Im Berufungsverfahren nach der Schändung des jüdischen Friedhofes in Eisenstadt hat das Wiener Oberlandesgericht dem Verurteilten am 20. 10. 2004 ein Jahr Haft erlassen.

Der Verurteilte muss nun eine dreijährige unbedingte Freiheitsstrafe verbüßen. "Berücksichtigt wurden, dass er den an den Gräbern entstandenen Schaden von rund 3.200 Euro gut gemacht hat, dass er sich selber gestellt und die Tat als knapp über 21-Jähriger begangen hat", so der zuständige Oberstaatsanwalt.

20. Oktober 2004]

_____________

Vier Jahre Gefängnis für Friedhofsschändung

Als im Jahre 1992 der jüdische Friedhof von Eisenstadt (Burgenland) geschändet wurde und die Täter ein Bekennerschreiben mit Lob für Jörg Haider hinterließen glaubten viele, das sei ein Trick von linken Saboteuren, die die damals immer stärker werdende FPÖ schädigen wollten. Leider stellte sich heraus, daß sich die Täter sogar dem "rechten Lager" zugehörig fühlten und mit der Beschmierung von angeblich genau 88 Grabsteinen etwas machen wollten "das Wellen schlägt"...

Einer der Täter wurde alsbald zu vier Jahren Haft verurteilt, der zweite flüchtete nach Südafrika, stellte sich aber jetzt den Behörden und wurde am 15. 6. 2004 in Wr. Neustadt ebenfalls zu vier Jahren Haft verurteilt. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 32-jährige Verurteilte erbat sich Bedenkzeit und wurde wegen Fluchtgefahr im Gerichtssaal festgenommen. Sein Verteidiger hat dann Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil des Gerichts in Wiener Neustadt angemeldet.

Parolen wie "Sieg Heil", "Juden raus" und Hakenkreuze - mit weißer Farbe auf 88 Grabsteine des jüdischen Friedhofs in Eisenstadt geschmiert - sorgten im Oktober 1992 für öffentliches Entsetzen. Der Verteidiger meinte dazu vor Gericht, die Medien hätten das aufgebauscht.

"Arischer Gruß" an Haider
In einem Bekennerschreiben deklarierten sich die Täter damals als rassisch-arische Widerstandsbewegung. Sie wollten, wie sie schrieben, auf diese Weise ihrem Vorbild Jörg Haider einen arischen Gruß zukommen lassen.

Der Angeklagte zeigte sich bei der Verhandlung am 15. 6. vor Gericht reuig. Er habe gemeinsam mit seinem Schulfreund die Tat "spontan" geplant und durchgeführt. Die Tat sei aus heutiger Sicht "rational sehr schwer zu erklären": "Wir haben damals gedacht: Man sollte irgendwas machen, was Wellen schlägt", so der Angeklagte, der sich selbst als "Mitglied des nationalen Lagers", nicht aber als "Hardcore Nationalsozialist" bezeichnete.

Der Angeklagte wurde auch zur Verbreitung einer Zeitschrift befragt, die er gemeinsam mit seine Schulfreund in den Jahren 1993 und 1994 verfasst hatte. "Darin wurde auf subtile Weise gegen das jüdische Volk gehetzt", warf ihm der Staatsanwalt vor. Der Angeklagte gab an, mit der Verbreitung nichts zu tun gehabt zu haben. Er habe lediglich einen Artikel verfaßt und das Druckwerk als rechtlich "knapp an der Grenze" zum Verbotsgesetz beurteilt, da er zu diesem Zeitpunkt Student an der juridischen Fakultät der Universität Wien war.

Der mittlerweile aus der Haft entlassenen Mittäter gab am 15. 6. vor Gericht an, das Bekennerschreiben zur Friedhofsschändung sei ihm vom Angeklagten am Telefon diktiert worden. Dieser sei bezüglich der "Entwicklung nationalsozialistischen Gedankenguts" die treibende Kraft gewesen.

Zum Entwurf und zur Verbreitung der gemeinsamen Zeitschrift meinte der Mittäter, der Angeklagte sei der "geistige Vater" und Urheber gewesen. Zudem soll der Angeklagte einen politischen Umsturz während eines Opernballes geplant gehabt haben. Der Angeklagte bestritt die Aussagen und beharrte auf seiner Version.

Der Angeklagte war jahrelang in Südafrika untergetaucht: Er hätte Angst vor der hohen Gefängnisstrafe gehabt, sich jedoch für die Rückkehr nach Österreich entschieden, weil er "bereit war, für die Sache einzustehen". Nachdem er vom Justizministerium freies Geleit bekommen hatte, ist er vergangenen Herbst nach Österreich zurückgekehrt.

Den durch die Schändung entstandenen Sachschaden von umgerechnet 3.200 Euro hat der Angeklagte zur Gänze aus eigener Tasche bezahlt. "Ich will den emotionalen Schaden wieder gutmachen - ich biete auch an, für das jüdische Museum zu arbeiten." 

[15. Juni 2004]

 

 < Justiz