NPD-Bundesparteitag

 In Fechingen bei Saarbrücken (Saarland) fand am 3. und 4. Oktober 2003 ein außerordentlicher Bundesparteitag der NPD unter dem Motto "Europäische Freiheit statt US-Imperialismus" statt. Zu den bevorstehenden Wahlen zum EU-Parlament wurde ein Europa - Wahlprogramm beschlossen und die Wahl der entsprechenden Kandidaten für die Europa-Wahlliste der Partei durchgeführt. Überraschend wählten die Delegierten den ehemaligen Bundesvorsitzenden der NPD, Günter Deckert auf Platz 5 der Wahlliste, obwohl dieser gar nicht auf der Vorschlagsliste des Parteivorstandes stand. Der statt seiner aufgestellte Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Eisenecker unterlag Deckert mit 44 gegen 60 Stimmen. Spitzenkandidat auf Platz eins der Liste ist der Parteivorsitzende Udo Voigt.

In ihrem Europa-Wahlprogramm bekräftigte die Partei ihr Nein zum EU-Europa. In seinem Hauptreferat klagte Parteivorsitzender Udo Voigt die sächsischen Behörden an, die am vergangenen Montag in den Räumen der DEUTSCHEN STIMME eine Hausdurchsuchung durchführten und dabei die Flugblätter der Kampagne „Nein zum EU-Beitritt der Türkei“ beschlagnahmt haben. Voigt: „Offensichtlich haben wir mit diesem Flugblatt wieder einmal den Nerv der Etablierten getroffen, denn am Montag dieser Woche fand in Riesa eine Hausdurchsuchung statt und alle Exemplare dieses Flugblattes wurden wegen angeblicher "Volksverhetzung" beschlagnahmt. Ich bin überzeugt davon, daß nach der raumfremden Türkei dann auch der Beitritt des raumfremden Israels vor der Tür steht und ich will dies mit aller Macht verhindern, denn so wie Deutschland das Land der Deutschen bleiben wird, muß Europa der Kontinent der Europäer bleiben!“

Weiter wies Voigt in seiner Ansprache darauf hin, daß allein der Beitritt Polens zur EU dank der „großartigen Segnungen der EU-Agrarpolitik“ in den nächsten Jahren zu einem Abbau von 4 Millionen Arbeitskräften in der dortigen Landwirtschaft führen werde und daß diese daraufhin  gemäß der Freizügigkeit innerhalb der EU in den übrigen Ländern auf Arbeitssuche gehen - oder nur dorthin wandern, wo sie die - im Vergleich zu ihrer Heimat - höchste soziale Unterstützung zu erwarten haben. Der NPD-Chef dazu ironisch: „Sie dürfen raten, wo diese Opfer der EU-Politik dann stranden werden? Hat man Sie je um Zustimmung für diese Wahnsinnspolitik gefragt?“ Voigt wies auch darauf hin, daß es die NPD war, die rechtzeitig vor dieser absehbaren Fehlentwicklung warnte. Ein Fakt, das versprach Voigt, den seine Partei bei den Europawahlen im kommenden Jahr den Wählern in Erinnerung rufen will.

Einer der Schwerpunkte des NPD-Europawahlprogramms ist die Forderung nach einer Volksabstimmung in Deutschland, die über den Ausstieg aus dieser Europäischen Union bzw. aus der Währungsunion. Verknüpft wurde die Verabschiedung des Europawahlprogramms mit einem Appell an die Adresse anderer Rechtsparteien, sich bei den Europawahlen auf ein gemeinsames Vorgehen zu einigen. Voigt dazu: „Leider werden bei dieser so wichtigen Wahl auch wieder die sogenannten nationalen Konkurrenten antreten, um so einen durchbrechenden Erfolg zu verhindern. Neben uns werden sicher DVU, REP, DP und Schillpartei antreten und dafür sorgen, sich gegenseitig die Stimmen wegzunehmen. Der Parteivorstand hat sich auf seiner Sitzung am 24. August eingehend mit diesem Dilemma der Zerstrittenheit beschäftigt. Nachdem wir nun das Verbotsverfahren überstanden haben, ist es wohl unsere Aufgabe als älteste nationale Partei, Initiativen zu starten um diesen Zustand der Spaltung und Trennung bei einer so wichtigen Wahl zu überwinden. ...“

