Ruhm und Ehre der Waffen-SS

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SP) hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zur öffentlichen Verwendung der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" kritisiert. Er habe das Urteil, wonach die von Nationalisten häufig verwendete Parole nicht strafbar ist, mit "Erstaunen und Befremden" zur Kenntnis genommen, sagte Thierse am 28. 7. 2005 in Berlin. Nach diesem Urteil könne der Eindruck entstehen, dass "neonazistische Parolen und Propaganda nicht mehr strafbar" seien. Das Urteil trüge nicht zur Ermutigung der Bürger bei, sich gegen die Aktivitäten der "Neonazis" in unserem Land zu wenden.

Weiterhin nannte es Thierse beunruhigend, dass die Vorschrift des Paragraf 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuches, in dem die Verherrlichung der NS-Gewaltherrschaft unter Strafe gestellt ist, vom BGH nicht angesprochen worden sei. "Denn was ist es anderes als Verherrlichung, wenn eine der schlimmsten Organisationen des NS-Terrors öffentlich ´Ruhm und Ehre´ ausgesprochen werden kann", sagte Thierse. 

Paul Spiegel, Vorsitzender des Zentralrates der Juden in Deutschland, gab zu dem Urteil folgende etwas rätselhafte Erklärung ab: "Wenn man sich vor Augen führt, wann diese Parolen entstanden sind, kann man sich auch leicht vorstellen, welche Gefühle damit bei den überlebenden Opfern des Nazi-Terrors verletzt werden.” 

Die von Nationalisten häufig verwendete Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist nicht strafbar. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 28. 7. 2005 in Karlsruhe (Baden) entschieden. Diese Losung sei mit Parolen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen nicht identisch und «im Wortlaut von keiner dieser Organisationen gebraucht worden».

Diese unter "Rechtsradikalen" weit verbreitete "Grußformel" sei zudem weder der Originalparole der Waffen-SS ("Meine Ehre heißt Treue" beziehungsweise "Unsere Ehre heißt Treue") noch der Parole der Hitlerjugend ("Blut und Ehre") zum Verwechseln ähnlich.

Der Gebrauch einer "Fantasieparole", die nur den Anschein erwecke, Parole einer früheren NS-Organisation zu sein, unterfalle nicht dem Strafgesetzbuch. "Die Verwendung von nationalsozialistisch klingenden Parolen ist nicht strafbar", betonte der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats, Klaus Tolksdorf und fügte hinzu: "Das mag man als misslich empfinden." Dennoch könne der BGH nicht über den Wortlaut sowie den Sinn und Zweck des Paragrafen 86a Strafgesetzbuch hinausgehen. Dieser wolle die "Wiederbelebung" verfassungswidriger Organisationen verhindern oder erschweren.

Der Bundesgerichtshof sprach deshalb drei Angehörige der seit 1993 bestehenden rechten "Karlsruher Kameradschaft" frei. Sie waren vom Landgericht Karlsruhe wegen "öffentlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verurteilt worden.

Der "Haupttäter" hatte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe erhalten. Er hatte einen Text verfasst, der auf dem «Nationalen Infotelefon Karlsruhe» für jedermann abrufbar sein sollte. Am Ende folgten als Grußformel die Worte «Ruhm und Ehre der Waffen-SS». Die beiden Mitangeklagten, von denen einer den Text ins Internet gestellt hatte, erhielten Geldstrafen von 800 und 600 Euro.

Die nun entschiedene Frage war von Polizei- und Sicherheitsbehörden unterschiedlich beantwortet worden. Der BGH hob nicht nur das Landgerichtsurteil auf, sondern sprach die Angeklagten sogleich frei. Es gebe nämlich auch keine besonderen Umstände, unter denen eine Verfolgung wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) in Betracht komme.

Mit Blick auf das Plädoyer der Bundesanwaltschaft sagte Tolksdorf, die "Glorifizierung von NS-Organisationen" gebe es nicht als Tatbestand im Strafgesetzbuch. Der Vertreter der Anklage hatte die angegriffene Parole als "glorifizierend" und als "Imagewerbung und Relativierung des Unwerts der Waffen-SS" beanstandet.

Der Angeklagte, der die Parole ins Internet gestellt hatte, war in Karlsruhe persönlich erschienen - mit kahlem Schädel, weißem Pullover und in Jeans. Als Tolksdorf ihm am Ende der Verhandlung die Möglichkeit zum "letzten Wort" gab, reagierte er kleinlaut: "Oh! Darauf habe ich mich nicht vorbereitet", sagte er. Beim Urteilsspruch grinste der Angeklagte.

Verteidiger Alexander Heinig hatte argumentiert, die Angeklagten hätten "kein bewusstes Spiel mit NS-Parolen" getrieben. Die Wortkombination "Ruhm und Ehre" gebe es schon seit mehr als 200 Jahren. Auch Friedrich der Große habe sie verwendet. Die Suchmaschine "Google" weise für dieses Wortpaar 56 400, das Pendant "Yahoo" sogar 563 000 Eintragungen auf..........

Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist zwar in jedem Fall ein Erfolg für die Meinungsfreiheit, ob es jedoch auch ein politischer Erfolg für das nationale Spektrum ist, darf getrost bezweifelt werden. So ist dieses Urteil lediglich Wasser auf die Mühlen jener, deren politischer Kampf in der Hauptsache darin besteht, sich möglichst wenig Gedanken um Politik, dafür aber um so mehr um kurzsichtigen Politaktionismus zu machen, der sich in einem Geschrei äußert, das mehr auf politische Gedankenarmut denn politische Weitsicht schließen läßt....

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