Karlheinz Klement wegen "Verhetzung" verurteilt Der ehemalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Karlheinz Klement ist am 23. 9. 2009 wegen "Verhetzung" zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dem ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten wurde Verhetzung vorgeworfen, die israelische Kultusgemeinschaft schloss sich der Klage an. Laut Anklage veröffentlichte er auf seiner Internetseite http://www.khklement.at/ einen antisemitischen Artikel, den er zwar nicht geschrieben, aber bewusst ausgewählt habe. Der Artikel war ursprünglich auf der Internetseite http://de.altermedia.info/ veröffentlicht worden.
In diesem Artikel steht laut Zitat der Staatsanwältin: Das jüdische Volk hätte aus dem Holocaust nichts gelernt und brauche eine zweite Lektion. Wenig Trauer würde es hervorrufen, wenn alle Juden auf einem Schlag gleichzeitig von der Welt scheiden würden. Klement gab an, den Text nur überflogen zu haben und räumte ein, dass die Passagen "absolut menschenverachtend" seien und die Menschenwürde des jüdischen Volkes verletzten. Die Anklage kritisierte, dass diese persönliche Distanz auf der Internetseite nicht aufscheine.
Klement wurde zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, mildernd war Klements Unbescholtenheit.
Die Verteidigung legte volle Berufung ein, die Staatsanwaltschaft berief wegen zu geringer Strafe. Das Urteil war damit nicht rechtskräftig.Bei der Berufungsverhandlung am 9. 4. 2010 bestätigte das Oberlandesgericht Graz den Schuldspruch und setzte die ursprüngliche Strafe von fünf Monaten bedingt auf vier Monate bedingt herab, verhängte aber zusätzlich eine Geldstrafe von 1800 Euro.
Der damalige FPÖ-Nationalratsabgeordnete Karlheinz Klement wurde 2008 wegen "parteischädigenden Verhaltens" aus der FPÖ ausgeschlossen, weil er seine Zurückreihung auf der Kärntner Landesliste zur Nationalratswahl vom ersten auf den vierten Platz durch die Bundesparteileitung als "stalinistische Methode" kritisierte.
[10. April 2010]