JUGEND ECHO in der BRD wegen § 86a beschlagnahmt! Die bayrische Exektuive - maßgeblich geprägt durch den fragwürdigen Rechtsblinker und Linksfahrer Beckstein - hat die neue Ausgabe der nationalen Kampfschrift aus Österreich, JUGEND ECHO, am 21.8.2004 beschlagnahmt. Die Begründung: Auf der Titelseite sei eine entflammte Lebensrune zu sehen, welche unter jene Runen und Symbole falle, die nach § 86a StGB verboten seien. Das Verteilen des JUGEND ECHO sei demnach eine rechtswidrige Handlung und man mache sich der "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" strafbar. Folglich wurden vergangenen Samstag im bayrischen Wunsield 2 Aktivisten von den Polizeibeamten festgenommen. Einen der beiden hielt man bis in die Abendstunden auf der Polizeistation fest und zwang ihn rechtswidrigerweise zur Entrichtung einer Kaution von 200,-- Euro, während der andere "schon" nach 2 Stunden freigelassen wurde.
Die skandalösen Schikanen und Paragraphenreitereien seitens der BRD-Justiz lassen einmal mehr erkennen, in welch verzwickter Lage sich der bundesrepublikanische Staat in Zeiten von Sozialraub, Massenumvolkung und Finanznot befindet und sich gezwungen sieht die unaufhaltsam stärker werdende nationale Opposition mit lächerlichen Gesetzen zu behindern.
Wer also wissen möchte, wovor sich die Herrschenden so fürchten, der informiere sich über die nationalistischen Medien über Wollen und Wirken der einzigen Alternative: nämlich der Nationalen!
Und wer trotz Verbot in Bayern die Kampfschrift der nationalen Jugend in Österreich haben möchte, sollte schnell sein: Eine begrenzte Stückzahl der ins Visier geratenen Jugendzeitung ist noch erhältlich! Jetzt anfordern unter: BfJ, Postfach 40, A-4614 Marchtrenk - Österreich
bfj_info@gmx
http://www.b-f-j.de/Bund freier Jugend
Postfach 40
A-4614 Marchtrenk