Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus in der Steiermark

Wegen Wiederbetätigung für den Nationalsozialismus sind acht junge Oststeirer am 4. 2. 2004 zu teilweise bedingten Haftstrafen zwischen vier und 24 Monaten verurteilt worden.
   
Acht nahezu kahl geschorene junge Männer saßen auf der Anklagebank. Mit dem Hitler-Gruß und dem Singen von Nazi-Liedern sollen die Oststeirer im Alter von 18 bis 27 Jahren immer wieder aufgefallen sein.

Einen Blumenverkäufer haben sie laut Staatsanwalt als "Scheiß-Ausländer" beschimpft, der in die Gaskammer gehöre. Die Angeklagten führen ihr Verhalten auf übertriebenen Alkoholkonsum zurück.  

Einer von ihnen hat eine Internetseite betrieben, die ihn beim Hitler-Gruß zeigt. Über diese Homepage konnte man zu anderen Internetseiten mit "nationalsozialistischem Inhalt" gelangen.
Mit Propagandaparolen wie "Sieg Heil" und "Hängt dem Hitler den Nobelpreis um", wobei die mutmaßlichen Skinheads mehrmals den rechten Arm nach Art des "Deutschen Grußes" ausstreckten, seien die Angeklagten immer wieder öffentlich aufgefallen. Hakenkreuzfahnen, Anstecker und Aufkleber wurden von den Angeklagten gesammelt und als Propagandamaterial weitergegeben.

Einige der Burschen sollen auch CDs mit Liedtexten wie "ich hetze gegen alle Fremden" verbreitet haben. Erhängte Ausländer, Hakenkreuzfahnen und Hitlerbilder finden sich auf den Vorderseiten dieser Tonträger, die der Staatsanwalt den Geschworenen zeigt. Vorgeworfen wird den Burschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren auch die Weitergabe von Tonträgern von Gruppen wie "Die Zillertaler Türkenjäger", "Landser", "Volkszorn" oder "Stahlgewitter", die nach Behauptung der Ankläger u. a. die Wiedereinrichtung eines nationalsozialistischen Regimes als erstrebenswert darstellen. Hörproben wurden vorgespielt, z. B. "Deutschland ist ein schönes Land, wir lieben es so sehr. Doch für Affen ist bei uns schon längst kein Platz mehr...", was man unlängst zur Gänze in einer sog. Dokumentarsendung einer öffentlichen Fernsehanstalt hören konnte.

In seinem knapp eineinhalbstündigen Einführungsplädoyer betonte der Staatsanwalt, dass in dem Verhalten der Angeklagten die NS-Ziele und Wertvorstellungen gutgeheißen und verherrlicht wurden.
 
Die neun Angeklagten, die teilweise bis zu sechs einschlägige Vorstrafen haben, leugneten zum größten Teil die Taten. Sie halten einige Anschuldigungen für zutreffend, allerdings sei es zu den fraglichen Aktionen nur "unter Alkoholeinfluss" gekommen. Die CDs seien wegen der Musik, nicht aber wegen der Texte gehört worden.
     
Einer der Verteidiger räumte ein, daß mehrere Tatbestände des NS-Verbotsgesetzes von seinen Mandanten erfüllt seien. Dennoch möge von den Geschworenen darauf geachtet werden, daß eine angemessene Strafe gefunden wird und dabei Anstand und Menschenwürde gewahrt bleibe.

Die Geschworenen haben alle acht Angeklagten für schuldig befunden. Ein neunter war bereits am 3. 2. freigesprochen worden. Teilbedingte Haftstrafen zwischen 4 und 24 Monaten müssen die anderen acht nun absitzen. Außerdem wurden die meisten zu unbedingten Geldstrafen verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

[5. Februar 2004]

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