Eurokraten beschließen Totalüberwachung
460 Millionen Bürger werden unter Generalverdacht gestellt
 

Das EU-Parlament hat am 14. 12. 2005 der umstrittenen Richtlinie zur Speicherung von Verbindungsdaten mit 378 gegen 197 Stimmen zugestimmt. Zwischen sechs und 24 Monate müssen Telefonie- und Internetprovider nun flächendeckend Verbindungsdaten speichern. Welche Nummer wann angerufen wurde, welche IP man ansurfte und an welche Mailadresse man geschrieben hat, soll anschließend auf entsprechende Anfrage Polizei und Geheimdiensten zugänglich gemacht werden.

Ausgenommen von dem nun verabschiedeten Kompromiss sind fehlgeschlagene Anrufe und die Inhalte der jeweiligen Kommunikation. Was im Fall der Speicherung von Mailadressen jedoch erhebliche technische Schwierigkeiten mit sich bringen wird. Aber schwerwiegender ist der grundsätzliche Generalverdacht, dem nun sämtliche 460 Millionen EU-Bürger ausgesetzt werden sollen. Im vielbeschworenen Kampf gegen den Terror wird nun jeder zum Verdächtigen, über den Daten zu sammeln sind, die auf Verlangen weitergegeben werden müssen.

Dies geschieht, ohne dass ein Nutzen der flächendeckenden Überwachung überhaupt festgestellt werden konnte. Vom BKA erwartet man seit einiger Zeit eine Studie, in der der Datenbedarf der diversen Polizeidienststellen überhaupt erst ermittelt werden sollte. Die fehlende Begründung wird von den Providern, auf die nun technischer Aufwand, hohe Kosten und die Bespitzelung ihrer Kunden zukommt, mit dem Verweis auf die mögliche Terrorgefahr abgebügelt. Damit wird zugunsten eines zweifelhaften Zwecks ausgerechnet im Namen der Terrorbekämpfung nun Realität, was typischerweise totalitäre Staaten auszeichnet: gläserner Bürger, Generalverdacht gegen alle, massive Einschnitte in die Pressefreiheit: Quellen- und Informantenschutz sind mit der Richtlinie ebenfalls potentiell angeschafft.
Mit weiteren Überwachungsbegehrlichkeiten angesichts der anfallenden Datenmengen ist zu rechnen.
 

Mit Protesten reagieren nun zahlreiche Gruppen. Der Entwurf führe zur flächendeckender Überwachung aller, der Zugriff auf die Daten ist nicht geklärt: die "schweren Straftaten", bei denen eine Auswertung erlaubt seien, sind nicht ausreichend genau definiert. Ebensowenig ist geklärt, wie die Unmengen an Daten überhaupt gesammelt, gespeichert und indiziert werden können, damit man mit den Datenbergen überhaupt etwas anfangen kann. Am spannendsten dürfte jedoch die Frage sein, ob die Richtlinie nicht von vorneherein gegen nationales Recht verstößt. "Es wird grob verfassungswidrig eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur geschaffen", zitiert heise den Bundesvorstand der Humanistischen Union Nils Leopold. "Die Richtlinie verstößt gegen tragende Strukturprinzipien rechtsstaatlich verfasster Staaten. Sie führt die Zweckbindung und das Übermaßverbot bei der Ausübung staatlicher Gewalt ad absurdum." Mit einer entsprechenden Klage vor dem Verfassungsgericht sei zu rechnen.

Branchenverbände,  Datenschützer, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie linksliberale Politiker haben voller Empörung und Sorge auf den heutigen Beschluss des EU-Parlaments zur massiven Ausdehnung der Telekommunikationsüberwachung reagiert. "Was als präventive Terrorismusbekämpfung beschlossen wurde, ist nichts anderes als die Bekämpfung der freien Kommunikation", beklagt Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein. Mit dem Entscheid "wird aus unserer freiheitlichen eine überwachte Informationsgesellschaft". Die neue europäische Bespitzelung ziele direkt auf die Köpfe der Menschen: "Jeder soll und muss wissen, dass jeder Kontakt per Telefon, Fax, Mobilfunk, SMS oder E-Mail, jede Nutzung des Internet langfristig gespeichert wird" und die Sicherheitsbehörden darauf zugreifen könnten. Das Telekommunikationsgeheimnis werde zur "disponiblen Masse". Die Parlamentarier hätten ein Papier abgenickt, das eine "Kapitulation der Freiheitsrechte vor vermeintlichen Sicherheitsbelangen darstellt".

Die Abgeordneten haben mit der Mehrheit von Christ- und Sozialdemokraten eine EU-Richtlinie mit einer Reihe von Änderungen abgesegnet, auf die sich die Spitzen der "großen Koalition" in Brüssel mit dem EU-Rat geeinigt hatten. Da die Minister den Plan bereits gebilligt haben, dürften sie das vom Parlament bestätigte Papier auf einer ihrer letzten Ratssitzungen im Dezember ohne Diskussion durchwinken. Die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben, die eine Aufzeichnung der elektronischen Spuren der Bürger für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten vorsehen, dann innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will sich dabei für die Mindestspeicherfrist stark machen, während Innenminister von Bund und Ländern zwölf Monate bevorzugen. Prinzipiell geht es bei der beschlossenen Überwachung um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die beim Telefonieren, SMS, E-Mailen, Surfen oder Filesharing anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden.

