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Nach dem eklatanten Bruch der Wahlversprechen von 1999 durch die FPÖ-Parlamentarier planen diese einen weiteren Verrat an der freiheitlichen Wählerschaft, indem sie gemeinsam mit den anderen Parteien im österreichischen Parlament Anfang Mai 2005 der sog. Europäischen Verfassung zustimmen wollen. Die FPÖ war im Jahre 1998 noch gegen die Abschaffung der Neutralität Österreichs und hat ein entsprechendes Gesetz abgelehnt. Ohne öffentliche Debatte, unmittelbar vor der Sommerpause, haben SPÖ und ÖVP und das Liberale Forum am 18. Juni 1998 überfallsartig den Verfassungsartikel 23f im Parlament beschließen lassen. Dieser Artikel 23f dient nun der Regierung als Grundlage für die Teilnahme an den "EU-Schlachtgruppen" und war auch Grundlage für den Einsatz des österreichischen Bundesheeres u. a. gemeinsam mit NATO Truppen (und anfangs sogar unter NATO-Oberbefehl) im Kosovo. Nunmehr haben die FPÖ-Parlamentarier die Rolle des verblichenen Liberalen Forums übernommen und wollen durch Zustimmung zur EU-Verfassung noch weitergehende Einsätze österreichischen Militärs ermöglichen. Eckpunkte der EU-Verfassung, die den Wählern verheimlicht werden sollen: Verpflichtung zur Aufrüstung „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Art. I-41, 3). Damit stehen Abrüstungsbefürworter außerhalb der Verfassung! Rüstungsamt zur Ankurbelung der Aufrüstung „Es wird eine Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) eingerichtet, deren Aufgabe es ist, den operativen Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zur Bedarfsdeckung zu fördern, zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors beizutragen und diese Maßnahmen gegebenenfalls durchzuführen, sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung zu beteiligen sowie den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten zu unterstützen“ (Art. I-41, 3). Verpflichtung zur militärischen Teilnahme an der EU-Sicherheitspolitik „Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung“ (Art. I-41, 3). Ermächtigung des EU-Ministerrates zum weltweiten Kriegsführen „Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik [...] sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen“ für „Missionen außerhalb der Union“ (Art. I-41, 1). „Der Rat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedstaaten mit der Durchführung einer Mission [Militärmission, Anm.] im Rahmen der Union beauftragen“ (Art. I-41, 5). Keine Bindung an ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates (Art. I-41, 1). „Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung“ - „Bekämpfung des Terrorismus [...] unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ (Art. III-309, 1). Einrichtung eines zentralen EU-„Anschubfonds“ zur Finanzierung von Militärinterventionen (Art. III-313, 3). „Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee“ als Interventionszentrale (Art. III-307). Militärische Beistandsverpflichtung „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats müssen die anderen Mitgliedstaaten nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung leisten. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt“ (Art. I-41, 7). Der letzte Satz könnte zwar noch als Möglichkeit zur Wahrung der Neutralität interpretiert werden, kann aber von der Regierung über den „Kriegsermächtigungsartikel“ 23f B-VG zugunsten einer Kriegsbeteiligung ausgelegt werden. Dieser neutralitätswidrige Artikel 23f BV-G ermöglicht die Teilnahme Österreichs an weltweiten EU-Militäraktionen. Die Beistandsverpflichtung gemäß EU-Verfassung ist schärfer als die der NATO, die es den Mitgliedstaaten überlässt, in welcher Form sie Beistand leisten wollen. Weiters gibt es eine sog. „Solidaritätsklausel“, die eine militärische Unterstützung beim sog. „Anti-Terror-Kampf“ (Art. I-43) vorsieht, d. h. möglicherweise auch bei offensiven Militäraktionen (sog. „Präventivkrieg“). Militärisches „Kerneuropa“ - globale Kriegsfähigkeit innerhalb von 5 Tagen Institutionalisierung einer „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (SSZ) der „Mitgliedstaaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen“ (Art. I-41, 6; III-312). Ein Protokoll legt