Zu diesem Zweck wurde ein sogenannter „Leipziger Appell" verabschiedet, der DVU, REP und Deutscher Partei (DP) in Deutschland die Schaffung einer gemeinsamen DEUTSCHEN LISTE FÜR EUROPA (DLFE) vorschlägt, auf der Spitzenpolitiker aller dieser Parteien gemeinsam auftreten sollen. Der Appell der NPD wurde bereits am 24. August, in Leipzig beschlossen. Eine frühere Veröffentlichung dieses Appells wurde bewußt vermieden, um eventuelle Verhandlungen darüber nicht zu gefährden. Bislang wurde dieser Appell jedoch nur von der politisch bedeutungslosen und weitestgehend unbekannten Deutschen Partei (DP) beantwortet, während DVU und REP den Appell der NPD zu einheitlichem Vorgehen wie gewohnt ignorierten.

Zu diesem Verhalten der beiden Parteiführungen sagt Voigt: „...Ich fordere nun die Mitglieder und Funktionsträger von REP und DVU auf, endlich die notwendigen Konsequenzen zu ziehen und diese Organisationen zu verlassen. Wenn die Vorstände dort noch nicht einmal bereit sind, unsere Organisationen zusammenarbeiten zu lassen, damit wir eine wirksame deutsche Vertretung in Europa haben, dann sollten deren Mitglieder sich in der ältesten nationalen Partei Deutschlands versammeln. Die NPD kann so in Position gebracht werden, endlich die Vertretung all der Deutschen zu sein, die noch Deutsche sein wollen. Die Überfremdung schreitet unaufhaltsam fort, zögert nicht länger, kommt in die NPD! ...“ Voigt weiter: „Es gibt daher keinen Grund mehr, sich in sonstigen "Auch-Nationalen-Parteikonkurrenten" oder Miniorganisationen zu verstecken. Überzeugen Sie dort die Mitglieder und Sympathisanten, sich endlich zum nationalen Original  NPD zu bekennen. Unser Aktionsprogramm für ein besseres Deutschland gibt Antworten auf die wesentlichen Probleme in unserem Lande und zeigt deutlich auf, daß Änderungen möglich sind, wenn sich die Politik und die Politiker ändern. Wir sorgen dafür. Der Kampf um Deutschland geht weiter, reihen Sie sich ein.“

[4. Oktober 2003]

 < Parteien
 
29. Bundesparteitag der NPD

Am 16. und 17. März 2002 fand in Königslutter (Niedersachsen) der 29. ordentliche Bundesparteitag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) unter dem Motto » Deutschland wir kommen « statt. Im Mittelpunkt des Parteitages stand die Neuwahl des Parteivorstandes, der Bericht des Parteivorsitzenden Udo Voigt zur Lage der Partei, das Verfahren vor dem  Bundesverfassungsgericht und der Bundestagswahlkampf 2002. Die vom Verbot bedrohte Partei will zur Bundestagswahl am 22. September 2002 flächendeckend in allen Bundesländern antreten. Das kündigte der auf dem Parteitag wiedergewählte Bundesvorsitzende Udo Voigt am 17. 3. 2002 vor Journalisten im niedersächsischen Königslutter an. 

Auf dem Parteitag wählten 155 der anwesenden 207 Delegierten den 49-jährigen Udo Voigt erneut zum Bundesvorsitzenden. Für seinen Konkurrenten Günter Deckert, der bis 1996 NPD-Vorsitzender war, votierten 42 Delegierte. Bestätigt wurden auch die stellvertretenden Vorsitzenden Jürgen Schön und Holger Apfel. Anstelle von Hans-Günther Eisenecker, der die Partei in dem Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertritt, rückte NPD-Generalsekretär Ulrich Eigenfeld neu zum Stellvertreter auf. 

Die Partei habe bereits in allen 16 Bundesländern Listen für die Bundestagswahl aufgestellt und werde im Herbst flächendeckend antreten, sagte Voigt. Als Schwerpunkte des Wahlkampfs nannte Parteisprecher Klaus Beier die Themen Globalisierung, Einwanderung und Frieden. Zu letzterem zählte er die Ablehnung amerikanischer Angriffskriege. 

