Bezeichnung "Bomben-Holocaust" nicht strafbar

Die Verwendung des Begriffs "Bomben-Holocaust" als Bezeichnung für die alliierte Bombardierung Dresdens im Februar 1945 ist gemäß Staatsanwaltschaft Hamburg nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft in Hamburg leitet kein förmliches Verfahren gegen den Vorsitzenden der NPD, Udo Voigt, ein, sagte ein Staatsanwaltschafts-Sprecher am 9. 4. 2005 auf Anfrage. Er bestätigte einen Bericht des Berliner "Tagesspiegels". Voigt hatte die Bombardierung Dresdens als "Bomben-Holocaust" bezeichnet.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, kritisierte diese Entscheidung. Er sagte: "Moralisch habe ich dafür kein Verständnis." So öffneten die Staatsanwälte "Tür und Tor für ähnliche Äußerungen".

Der umstrittene Begriff stand im Mittelpunkt einer Affäre im Sächsischen Landtag im Januar 2005. NPD-Fraktionschef Holger Apfel hatte die Alliierten als Massenmörder bezeichnet und die Angriffe im Februar 1945 einen "Bomben-Holocaust" genannt. Daraufhin verließen etliche Parlamentarier unter Protest den Saal. In der anschließenden Debatte über den Umgang mit den Rechten wurde aus den Reihen der Union gefordert, die Redefreiheit von Abgeordneten einzuschränken. Abgeordnete sind bislang frei von strafrechtlicher Verantwortung für ihre Äußerungen in Parlamenten und Ausschüssen.

NPD-Vorsitzender Udo Voigt hatte einen Tag nach dem Vorfall in Sachsen Apfels Äußerungen als zutreffende Wortwahl bezeichnet und ihm zu seinem Auftritt gratuliert. Der Begriff Holocaust treffe laut Voigt "sicherlich auf die Vernichtung der Juden wie auch der Deutschen zu".

Nach Auffassung des SP-Innenexperten im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, ist die Entscheidung der Strafverfolger korrekt. Der Begriff Bomben-Holocaust sei eine "verlogene, geschichtsfälschende Ausbeutung der Opfer". Dennoch könne die Äußerung nicht bestraft werden. Der Begriff transportiere die Verharmlosung nur unterschwellig. "Das tut weh, muss aber politisch bekämpft werden."

Ähnlich äußerte sich auch Unions-Innenexperte Wolfgang Bosbach. Er habe die Entscheidung nicht zu kritisieren, sagte er dem Tagesspiegel. Der Begriff sei nicht akzeptabel, aber nicht unbedingt strafbar. "Volksverhetzung ist strafbar", sagte Bosbach, "aber nicht jede verwerfliche politische Meinungsäußerung ist Volksverhetzung."

NPD-Vorsitzender Voigt selbst findet die Propagierung des Ausdruckes "Bombenholocaust" nicht so gut. In der Ausgabe der NPD-Monatsschrift „ Deutsche Stimme ” von März 2005 kritisiert er, daß der erhoffte „Mitnahmeeffekt” im Zuge des Sachsen-Erfolges bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein leider ausgeblieben sei. Ein Grund dafür sei auch der Bombenholocaust-Eklat. Die negative Medienberichterstattung, die die  NPD dadurch erfahren habe, sei kontraproduktiv gewesen.

Obwohl Voigt den revisionistischen Kurs seiner sächsischen Parteifreunde stets gedeckt hat, kritisierte er sie nun im eigenen Parteiblatt: „Hartz IV, mehr als fünf Millionen Arbeitslose, mit steigender Tendenz, Billigarbeitskräfte aus Osteuropa, staatlich geförderter Menschenhandel aus Osteuropa und steigende Überfremdung” seien die Probleme, mit denen man sich nun auseinandersetzen müsse. 

[11. April 2005]

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