konkrete Rüstungspflichten der Mitglieder der SSZ bis zum Jahr 2007 fest. Darin findet sich u. a. die Verpflichtung, die „Verteidigungsfähigkeiten durch Ausbau seiner nationalen Beiträge und gegebenenfalls durch Beteiligung an multinationalen Streitkräften, an den wichtigsten europäischen Ausrüstungsprogrammen und an der Tätigkeit der Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) intensiver zu entwickeln und spätestens 2007 über die Fähigkeit zu verfügen, [...] bewaffnete Einheiten bereitzustellen, die auf die in Aussicht genommenen Missionen ausgerichtet sind, taktisch als Gefechtsverband konzipiert sind, über Unterstützung unter anderem für Transport und Logistik verfügen und fähig sind, innerhalb von 5 bis 30 Tagen Missionen nach Artikel III-309 aufzunehmen“ (Protokoll über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit, Art. 1). Die nun geplante EU-Verfassung ist wohl weltweit einzigartig in der Hinsicht, daß die Mitgliedstaaten in Hinkunft per Verfassung verpflichtet werden sollen, ihre Rüstungskapazitäten kontinuierlich aufzustocken. Damit werden Kriegsgegner gewissermaßen zu Verfassungsfeinden. Die EU-Verfassung lässt aber nicht nur die Herzen der Generäle höher schlagen, sie ist auch für Konzernetagen und Spekulanten maßgeschneidert. Abbau der Sozialstandards Die EU-Verfassung wird aber auch für einen weiteren Abbau der Sozialstandards und des Lohnniveaus der alten EU-Länder sorgen. Schon durch die Osterweiterung kam es zur Abwanderung zahlreicher Firmen in die Ostblockländer, die von den Nettozahlern (wie Österreich) massiv subventioniert werden und mit niedrigen Sozialstandards und nicht vorhandenen Umweltauflagen die Firmen anlocken, was jetzt schon zu einer Rekordarbeitslosigkeit in Österreich geführt hat. Nach der EU-Verfassung wird eine völlige Liberalisierung der Dienstleistungen gefordert, wonach z. B. Unternehmen aus Polen nach den dortigen Sozialstandards und Löhnen in Westeuropa arbeiten dürfen: „Offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ „Binnenmarkt mit freiem und unverfälschtem Wettbewerb“ (Art. I-3) „Freier Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit “ (Art. I-4; III-130ff) Die „unternehmerische Freiheit“ wird in Verfassungsrang erhoben (Art. II-76) „Die Tätigkeit der Mitgliedstaaten und der Union [...] umfasst [...] die Einführung einer Wirtschaftspolitik, die [...] dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist" (Art. III-177). Dem wird auch die Sozialpolitik untergeordnet: Die Sozialpolitik trägt „der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Union zu erhalten, Rechnung“ (Art. III-209). Freihandel als Verfassungsauftrag Ziel der Außenpolitik ist u. a. „die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft [...] unter anderem auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse“ (Art. III-292). Ziel der EU ist die „schrittweise Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen" (Art. III-314). Druck in Richtung Privatisierung der öffentlichen Dienste Die EU bekommt die Kompetenz „Grundsätze und Bedingungen, insbesondere jene wirtschaftlicher und finanzieller Art“ für „Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (EU-Jargon für „öffentliche Dienste“) festzulegen (Art. III-122). Es besteht Grund zur Annahme, daß die EU-Kommission nach den vielen Sektorliberalisierungen (Strom, Gas, Telefon, Post, Verkehr) nun auch Wasserversorgung, Sozialdienstemit und Bildung liberalisieren wird. Verbot für die EU-Staaten, öffentliche Unternehmen besonders zu fördern bzw. aus staatlichen Mitteln Beihilfen zu gewähren (Art. III-166ff). Ausnahmeregelungen haben den Charakter von Gummiparagraphen und können durch Beschluß des Ministerrates bzw. Klage der EU-Kommission beim EuGH zu Fall gebracht werden (Art. III-168). Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht (Art. I-6) Schaffung des Amtes eines EU-Außenministers, der nicht nur die EU-Außenpolitik bestimmt, sondern auch direkten Zugriff auf einen militärischen Interventionsfonds (Art. III-313, „so ermächtigt der Rat den Außenminister der Union zur Inanspruchnahme dieses Fonds“) hat und die Militärmissionen der Union koordiniert (Art. III-309, allerdings erlässt der Rat die Beschlüsse über Missionen, der „Außenminister der Union sorgt unter Aufsicht des Rates und in engem und ständigem Benehmen mit dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee“ für die Koordinierung). Festschreibung der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik als ausschließliche EU-Kompetenz (Art. I-16); die Mitgliedstaaten verpflichten sich, diese „aktiv und vorbehaltlos“ zu unterstützen (Art. I-12, 4; I-16; III-294). Der Austritt aus der EU ist keine souveräne Entscheidung mehr (wie bisher), sondern erfordert die Zustimmung von Ministerrat und Europäischem Parlament (Art. I-60). Der Euratom-Vertrag steht gleichberechtigt neben der Verfassung. Im Anhang der EU-Verfassung wird auf die ungebrochene Wirkung des Euratom-Vertrages ausdrücklich hingewiesen - und damit auf die fortgesetzte explizite und einseitige Förderung ( auch durch österreich) der Atomindustrie nach Inkrafttreten der EU-Verfassung. Die Europäische Verfassung, so die Entscheidung der FPÖ-Parlamentarier
(und der anderen Parlamentsparteien), soll über die Köpfe der
Bürger hinweg, in einem Schnellsiedeverfahren noch im Mai 2005 ratifiziert
werden. In dieser Vorgehensweise zeigt sich auch, daß die Regierung
der Bevölkerung ein neues Rechtssystem aufoktroyieren will, ohne sie
vorher umfassend über dessen Inhalt zu informieren. Die Veränderungen
für die EU-Mitgliedstaaten, somit auch für Österreich, sind
in einer bisher noch nie dagewesenen Weise gravierend: Die Mehrheitsentscheidungen
im Rat werden dramatisch ausgeweitet, was mit der Aufgabe von Hoheitsrechten
gleichzusetzen ist. Mit der Begrenzung der Anzahl der Kommissare wird es
Zeiten geben, in denen Österreich nicht mehr in diesem die Politik
so bestimmenden Gremium vertreten sein wird. Und die für das Leben
der Bürger wichtigen Entscheidungen werden vorbei am Europäischen
Parlament getroffen werden. Die EU-Verfassung schafft einen zentralistischen
Bundesstaat, der weit vom wünschenswerten Ziel der europäischen
Integration, nämlich einem Europa der historisch und kulturell gewachsenen
Völker, entfernt ist. Ganz im Gegenteil, mit der Europäischen
Verfassung werden die jeweiligen nationalen Identitäten weiter zurückgedrängt
werden.
Leider wurde jedoch bei der Sitzung im Plenum des Nationalrates am 2. 3. 2005 einstimmig beschlossen, die EU-Verfassung ohne Volksabstimmung am 23. 5. 2005 im Parlament zu beschließen. Damit haben sich die FPÖ-Abgeordneten (wie alle anderen) für Aufrüstung und globale Militärinterventionen und gegen Frieden und Neutralität und für Sozialabbau ausgesprochen. Die Forderung zahlreicher Menschen nach Durchführung einer Volksabstimmung wurde kaltschnäuzig ignoriert oder mit Scheinargumenten abgetan. Schon bei der Zustimmung zur Osterweiterung haben die FPÖ-Parlamentarier (mit zwei Ausnahmen) nicht nur die nationalfreiheitlichen Stammwähler verraten. Die verlangte Abschaffung der Benes-Dekrete und Forderung nach Rückgabe des Vermögens der Heimatvertriebenen glaubte man leicht ignorieren zu können, denn diese und ähnliche Forderungen sind ja nach "FPÖ-Neu" Ansicht nur "Deutschtümelei" oder werden von "Taliban und Fundamentalisten" gestellt . Die FPÖ-Parlamentarier haben aber auch einen großen Teil der Arbeiterschaft verraten, die 1999 noch FPÖ gewählt hat und der es egal war, ob im FPÖ-Programm ein Bekenntnis zur deutschen Volks- und Kulturgemeinschaft enthalten ist oder nicht. Die Zustimmung zur Osterweiterung ohne Angleichung der Löhne und Sozialstandards führte zur massiven Abwanderung einheimischer Betriebe in die Billiglohnländer und brachte die Arbeitslosigkeit in Österreich auf einem Höchststand und führte auch zu einem Absinken der Reallöhne. Durch die geplante Freigabe der Dienstleistungen gemäß EU-Verfassung werden Arbeitslosigkeit und Verarmung der arbeitenden Bevölkerung noch weiter zunehmen. Es ist zu hoffen, daß bei dem geplanten FPÖ-Bundesparteitag Ende April 2005 das Treiben der FPÖ-Parlamentarier, die nichts anderes als geistige Nachfolger des Liberalen Forums sind, entlarvt wird und sich die Delegierten der alten nationalfreiheitlichen Werte entsinnen, um die Partei wieder auf den rechten Weg zu bringen. Die Ablehnung der EU-Osterweiterung, der EU-Verfassung und der von Haider geforderten Aufnahme der Türkei wird von einer großen Mehrheit der Österreicher geteilt und die FPÖ wäre die einzige Partei, die sich bei Abkehr von der bisherigen Unterwerfungspolitik zum Sprecher dieser Mehrheit machen könnte. [25. März 2005] |