Zu dem von Bundesregierung, Bundestag, und Bundesrat angestrengten NPD-Verbotsverfahren hielt der Berliner Rechtsanwalt Mahler eine einstündige Parteitagsrede. Seit dem Verbotsantrag habe man «an die zehn V-Leute» in den eigenen Reihen enttarnt, sagte Mahler später. Die Delegierten hätten darüber debattiert, alle Funktionsträger eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben zu lassen, daß sie keine V-Leute seien. Dieses habe man jedoch verworfen, weil solche Erklärungen den «deutschen Prinzipien von Redlichkeit und Treu und Glauben» widersprächen und juristisch wertlos seien. Alle nunmehr enttarnten V-Leute hätten in der Vergangenheit solche Erklärungen unterschrieben. 

Der Bundesparteitag, an dem neben den Delegierten nur rund 200 geladene Besucher mit Gästekarten von Kreisverbänden» teilnahmen, fand in Königslutter statt. Proteste gab es weder in Königslutter noch vor dem von zahlreichen NPD-Ordnern gesicherten Versammlungslokal. 

[17. März 2002]

 

< Parteien
 
"Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung"

In seiner Sondersitzung in Berlin am 28.08.2000 setzte sich der Parteivorstand der NPD zum wiederholten Male mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) auseinander und bekannte sich noch einmal förmlich zu ihr. Es wurde eine entsprechende Erklärung verfaßt, die anschließend veröffentlicht wurde.

Die FDGO besteht aus den, in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätzen. Laut Art. 79 Abs. 3 GG ist eine Änderung des Grundgesetzes, durch welche diese Grundsätze berührt werden, unzulässig. 

Die Grundsätze des Art. 1 lauten:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. 

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. 

Die Grundsätze des Art. 20 lauten:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Man muß nicht gleich die Absätze dieser beiden Grundgesetzartikel der Reihe nach akribisch abklopfen, um feststellen zu können, daß eine völkisch-nationale Politik mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht nur verträglich, sondern bei richtigem Verständnis sogar eng wesensverwandt ist. 

Es genügt, wenn man sich der Sache zunächst vom etymologischen Wortsinn des Begriffs FDGO her nähert. Dann wird sich anschließend diese Wesensverwandtschaft auch vom Wortlaut der Grundgesetzartikel her erschließen lassen.

Denn aus dem Wortsinn des Begriffs ergibt sich eine "Grundordnung" von "Freien", also ebenbürtigen Stammesgenossen, die ein Volk, "dêmos", bilden und sich selbst regieren: "krateîn". Es ist interessant, daß die indogermanische Wurzel des Wortes frei "lieb" bedeutete, und daß das Wort in der späteren Entwicklung den "Verwandten", dann den "Stammesgenossen" bezeichnete, bevor es durch weitere Bedeutungswandlungen den heutigen Sinn erhielt. Das mutet fast wie eine Blaupause für unser völkisch-nationales Verständnis des Begriffspaares Individualrechte (persönliche Freiheiten)Gemeinschaftsrechte an. Denn der Begriff Freiheit kommt offenbar vom Eingebettetsein in der Gemeinschaft. Persönliche Freiheit und gemeinschaftliche Freiheit sind in der Tat nur zwei Facetten eines und desselben Gegenstandes, nämlich des Gemeinschaftswesens Mensch – des zóon politikón, um mit Aristoteles zu sprechen. Oder anders ausgedrückt: Die Freiheit und somit die Würde des Individuums und die Freiheit und somit die Identität der Gemeinschaft bedingen sich gegenseitig. Die eine ist ohne die andere nicht möglich. Das kann man übrigens nicht nur etymologisch, sondern auch historisch, humanethologisch, soziologisch und tiefenpsychologisch beweisen. Und es ist sogar herrschende Lehre im deutschen Verfassungsrecht, denn das Bundesverfassungsgericht erklärt mit Recht:

"Das Menschenbild des Grundgesetzes ist nicht das eines isolierten souveränen Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum-Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden, ohne dabei deren Eigenwert anzutasten." [Dürig in Maunz-Dürig, Komm. z. GG. Art. 1 Rdnr. 46]

