Äußerungen zur Zeitgeschichte sollten als "NS-Wiederbetätigung" verurteilt werden



Der Versuch, einen Historiker und seinen  Verleger wegen unliebsamer Äußerungen zur Zeitgeschichte wegen "Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus" zu verurteilen,  ist am Wiener Landesgericht einmal ausnahmsweise gescheitert.
Mit zwei Freisprüchen ist am 7. 7. 2006 in Wien der Prozess gegen einen Buchautor und seinen Verleger zu Ende gegangen. Beide waren angeklagt, mit zwei Büchern zur Zeitgeschichte gegen das "NS-Verbotsgesetz" verstoßen zu haben.

Der angesehene Buchautor Herbert Pitlik wurde von den Geschworenen einstimmig freigesprochen. Sein Verleger Karl Steinhauser wurde mit 6:2 Stimmen freigesprochen. 

Die Anklage hatte Pitlik zur Last gelegt, mit den Büchern "Die Protokolle der Weisen von Zion nach 100 Jahren" und "Eine Spur zur Wahrheit? Der Nürnberger Prozess" "nationalsozialistische Wiederbetätigung" betrieben zu haben.

Pitlik habe das 1905 angeblich vom zaristischen Geheimdienst produzierte Buch "Die Protokolle der Weisen von Zion" herangezogen, um dort getroffene Aussagen einer wissenschaftlichen Überprüfung zu unterziehen. Der Staatsanwalt meinte dazu: "Er unterstellt, dass dieses Buch Wahres darstellt. Er bezeichnet es als prophetische Meisterleistung", so der Anklagevertreter.

Ich habe versucht, interessierten Lesern die Gelegenheit zu geben, sich durch die Gegenüberstellung von Aussagen und eingetretenen Realitäten eine eigene Meinung zu bilden", rechtfertigte sich der Angeklagte.

Im zweiten Werk hatte Pitlik die Protokolle der Nürnberger Prozesse kommentiert. "Hier wird versucht, den Nationalsozialismus zu relativieren und zu verharmlosen", meinte der Staatsanwalt.

Pitlik selbst sagte, er habe Mauthausen besichtigt. Als Folge davon habe er die Art und Weise der in Konzentrationslagern betriebenen Vernichtung in Zweifel gezogen. In Bezug auf das Lager Mauthausen habe er "die technische Unmöglichkeiten aufgezeigt", sagte Pitlik.

In seinem Schlusswort kritisierte Pitlik das skandalöse Beweismittelverbot, das der Oberste Gerichtshof für das Leugnen der Holocaust-Verbrechen ausgesprochen hat. Für den 78-jährigen Autor ein Verbrechen, da er so keine Gelegenheit habe, nachzuweisen, dass die im KZ Mauthausen überlieferten Verbrechen nicht wie behauptet abgelaufen wären.

Steinhauser brachte mit seinen Schlusswort einige Geschworene gegen sich auf, die ihm ins Wort fielen. Umso überraschender war der 6:2 Freispruch für Steinhauser. Andrerseits ist es merkwürdig, dass der Autor mit 8:0 freigesprochen wird, sein Verleger aber nur mit 6:2....

Der Staatsanwalt hielt die Entscheidung der Geschworenen für verfehlt. Er meldete gegen die Freisprüche Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Eine Staatsanwältin meinte nach Schluss des Verfahrens gegenüber der APA, die Laienrichter hätten womöglich die "Belehrung" durch den Vorsitzenden "nicht verstanden". Ein Eingeständnis der Tatsache, dass Richter und Staatsanwälte versuchen, die Geschworenen zu indoktrinieren. In anderen Rechtssystemen ist die Beeinflussung der Geschworenen durch Ankläger in Abwesenheit des Verteidigers verboten und führt zur Aufhebung entsprechender Urteile.

[7. Juli 2006]

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