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In einer rechtswidrigen Nacht- und Nebelaktion hat die Landespartei Kärnten auf Befehl Haiders den Haider-Kritiker Mölzer am 17. 3. 2005 für aus der FPÖ ausgeschlossen erklärt, sicherheitshalber will auch die Schwester Jörg Haiders Ursula Haubner als Parteiobfrau Mölzer "demnächst" ebenfalls aus der Partei ausschließen (!!), wie sie am 17. 3. erklärte... Mölzer, der durch eine Vorzugsstimmenkampagne tausender treuer FPÖ-Anhänger gegen den Willen der FPÖ-Globalisierer zum Abgeordneten in das EU-Parlament gewählt wurde, habe "die Gesinnungsgemeinschaft verraten und verletzt", behauptete der Kärntner Generalsekretär Scheuch. Dabei ist Mölzer einer der wenigen, die zu den Erfolgreichen in der FPÖ gehören. Bei der letzten EU Wahl hat er den Kandidaten der FPÖ-Führungsclique mit einem bemerkenswerten Vorzugsstimmenwahlkampf aus dem Rennen geworfen. Nach den FPÖ-Parteistatuten ist der Ausschluß durch die Kärntner ganz klar rechtswidrig und man kann sich ausmalen, wie die FPÖ-neu Führer nach der erstrebten Erteilung weiterer Vollmachten durch den Parteitag mit mißliebigen Kritikern umgehen werden, wenn sie sich schon jetzt über Rcht und Gesetz hinwegsetzen wollen. Mölzer sagte am 17. 3. 2005 in einem Ö1-Interview, er werde die Debatte schonungslos führen und den nicht rechtsgültigen Parteiausschluss vom Partei-Schiedsgericht bis zum Verwaltungsgerichtshof bekämpfen. So lange betrachte er sich als Mitglied. Landeshauptmann Haider sehe offenbar jede Kritik als Majestäts-Beleidigung an. Teile der Parteiführung seien nicht mehr in der Lage, eine konstruktive Diskussion zu führen: "Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, wird sie wahrscheinlich den politischen Orkus hinunter gehen." Beim Parteitag würde er sich sicher für einen Parteichef Strache und den Gang in die Opposition einsetzen. Gemäß § 6 Abs. 6 der Bundesstatuten der FPÖ kann der Ausschluss von Mitgliedern der Bundesparteileitung nur durch den Bundesparteivorstand beschlossen werden. Mitglieder des Europäischen Parlaments sind gem. § 12 Abs. 1 d der Satzung automatisch Mitglieder der Bundesparteileitung. Der Ausschluss eines Abgeordneten zum Europäischen Parlament durch einen Landesparteivorstand ist daher statutenwidrig und damit unzulässig und unwirksam. Bestürzt zeigte sich Volksanwalt E. Stadler, der ebenso wie Mölzer dem rechten Parteiflügel angehört. Stadler ortet sektoide Züge in der Partei. Haider wolle sich einen reinen Anbetungsverein organisieren. Unmittelbar unternehmen will Stadler nichts. Für den Parteitag im April schließt er aber überhaupt nichts aus. "Ich nehme an, das ist die neue Lässigkeit, dass man Leute, die nicht dem Haider-Anbetungsverein angehören, sofort ausschließt", sagte Stadler am Donnerstag. Er rät allen parteiinternen Kritikern, "sich nicht provozieren zu lassen". Die jetzige Parteiführung habe es auf einen "Crash-Kurs" angelegt. Ob es weitere Ausschlüsse geben könnte, wollte Stadler, der als Vertrauter Mölzers gilt, nicht einschätzen. "Ich weiß es nicht. Bei den Leuten, die hier am Werk sind, kann ich nichts ausschließen. Das Interesse an einer Deeskalation ist offenbar nicht vorhanden. Man will gezielt auf einen Crash-Kurs hinarbeiten, um die FPÖ kaputtzumachen", sagte Stadler. Droht nun ein zweites "Knittelfeld"? Stadler: "Ich überlege, ob ich nach Ostern nicht die wahren Hintergründe von Knittelfeld offen lege." Die jetzigen Vorkommnisse würden ihn jedenfalls an die damaligen Vorgänge erinnern. "Ich habe mich damals von den gleichen Kräften vor den Karren spannen lassen. Das wird mir im Leben kein zweites Mal passieren", so Stadler. Seniorenring-Chef Wimleitner erklärte, Mölzer sei nur seiner Berufspflicht als Journalist nachgekommen. Ausschlüsse könnten keine Probleme lösen, sagt Wiens
FPÖ vorsitzender
Strache.
Sich damit der Diskussion zu entziehen, sei kein Zeichen der Stärke,
so Strache in einer Aussendung.
