die Band habe dabei bewußt an die Rassenideologie des Dritten Reiches angeknüpft, die Demokratie verunglimpft und zum Kampf gegen Israel aufgerufen. Im dem knapp sechsmonatigen Prozess hatten alle drei Mitglieder der inzwischen aufgelösten Band geschwiegen. Die aktuelle Rolle von Michael R. schien unklar. Die beiden anderen Angeklagten sollen sich aus der Szene zurückgezogen haben. Was sie, so Richter Weißbrodt, offenbar vor erhebliche Probleme stelle. Das sei auch an der Reaktion der zahlreichen Prozeßbeobachter aus der Szene zu erleben gewesen. Den reuigen Angeklagten seien Wut und Abneigung "regelrecht entgegengeschlagen". Bundesanwalt Joachim Lampe zeigte sich mit dem Urteilen sehr zufrieden und nannte sie "richtungweisend". Erstmals sei eine Musikgruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft worden. Das gebe den Ermittlungsbehörden in Zukunft bessere Möglichkeiten bei der Aufklärung "rechtsextremistischer Straftaten". |