Scharfe Töne schlägt Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, angesichts des Votums an. "Mit der Begründung, Terroristen zu jagen, speichert man jetzt nutzlose Daten auf Kosten der Industrie, wo doch die bestehenden Regelungen nach Aussagen der Polizei bereits für 90 Prozent der Fälle ausgereicht haben", meint der Providervertreter. Er stellt sich bereits vor, wie der erste Zugangsanbieter seine Daten "auf Anforderung ausgedruckt per Möbelwagen anliefert". Die Behörden hätten schließlich weder Rechner noch Leitungen, um auch nur einen Bruchteil des geforderten Bitverkehrs abwickeln zu können. George Orwells Visionen eines "1984" hält Rotert für einen "Stummfilm" im Vergleich zu den jetzt abgesegneten Überwachungsplänen, durch welche ganz Europa durch eine "Sammelwut ähnlich der Stasi vereint" werde.

Die europäischen Dachverbände EuroISPA, GSM Europe, ECCA, ECTA und ETNO konstatieren enttäuscht, dass die beschlossene Linie der europäischen Kommunikationsindustrie "eine signifikante Bürde" auferlege. Die größten E-Mail-Provider säßen aber in den USA, sodass Kriminelle die Regeln leicht umgehen könnten. Die Vereinigungen sehen die Wettbewerbskraft der europäischen Anbieter geschwächt, zumal die Richtlinie den Mitgliedstaaten zahlreiche Adaptionsmöglichkeiten biete und die Binnenmarktharmonisierung unterlaufen werde. Da die Entscheidung über eine Kostenerstattung den Regierungen vorbehalten bleibe, müssten diese letztlich nicht einmal die Proportionalität bei ihren Anforderungen wahren.

Laute Kritik übt auch Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder: "Das Parlament hat die Chance vertan, seine eigenständige Bedeutung neben dem Ministerrat bei der Gesetzgebung mit Leben zu füllen", wittert er "Erpressung" in Brüssel. Der Lobbyist appelliert an die Bundesregierung, "die Unternehmen in Deutschland für die Speicherung in vollem Umfang zu entschädigen". Proteste hagelt es ferner vom Förderverein für eine freie informationelle Infrastruktur (FFII): "Von heute an werden alle EU-Bürger wie gemeine Kriminelle behandelt", erklärte dessen Präsident Pieter Hintjens. Vorstandsmitglied Harmut Pilch fügte an, dass der Gesetzgebungsprozess in Brüssel künftig noch frühzeitiger ernsthaft begleitet werden müsse. Dies gelte insbesondere für die zweite Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte, "die jeden Patentverletzer in einen Kriminellen zu verwandeln droht".

Auch im EU-Parlament selbst zeigt sich weiter Unmut: Die grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger bemängelt eine "Scheinlösung". Diese werde "weder helfen, den Terrorismus zu bekämpfen, noch die Bürgerrechte angemessen schützen". Außerdem werde es wegen der fehlenden Kostenerstattung zu einer Marktbereinigung unter den Providern kommen. Hierzulande gab die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, zu bedenken, dass die Privatsphäre mit dem Beschluss "auch in Deutschland immer mehr zum Luxusgut wird". Ihre Partei lehne die Vorratsdatenspeicherung entschieden ab und werde dies im nationalen Gesetzgebungsverfahren deutlich machen.

"Die von der Richtlinie vorgegebenen Spielräume müssen im Sinne eines effektiven Grundrechtsschutzes ausgeschöpft werden, damit die Eingriffe so gering wie möglich bleiben", setzt sich auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar für eine möglichst verträgliche Umsetzung der EU-Vorgaben ein. Die freie und unbeobachtete Telekommunikation sei weiter als wesentliches Element der demokratischen Wissens- und Informationsgesellschaft zu betrachten. Die Speicherfrist ist laut Schaar daher auf sechs Monate und der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf die Bereiche "Terrorismus und Organisierte Kriminalität" zu beschränken. Dies müsse in der Strafprozessordnung festgeschrieben werden. Zudem sei bei E-Mail oder SMS zu beachten, dass eine Speicherung von Inhalten – wie ausdrücklich vorgesehen – unterbleibe. Nach Angaben von Providern erfordert dies zusätzliche Filterleistungen, da bei beiden Diensten Verbindungs- und Inhaltsdaten auf Protokollebene vermischt werden.