"Es kann nur das Ziel einer freiheitlich-demokratischen Gesinnungsgemeinschaft sein, mit allen zu reden und niemanden auszuschließen," stellt FPÖ-Wien Obmann Heinz-Christian Strache vor dem aktuellem Hintergrund fest. "Meine Überzeugung ist es, mich jedweder Kritik zu stellen und jedem Argument ein Gegenargument entegegen zu halten. Das Ergebnis eines solchen Diskussionsprozesses ist dann oft ein gemeinsamer Weg, an dessen Ende beide Seiten als Sieger ankommen. Sich der Diskussion durch Ausschluß zu entziehen, ist allerdings kein Zeichen von Stärke", so Strache. "Ich kann aktuelle Ausschlüsse inhaltlich nicht beurteilen, weil mir die Argumente nicht zugänglich gemacht wurden, ich kann nur festhalten, dass Ausschlüsse keine Probleme lösen können", so Strache. "Ich gehe in Wien weiterhin einen konstruktiven Weg. Auch bei uns gibt es Kritik. Ich werde mich mit dieser aber im positiven Sinne auseinandersetzen, Überzeugungsarbeit leisten und die Tür für alle offen halten. Gerade die jetzige Situation erfordert für die FPÖ eine sehr umsichtige und bedachte Vorgangsweise. Was ich persönlich dazu beitragen kann, nämlich den ruhenden Pol in einer turbulenten Phase zu bilden, will ich nach bestem Wissen und Gewissen tun", so Strache am 17. 3. 2005 in Wien. Hier kann nur noch ein Machtwort helfen und dieses Machtwort werden vermutlich die Delegierten am Parteitag sprechen. In der FPÖ ist das schon einmal passiert, als Jörg Haider auf dem Innsbrucker Parteitag 1986 die Kampfabstimmung gegen den damaligen Obmann Norbert Steger gewann. Ab diesem Zeitpunkt blieb in der Partei kein Stein mehr auf dem anderen, die FPÖ wurde zweitstärkste Partei, kam in die Regierung und verspielte wieder alles, beim Putsch in Knittelfeld 2002. Seitdem befindet sich die FPÖ auf einem Weg, der in den Abgrund führen könnte. Bis zum Sonderparteitag in der letzten Aprilwoche bleibt Ursula Haubner, Jörg Haider und Freunden nur noch wenig Zeit, die Richtung zu ändern um eine endgültige Spaltung zu verhindern. Deshalb wird offenbar auch, wie das Beispiel Mölzer zeigt, auf Autorität und Härte gesetzt. Ob das aber zur Deeskalation führen wird darf bezweifelt werden, denn bei den "Rebellen" handelt es sich nicht mehr nur um eine handvoll Enttäuschter, sondern die Stimmung an der gesamten Basis ist aufgrund der monatelangen Streitereien und der gebrochenen Wahlversprechen auf dem Nullpunkt angelangt und dürfte zur Abwahl der gegenwärtige Führungsclique am Parteitag führen. [17. März 2005] FPÖ-Parteigericht soll parteischädigendes Verhalten Haiders untersuchen Die Befassung des FPÖ-Parteigerichts mit den Überlegungen einer Neugründung einer Partei nebst Übernahme der FPÖ-Parlamentsabgeordneten, wie u. a. vom Kärntner Generalsekretär Uwe Scheuch in Interviews angekündigt, wurde von einem Wiener Landtagsabgeordneten veranlaßt. Der Wiener Stadtrat Johann Herzog hat das Gremium am 10. März 2005 um Auskunft darüber ersucht, die Aussagen der Parteiführung um Jörg Haider, Ursula Haubner und Herbert Scheibner im Licht der Parteistatuten zu beurteilen. Nach Meinung eines Mitgliedes des Parteischiedsgerichtes sei die Ankündigungen und Androhungen der Aufgabe der Partei bzw. der Abspaltung ein Grund für einen Parteiausschluss. Die FPÖ-Parteispitze hatte am 9. März einen Zwei-Phasen-Plan vorgelegt. Demnach sollen beim Parteitag im April ein neues Parteiprogramm und eine "Vollmacht für eine personelle und organisatorische Plattform" beschlossen werden. Dafür verlangt die Parteiführung von den Delegierten eine Zwei-Drittel-Mehrheit, andernfalls werde dann eine neue Partei gegründet. Am nächsten Tag wurde Herzog aktiv: Er übergab einem Mitglied des FPÖ-Parteigerichtes ein "Ersuchen um Statutenauslegung". Die Beurteilung fiel klar aus. Die Ankündigung eines Übertritts der Regierungsmitglieder und Parlamentarier sie ein pflichtwidriges Verhalten, das Ansehen der Partei werde geschädigt, der