Wie stark gerade die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) von dieser Gemeinschaftsbezogenheit abhängt, hat Konrad Lorenz in seiner kleinen Abhandlung ‚Die acht Todsünden der zivilisierten Menschheit', Kapitel IV: ‚Abreißen der Tradition', mit einem Beispiel sehr plastisch veranschaulicht:

"Es liegt im tiefsten Wesen des Menschen als des natürlichen Kulturwesens begründet, daß er eine voll befriedigende Identifizierung nur in und mit einer Kultur zu finden vermag. Wenn ihm dies . . . unmöglich gemacht wird, so befriedigt er seinen Drang nach Identifizierung und Gruppenzugehörigkeit nicht anders, als er es etwa mit unbefriedigtem Geschlechtstrieb tun würde, an einem Ersatzobjekt. Die Wahllosigkeit, mit der gestaute Triebe an erstaunlich unpassenden Objekten abreagiert werden, ist der Instinktforschung schon sehr lange bekannt, es gibt aber kaum ein eindrucksvolleres Beispiel für sie als die Objektwahl, die nach Gruppenzugehörigkeit lechzende Jugendliche nicht selten treffen. Alles ist besser, als gar keiner Gruppe anzugehören, und sei es die Mitgliedschaft in der traurigsten aller Gemeinden, nämlich derjenigen der Rauschgiftsüchtigen. Aristide Esser . . . konnte zeigen, daß neben der Langeweile . . . vor allem der Drang nach Gruppenzugehörigkeit eine ständig wachsende Zahl von Jugendlichen in die Rauschgiftsucht treibt." 
 

Daß Menschenrechte bei der menschlichen Gemeinschaft im allgemeinen die Grundlage sind, und daß sie insbesondere bei der überlebensfähigen menschlichen Gemeinschaft in der Tat auch unverletzlich und unveräußerlich sein müssen, ist nicht nur eine politische Proklamation (Art. 1 Abs. 2 GG), sondern ein Naturgesetz, eine in unserer Stammesgeschichte verwurzelte menschliche Eigenschaft. Dadurch unterscheidet sich die menschliche Sippengemeinschaft von der Pavianherde - und Völker, Nationen und Staaten sind kulturelle Projektionen der Sippengemeinschaft. Das hat Desmond Morris in seinem Buch "Der nackte Affe" besonders überzeugend dargestellt. Aber die Abhängigkeit ist wechselseitig, das heißt: nicht nur die Menschenrechte sind Grundlage der Gemeinschaft, sondern die Gemeinschaft, und zwar eine gewachsene, harmonische, identitätsfähige Gemeinschaft, ist ihrerseits auch Voraussetzung für die Menschenrechte, de facto, wenn auch nicht de jure, das lehrt uns die Geschichte. Genau in dem Punkt unterscheidet sich eine völkisch ignorante von einer völkisch-nationalen Politik: während sich erstere damit zufrieden gibt, die Menschenrechte zu proklamieren, kümmert sich letztere außerdem um die ethnisch-kulturellen und sozialen Voraussetzungen für die Praktikabilität der proklamierten Verfassungsgebote.

Von den Gesinnungsforschern und –verdrehern der Innenministerien und "Verfassungschutz"-Ämter wird uns Nationaldemokraten unentwegt das von ihnen selbst erfundene Schlagwort "völkischer Kollektivismus" bzw. "völkischer Kollektivist" vorgehalten – oder vielmehr nachgesagt, denn mit uns reden tun sie natürlich nicht. Das ist eine der vielen BRD-Neuauflagen des Begriffs "Kulake", der seinerzeit etliche Millionen russische und ukrainische Bauern das Leben kostete. In der BMI-Vorabversion der Begründung des Verbotsantrags gegen die NPD vom 27.10.2000 liest sich dies wie folgt: 

