Verurteilung wegen Waffenbesitzes

Wegen des Besitzes dreier Bajonette wurde der Wiener Geschäftsmann Gottfried Küssel in einem Berufungsverfahren am 16. 2. 2005 im Landesgericht Wien zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Bajonette gelten nach Ansicht des Gerichtes als illegale Waffen und verstoßen somit gegen das Waffenverbot, das bereits seit 1982 für Küssel gilt. Die dafür im Vorjahr verhängte Geldbuße wurde vom Berufungssenat im Wiener Landesgericht von 120 auf 360 Euro erhöht.

Küssel erklärte, die drei Bajonette seien Erbstücke und jahrelang in seiner Wohnung an der Wand gehangen, wo sie bei früheren Hausdurchsuchungen nie beanstandet worden seien. Erst nach der Hausdurchsuchung im Jahre 2002, als die Gewehraufsätze in einer Kisten verpackt gefunden worden seien, sei plötzlich festgestellt worden, dass es sich um verbotene Waffen handle. Es wurde aber ein "waffentechnisches Gerichtsgutachten" erstellt, wonach es sich doch um verbotene Waffen handle...Laut Verteidiger habe Küssel die Schachtel mit den inkriminierten Gegenständen außerdem seiner Frau als Geschenk übergeben, um sie seinen Kindern zu vererben. 

Küssels Berufung gegen das Urteil aus dem Erstprozess wurde nicht stattgegeben, dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Freiheitsstrafe auch nicht. "Man sollte das Vorleben nicht überbewerten", meinte Richter Kahler in der Urteilsbegründung.

Zu der Hausdurchsuchung im Jahre 2002 kam es, weil Küssel verdächtigt wurde, mit einer Skinheadgruppe namens "Blood and Honour" Kontakt aufgenommen zu haben. Ein bei Küssel gefundener Ehrendolch der SS mit der Inschrift "Meine Ehre heißt Treue" wurde vom Gericht wieder zurückgegeben, da es sich hierbei nicht um eine Waffe, sondern um einen Ziergegenstand handle...

Küssel gründete in den 80er Jahren eine nationale Gruppe namens "Volkstreue Außerparlamentarische Opposition" (VAPO). Nach Einführung der Gummiparagraphen 3g, h des NS-Verbotsgesetzes im Jahre 1992 durch das österreichische Bundesparlament wurde Küssel wegen seiner VAPO-Aktivitäten sogleich wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" zu 11 Jahren Haft verurteilt...

[17. Februar 2005]

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