Zusammenhalt der Partei gefährdet. Dieses Verhalten sei daher ein "Ausschlussgrund". Der Bundesparteivorstand sei "ermächtigt", Parteimitglieder, die derartige Ankündigungen gemacht haben, "mit sofortiger Wirkung zu entheben". Überhaupt sei "Gefahr in Verzug", die Partei drohe zu zerbrechen. Die Bundesparteiobfrau könne daher nach derartigen Ankündigungen "Weisungen erteilen" bzw. die betreffenden Parteimitglieder vorläufig ausschließen. In der Begründung heißt es: "Dass das Ansehen der Partei durch Ankündigungen und Androhungen dieser Art aufs Empfindlichste leidet, ist offensichtlich und durch die Kommentare nahezu aller Medien dokumentiert. Das Verhalten ist weiters im höchsten Grade dazu geeignet, die Verunsicherung und Resignation der eigenen Parteimitglieder und Funktionäre auf die Spitze zu treiben. ... Die Ankündigungen und Androhungen der 'Aufgabe' der Partei bzw. der Abspaltung und des Austritts von bzw. aus der Partei, ist wie ein 'Faustschlag ins Gesicht' und als Verrat an der eigenen Partei zu werten." Ob das Parteigericht den Ausschluss der Spitzenfunktionäre tatsächlich fordern wird, ist offen. Neben dem Wiener Helmut Kowarik gehören der Grazer Manfred Proske und der Linzer Hermann Thurner dem FPÖ-Parteischiedsgericht an. Strache bereit zum Parteiobmann zu kandidieren Der Wiener FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache kann sich vorstellen, Bundesparteivorsitzender zu werden. "Bevor diese FPÖ in eine Zerstörungsphase geht und keine Existenzberechtigung mehr hat, werde ich die Verantwortung übernehmen", erklärte er am 19. 3. 2005 in der Ö1-Radioreihe "Im Journal zu Gast". Er könnte sich aber auch vorstellen, am Parteitag Jörg Haider zu unterstützen, wenn man zur inhaltlichen und strukturellen Erneuerung der Partei "ohne Ausgrenzung" bereit ist. Eine Garantie, dass er am Sonderparteitag am 23. April nicht antreten werde, wollte Strache nicht abgeben: "Ich kann bei der aktuellen Situation gar nichts garantieren." Es sei "alles möglich, alles fließt". Es sei "leider Gottes auch vieles an Porzellan zerschlagen worden". Jetzt gehe es "wirklich um die Existenz" der FPÖ. Sein Ziel sei der "große gemeinsame Schulterschluss". Gelingt der nicht, "werde ich am Ende des Tages mit Sicherheit meine Verantwortung für diese freiheitliche Gesinnungsgemeinschaft bereit sein zu übernehmen". Er wäre, meinte Strache, ein schlechter Politiker, würde er sich nicht zutrauen, "in Zukunft auch die Funktion des Bundesparteiobmannes zu übernehmen". Gibt es am Parteitag eine Kampfabstimmung? Ein Parteitag sei dazu da, Anträge einzubringen und zu diskutieren. "Die besseren Inhalte und Positionen werden gewinnen", meinte Strache. Jeder, der unterliege, habe dann die Mehrheit zu akzeptieren - und sich nicht beleidigt zurückzuziehen und "alles kaputt zu machen". Wenn der Spaltung das Wort geredet werde, "werde ich nachdenken, welchen Beitrag ich konkret zur Rettung der FPÖ beitragen kann". Haiders Drohungen, eine neue Partei zu gründen, kritisierte er scharf: Haider sei quasi "Vater der freiheitlichen Familie" - und als solcher habe man Verantwortung, "man darf die Familie nicht verlassen". Auch die von Haider verlangte Vollmacht rügte Strache scharf: Eine solche könnte demokratische Gremien außer Kraft setzen. Das sei nicht "freiheitlich-demokratisch", dafür könne es am Parteitag keine Mehrheit geben. Den Ausschluss des EU-Abg. Andreas Mölzer aus der FPÖ kritisierte Strache: Ein Ausschluss löse keine Probleme, sondern verschärfe sie - und mache "keinen gerechten Eindruck". Man sollte Kritikern Gehör schenken und versuchen, sie "mit Überzeugungskraft zu gewinnen". DDR-Methoden Scharfe Kritik übt der Obmann des Seniorenringes, Karl Wimleitner, er ist einer derer, die jüngst aus dem FPÖ-Parteivorstand (wahrscheinlich statutenwidrig) ausgeschlossen wurden -, an seiner Partei: Was derzeit in der FPÖ passiere, erinnere ihn