[15. Dezember 2005]

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Telefonüberwachung in Niedersachsen rechtswidrig

Eine schwere Niederlage erlitten am 27. 7. 2005 die etablierten Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. So erteilte das Gericht den Bemühungen des etablierten Parteiensystems unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte noch mehr auszuhöhlen, eine empfindliche Niederlage. Es erklärte in seinem Urteil (Aktenzeichen: 1 BvR 668/04) die in Niedersachsen bereits gehandhabte „vorbeugende“ Telefonüberwachung für verfassungswidrig und damit für nichtig. In Niedersachsen konnte man bislang auf bloßen Verdacht hin abgehört werden, ohne daß es einen konkreten Tatverdacht oder sonstige Belege für die Notwendigkeit einer solchen Überwachung gab. Bloße Denunziationen oder Zugehörigkeiten zu politisch nicht etablierten Organisationen waren dafür ausreichend. Die Regelung war von der rot-grünen Regierung im Jahre 2003 in Niedersachsen eingeführt worden.

Andere Länder planen bereits ähnliche Gesetze, Bayerns Polizeiminister Beckstein erklärte am 27. 7. zu dem Urteil, man werde in Bayern das Gesetz so abfassen, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen werde, im Rahmen der "Terrorbekämpfung" seien jedoch weitgehende Überwachungs- und Abhörmaßnahmen notwendig....

Lauschangriff in Sachsen

Auch das sächsische Gesetz zum großen Lauschangriff ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kam der Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen am 21. 7. 2005 in Leipzig (Az: Vf.67-II-04). Danach verstößt die im April 2004 beschlossene Neuregelung im Verfassungsschutzgesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in Verbindung mit der Menschenwürde. Zudem missachte das Gesetz die klare Trennung der Zuständigkeiten von Verfassungsschutz und Polizei. Der Verfassungsgerichtshof gab damit einer Klage von 30 Landtagsabgeordneten teilweise statt. Die Landesregierung muss nun bis zum 30. Juni 2006 eine neue Regelung schaffen.
 
 

Handy-Massenüberwachung in Österreich

Einen "ungebremsten Überwachungshunger" der Justiz deckte der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz in Zusammenhang mit der Handyüberwachung in Österreich auf. Vom Jahr 2002 bis 2004 habe es eine Zunahme aller Überwachungsmaßnahmen um 391 Prozent gegeben, erklärte Pilz am 27. 7. 2005. Im Vergleich dazu seien die Straftaten nicht im gleichen Ausmaß gestiegen.

Bei der Rufdatenerfassung habe es von 2002 bis 2004 einen Zuwachs von 438 Prozent gegeben, bei der Überwachung des Inhalts von 68 Prozent, so Pilz. Dem Innenministerium würden dadurch Kosten von 11,5 Millionen Euro pro Jahr entstehen. Zehn Millionen davon würden den Providern für ihre Kosten erstattet, 1,5 Millionen entstünden im Innenministerium selbst.

Bei einer Ausdehnung der Speicherung von Handydaten auf 12 Monate befürchtet Pilz allerdings eine Vervielfachung der Kosten. Derzeit würden die Provider die Handydaten aus Verrechnungsgründen für sechs Monate speichern. Alles was darüber hinausgehe, würde aber dem Staat verrechnet. In diesem Zusammenhang übte Pilz auch neuerlich heftige Kritik an Justizministerin Karin Gastinger alias Miklautsch (BZÖ) und Innenministerin Liese Prokop (ÖVP). Diese würden den Rahmenbeschluss des EU-Rates zur Ausweitung der Datenspeicherung mitunterstützen, ohne die genauen Kosten für diese Maßnahme zu kennen.

Der Justiz wirft Pilz außerdem vor, mit der Bewilligung von Überwachungsmaßnahmen nicht sorgfältig genug umzugehen. So sei etwa eine Handymassenüberwachung illegal. Dazu gebe es eine einstimmige Feststellung im Innenausschuss. In Kärnten habe es aber unter dem Titel einer Rasterfahndung eine solche Massenüberwachung gegeben, so Pilz. Er verwies dazu auf den Bericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen des Justizministeriums aus dem Jahr 2004. Beschlüsse, die die Handybesitzer schützen sollen, werden einfach umgangen, erklärte Pilz.

Der Grüne Sicherheitssprecher fordert nun eine parlamentarische Überprüfung, welche Maßnahmen im Sicherheitsbereich überhaupt notwendig sind. Dabei solle etwa geklärt werden, inwieweit die Rasterfahndung sinnvoll ist. Weiters wünscht er sich ein österreichisches Veto gegen den Rahmenbeschluss des EU-Rates zur Ausweitung der Datenspeicherung. Und es brauche die Garantie, dass "das Handy keine Wanze wird".

Zur Standortlokalisierung werde das schon jetzt in Österreich praktiziert, so Pilz. Dabei werde das Handy aktiviert, ohne dass der Benutzer etwas davon merke. Als "Gesprächswanze" sei dies derzeit in Österreich aber noch gesetzeswidrig. Technisch sei es aber ebenfalls möglich, dass Handy zu aktivieren, um Gespräche mitzuhören.

[28. Juli 2005]

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