In diesen Ausführungen wird die totale Fehleinschätzung der NPD durch das Bundesinnenministerium deutlich. Unsere Partei hat niemals einen etatistischen oder verfassungspatriotischen Standpunkt eingenommen, sondern immer den Menschen in seiner völkisch-kulturellen Gemeinschaftsbezogenheit in den Vordergrund gestellt. Der Staat ist in diesem Kontext kein Selbstzweck, sondern hat eine dienende Funktion, wenngleich er auch selbst durch seine prägende Wirkung zur Stärkung der kulturellen Identifizierung beiträgt. Seine Aufgabe ist es aber vor allem, Schutz und Schild wie auch organisatorischer Rahmen für die Volksgemeinschaft zu sein. Diese wiederum stellt nicht etwa ein Herrschaftssystem dar, sondern dient nach Konrad Lorenz vielmehr der kulturellen Identifizierung, entsprechend dem "tiefsten Wesen des Menschen als des natürlichen Kulturwesens", siehe oben. Aus diesen Erkenntnissen folgt beinahe logisch zwingend die Richtigkeit des vom BMI zitierten Satzes aus dem NPD Parteiprogramm: "Volkstum und Kultur sind die Grundlagen für die Würde des Menschen."

Schließlich wollen wir auch kurz auf Art. 20 GG als zweites "Standbein" der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingehen:

Daß nationale Deutsche etwas gegen die Grundsätze dieses Verfassungsartikels haben könnten, wie die Gegner der NPD offensichtlich glauben machen wollen, ist ein völlig absurder Gedanke. Denn zum demokratischen und sozialen Bundesstaat, zur Volkssouveränität und zur Gewaltenteilung müssen sich doch die an nationaler Selbstbestimmung interessierten Deutschen geradezu zwingend bekennen. Sind es doch gerade diese Merkmale verfaßter Staatlichkeit, die einerseits heute wegen der katastrophalen Politik der Machthaber im raschen Schwinden sind, die aber ande-

rerseits zur Erhaltung des deutschen Volkes absolut unverzichtbar sind. Es handelt sich hier um völkisch-nationale, nicht um internationalistische oder kosmopolitische Begriffe. Denn Demokratie setzt den grundlegenden kulturellen Konsens im Volke, dieser wieder das Volk selbst als gewachsene Gemeinschaft voraus. Der Inbegriff des "Sozialen" ist ebenfalls die gewachsene Gemeinschaft. Die Volkssouveränität, und zwar genau im authentischen Sinne des Grundgesetzes, ist ein fundamentales Prinzip der Nationaldemokratie ("Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus"). Und die Tatsache, daß die Gewaltenteilung heute z.B. durch "Rechtsetzung" im EU-Ministerrat auf das Gröbste verletzt wird, widerspricht dem Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes und ruft deswegen den schärfsten Widerspruch der NPD hervor. Das Subsidiaritätsprinzip und die Bundesstaatlichkeit, schließlich, stoßen nicht etwa auf Ablehnung der NPD, sondern entsprechen vielmehr den fundamentalen völkischen Prinzipen, insbesondere den raumorientierten, landsmannschaftlichen Vorstellungen der Nationaldemokratie.

Manchmal hat man das Gefühl, daß vielen Gegnern der NPD und vielen Mitarbeitern im etablierten Machtapparat, die von Amts wegen unsere Partei bekämpfen müssen, einfach der geistige Zugang zu unserem Menschenbild und´unseren politischen Inhalten versperrt ist. Sie lehnen unsere Vorstellungen nicht auf der Grundlage von Erkenntnissen ab, sondern sie bekämpfen ein Feindbild, daß sich in geradezu erschreckender Weise aus verordneten Schablonen zusammensetzt.

Liebe Kameradinnen und Kameraden!

Damit sind die drei politischen Leitanträge des Parteivorstandes von uns ausführlich kommentiert. Es handelt sich um Bausteine eines politischen Vorgehensmodells, mit dem diese Partei eine große Zukunft haben könnte. Denn Millionen Deutsche warten darauf, daß die nationale Karte gespielt wird. Sie sind aber nicht bereit, Utopien zu unterstützen, sondern sie erwarten eine nationale Politik, die, vom Ansatz her, aufbauend auf den bisherigen, gewiß großartigen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich der ehemaligen DDR (!), den Verfall des Staates, der Wirtschaft, der Familien, der Bevölkerung, der Kultur u.s.w. stoppt - oder zumindest eine hoffnungsvolle Vision anzubieten hat, die aufzeigt, wie dies möglich werden könnte.

[14. 12. 2001]
 

< Parteien