an "die DDR oder Nordkorea: Wenn einer was sagt, wird er einfach eliminiert", meint er im "Standard" (Wochenend-Ausgabe). Als jüngstes Beispiel nennt er "Sanktionen" rund um eine von ihm geplante Diskussionsrunde am 8. April mit Andreas Mölzer, Ewald Stadler und Hans-Christian Strache in Grieskirchen. "Landesparteiobmann Günther Steinkellner hat schriftlich gedroht, dass jeder, der auf freiheitlichem Papier Werbung für diese Veranstaltung macht, sofort aus der Partei ausgeschlossen wird." Wimleitners Antwort: "Die Mölzer-, Stadler- und Strache- Autogrammkarten sind bereits in hoher Stückzahl in Auftrag gegeben." Wimleitner spricht sich offen für Strache als Parteiobmann aus. Resolution gegen Mölzer-Ausschluss Bei einem Treffen des EU-Mandatars Andreas Mölzer mit prominenten Sympathisanten in Klagenfurt war eine Resolution gegen den Parteiausschluss Mölzers beschlossen worden, zu den Proponenten zählt unter anderem der Chef des Kärntner Heimatdienstes (KHD), Josef Feldner. Der von Mölzer selbst ins Spiel gebrachte Obmann des Kärntner Abwehrkämpferbundes (KAB), Ex-FPÖ-Landtagsabgeordnete und langjährige Mitstreiter Jörg Haiders, Fritz Schretter, dementierte hingegen seine Teilnahme an dem Treffen. Seitens der FPÖ gab es scharfe Reaktionen. Die Redaktion der Mölzer-Zeitung "Zur Zeit" hatte am 18. 3. eine Resolution verbreitet, in welcher "Vertreter des patriotischen, heimatverbundenen und national-freiheitlichen Lagers in Kärnten" gegen den Mölzer-Ausschluss protestieren. Kritiker durch Ausgrenzung und Ausschlüsse mundtot machen zu wollen, sei "ein unwürdiger Vorgang für jede sich freiheitlich nennende Gesinnungsgemeinschaft", heißt es in der Entschließung. Als deren Proponenten schienen neben Feldner und Schretter eine Reihe von Mitgliedern des freiheitlichen Akademikerverbandes, darunter Landesobmann Gunther Zingerle, auf. Die Resolution selbst wird von den österreichischen Medien nicht veröffentlicht und sie ist auch nicht auf den Seiten von Mölzers Zur Zeit oder des Kärntner Heimatdienstes zu finden. [19. März 2005] |
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Mit einer unglaublichen Unverfrorenheit wollen die FPÖ-neu Propagandisten, die nicht nur ihre Wahlversprechen bezüglich EU, Osterweiterung usw. gebrochen haben sondern sogar eine Aufnahme der Türkei in die EU befürworten, ihre parteiinternen Kritiker, sofern sie rechts stehen, als destruktiv und parteischädigend hinstellen und entmachten, wogegen die ständigen Querschüsse gegen das Regierungsteam aus Kärnten (Forderung nach Verwässerung der Pensionsreform, Steuerreform auf Pump, Plakataktion gegen Abfangjäger, Neuwahldrohungen usw...) scheinbar völlig in Ordnung waren. Bei einem ORF-Interview am 13. 3. 2005 wurde Haubner mit Zitaten konfrontiert wie "Die ÖVP will der FPÖ politische Sklaverei verordnen" und "Der Schüssel-Grasser-Kurs hat sich demaskiert", ordnete Haubner diese zunächst jemandem zu, der "1. Reihe fußfrei sitzt und noch nie eine Funktion hatte". Aufmerksam gemacht, dass dies Haider-Zitate sind erklärte sie, von einem, der erfolgreich sei, akzeptiere sie Kritik ! Da die am 8. 3. 2005 von der Parteivorsitzenden befohlenen Absetzungen mißliebiger Parteimitglieder offensichtlich der Parteisatzung widersprechen, will sich die derzeitige Führungsclique auf einem Sonderparteitag diktatorische Vollmachten geben lassen, um unliebsame Kritiker zu eliminieren. Auf diesem Parteitag soll eine "Vollmacht für eine personelle und organisatorische Plattform" verabschiedet werden, die für die Wahl 2006 zu gründen sein wird. Der Beschluss dafür muss mit Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen. Andernfalls würden die "positiven Kräfte" eine Neugründung der FPÖ vornehmen, kündigten Parteichefin Ursula Haubner und Haider in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Scheibner und Vizekanzler Hubert Gorbach am 9. 3. 2005 an. Die FPÖ-Führung hat einen sog. "Zwei-Phasen-Plan" vorgestellt. Demnach soll in den nächsten Wochen unter Leitung von Klubobmann Herbert Scheibner ein neues Schwerpunktprogramm unter dem Titel "Arbeit schaffen" erarbeitet werden. Beschlossen werden soll es auf einem vorgezogenen Parteitag. Haider, der ursprünglich sofort eine neue Partei gründen wollte, erklärte dazu: "Wir brechen nichts übers Knie, aber wir zeigen, dass es uns ernst ist." Gebe es auf dem vorgezogenen Parteitag eine qualifizierte Mehrheit für die Pläne, dann sei das eine ausreichende Vertrauensbasis. Andernfalls würden die "positiven Kräfte" eine andere Partei gründen, die schon für die Nationalratswahl 2006 kandidieren werde. "Mit uns muss man in jedem Fall rechnen", so Haider. Das personelle Angebot soll erst am Parteitag vorgestellt werden. Es solle ein "gute Mischung" aus neuen und erfahrenen Kräften bestehen. Auf die Frage, ob der Wiener FPÖ-Parteiobmann Heinz Christian Strache weiterhin in der Partei dabei sein wird, sagte Vizekanzler Gorbach, dass "alle konstruktiven Kräfte in dieser Bewegung" eingeladen seien, ob sie "Strache, Müller oder Meier heißen". Parteichefin soll Ursula Haubner bleiben. "Meine Schwester führt die Partei sehr gut", sagte Haider auf die Frage, ob er die Führung der Partei übernehmen werde. "Sie hat klare Vorgaben gemacht, denen auch ich folgen kann." Für Neuwahlen sieht die FPÖ überhaupt keinen Grund. Es gebe eine "solide Mehrheit" für die Regierung im Parlament. Der FPÖ-Klub habe sich ganz klar dazu bekannt, dass die FPÖ in der Regierung "zu 100 Prozent" zum Programm stehe. Als "weiteren Glaubwürdigkeitsverlust" und als "Rückzieher" Haiders sieht der FPÖ-Europaabgeordnete Andreas Mölzer diese Entscheidung. Vorgestern habe es geheißen, FPÖ-Neu, gestern FPÖ-Negründung und heute gebe es wieder einen Rückzieher. "Da verspielt man systematisch Glaubwürdigkeit." Er sei aber "sehr froh, wenn es keine Spaltung" der FPÖ gibt. "Ich bin seit 28 Jahren Mitglied der FPÖ und bleibe es auch. Ich habe nicht vor, in meinem weiteren Leben einer weiteren Partei beizutreten." Mölzer zeigte sich auch "dankbar, dass Haider offenbar in der vergangenen Nacht an Einsicht gewonnen hat. Vielleicht hat ihn dazu auch meine freundschaftliche Aussage in der ZIB 2 bewegt". Konkret dazu befragt, wie es in der FPÖ weitergeht und was die "Vollmacht für eine personelle und organisatorische Plattform" bedeutet, sagte Mölzer: "Ich verstehe es auch nicht." Es sei ja etwas "notwendiges und sehr schönes, Arbeit zu schaffen. Ich hoffe, Klubobmann Herbert Scheibner gelingt es, zumindest einen Arbeitsplatz zu schaffen. Aber ich gehe davon aus, dass im Fall eines ordentlichen Parteitags es auch zu einer Neuwahl an der ganzen Parteispitze kommen wird müssen." Er halte es jedenfalls für unwahrscheinlich, dass es noch zu einer Neugründung der FPÖ kommt. "Und noch unwahrscheinlicher ist, dass ich da übertreten könnte." "Es fällt mir schwer, den Ernst zu wahren. Aber die Situation ist todernst für die FPÖ", erklärte der beim Parteivorstand entmachtete Volksanwalt Ewald Stadler. "Ich habe nur gehört, es gibt jetzt eine Kukident-Strategie", erinnerte der Volksanwalt an die Zwei-Phasen-Werbung der Zahnpasta-Firma. Er fühle sich in seiner Haltung bestätigt, dass "wir jetzt die 101. Neugründungsdebatte haben, in einigen Wochen wahrscheinlich die 102." Dies sei ein "Theater". Auf die "Vollmacht für eine Plattform" angesprochen, zeigte sich Stadler skeptisch: "Ich weiß nicht, was das sein soll. Solche Formulierungen tragen mehr zur Unklarheit als zur Klarheit bei." Dass laut FP-Spitze beim Parteitag alle konstruktiven Kräfte der Bewegung eingeladen werden, freut Stadler. "Ich möchte schon die ganze Zeit eine inhaltliche Debatte führen. Die ganze Diskussion über Befindlichkeiten, Eitelkeiten ist mir schon so zuwider. Ich freue mich über eine Einladung zu einer inhaltlichen Debatte." [13. März 2005] |