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"Die Verrätergruppe des BZÖ rund um Jörg Haider und Peter
Westenthaler, die ihre Partei FPÖ gänzlich verraten und verkauft
haben, wird nun selbst Opfer eines Verrates. Der Begriff der ausgleichenden
Gerechtigkeit trifft hier bestens zu. Mit Siebenmeilenschritten geht das
BZÖ nun seiner gerechten Strafe, dem lebenslangen parlamentarischen
Exil entgegen", kommentierte heute FPÖ-Generalsekretär Bundesrat
Harald Vilimsky den Abgang von Karin Gastinger aus dem BZÖ.
Er, Vilimsky, rechne für den heutigen Tag damit, dass Schüssel
Gastinger über den Klee loben und ihr ein Angebot auf eine parteifreie
Zukunft als Justizministerin machen werde. Gastinger werde sich zunächst
zieren, so wie Grasser im Jahr 2002, um die Sache am Köcheln zu halten
und dann ein, zwei Tage später am warmen Ofen der Kanzlerpartei zu
landen. Das Schüssel-Spiel ist derart durchsichtig, dass es schon
langsam langweilig wird.
[26. September 2006] Alles was auf Erden besteht,
Adalbert Stifter |
| Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat am 5. 9. 2006
den Antrag des BZÖ auf Aufschiebung der Einstweiligen Verfügung
im Namensstreit mit der FPÖ abgewiesen. Damit muss das BZÖ bis
zum 9. 9. Mitternacht den Namenszusatz "Die Freiheitlichen" von sämtlichen
Plakaten, Broschüren und Internet-Seiten entfernen. Erstaunlicher
Weise gibt es auch eine einstweilige Verfügung gegen die FPÖ,
der verboten wird, das Vorgehen des BZÖ als Wahlbetrug zu bezeichnen...
Gericht verbietet dem BZÖ Wählerverwirrung mit der Bezeichnung "Freiheitliche" Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat in einer Entscheidung vom 1. 9. 2006 dem BZÖ die Verwendung der Bezeichnung "Freiheitliche" untersagt. Das Gericht spricht von rechtswidrigem Eingriff in das geschützte Namensrecht der FPÖ. Eine Wählerverwirrung sei vom BZÖ geradezu gewollt. Das BZÖ will gegen diese Entscheidung berufen. Unerhört ist die Äußerung des der Leiters der Wahlabteilung im ÖVP-Innenministerium, Stein, zu diesem Urteil. Er meinte, auf dem Stimmzetteln werde weiterhin die Bezeichnung "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ" stehen, da die Entscheidung des Gerichtes für das Innenministerium "in keiner Weise maßgebend" sei. Außerdem seien die Stimmzetteln schon im Druck. Das paßt sehr gut zur rechtswidrigen Berufung von BZÖ-Abgesandten in die Bundes- und Landeswahlbehörden und ist ein weiterer Grund zur Wahlanfechtung. Der Generalsekretär der FPÖ, Bundesrat Harald Vilimsky forderte am 2. 9., dass im Sinne der Einheit der österreichischen Gerichtsbarkeit die Entscheidung vom 1. 9. 2006, die Bezeichnung "Die Freiheitlichen" dem BZÖ zu verbieten, sofort und ohne Verzögerung von der Bundeswahlbehörde auch am Stimmzettel umzusetzen sei. Aus gutem Grund habe das Gericht erkannt, dass durch die Verwendung des Namens "Die Freiheitlichen" eine bewusste Täuschung durch das BZÖ versucht wurde. Vor allem am "Wahlzettel" müsse der Plagiatsversuch des BZÖ verhindert werden, so Generalsekretär Harald Vilimsky. In diesem Zusammenhang fordert Vilimsky eine sofortige Dienstfreistellung und ein Disziplinarverfahren gegen den Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein, in die Wege zu leiten. Stein sei jene Person gewesen, die bereits im März 2006 laut darüber nachgedacht habe, der FPÖ den dritten Platz am Stimmzettel streitig zu machen. Er war es auch, der nach der Sitzung der Bundeswahlbehörde unaufgefordert inhaltlich völlig falsche Aussagen zur Namensfrage getätigt habe. Die Frage der Listenbezeichnung für das BZÖ sei nämlich überhaupt nicht debattiert worden. Stein sei ein "übler Geselle", der die österreichische Beamtenschaft in Misskredit bringe und offenbar eine Wahlwiderholung in Österreich in Kauf genommen hätte. Daher sei er sofort dienstfrei zu stellen und ein Disziplinarverfahren gegen ihn zu eröffnen, so Vilimsky abschließend FPÖ erhält doch dritten Listenplatz Die österreichische Bundeswahlbehörde hat am 30. 8. 2006 mit 9:2 Stimmen entschieden, dass der FPÖ der dritte Platz auf den Stimmzetteln für die Nationalratswahl vom 1. 10. 2006 zusteht. Für das BZÖ bleibt damit nur Platz 5, in Niederösterreich stehen die Orangen sogar nur auf Rang 6 hinter der KPÖ. Die Rechtsmeinung der zwei Juristen in der Bundeswahlbehörde, wonach der FPÖ als drittstärkste Partei der vorhergehenden Wahl dieser Platz laut Gesetz zustehe, gab den Ausschlag für die Entscheidung. Die SPÖ mit drei Vertretern und letztlich auch die ÖVP mit vier stimmten in ihrem Sinn. Die Vertreter von BZÖ und Grünen stimmten gegen diese Entscheidung. Im Zuge der Entscheidung, der FPÖ den dritten Listenplatz zuzugestehen, kam auch erneut eine Diskussion über die Zusammsetzung der Wahlbehörden auf. Auch für die SPÖ ist klar, dass die Besetzung mit dem BZÖ eine falsche Entscheidung war. Die Sozialdemokraten befürchten genauso wie die Grünen eine Wahlanfechtung. Die FPÖ sieht es als logische Konsequenz aus der Entscheidung der Bundeswahlbehörde, dass sie den Sitz in der Wahlbehörde zurückbekomme. Über den Listennamen wurde in der Bundeswahlbehörde nicht diskutiert. Anders als bei der Reihung werden die Landeswahlbehörden also nicht zu einer bestimmten Vorgehensweise angewiesen. Jedoch der Leiter der Wahlabteilung des ÖVP-Innenministeriums behauptete, die Bundesbehörde habe kein Problem mit der Bezeichnung "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ", womit offensichtlich der Weg für eine neue Rechtsbeugung geebnet werden soll. Die FPÖ würde gegen eine solche Entscheidung aber rechtlich vorgehen, ebenso wäre die weitere Verweigerung eines Sitzes für die FPÖ in den Bundes- und Landeswahlbehörden nach wie vor ein Grund zur Wahlanfechtung. Die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde wurde vom ÖVP-BZÖ Ministerrat eindeutig rechtswidrig vorgenommen, denn auch der Ministerrat ist an das Wahlgesetz gebunden, wonach der Partei, die bei der vorhergehenden Wahl erfolgreich war, der Sitz zusteht und nicht einer Partei, die bei der vorhergehenden Wahl noch gar nicht existiert hatte. [30. August 2006] |
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Name "Die Freiheitlichen": Unterlassungsklage gegen BZÖ bereits eingebracht In einer gemeinsamen Pressekonferenz erläuterten der stellvertretende FPÖ-Bundesparteiobmann Norbert Hofer und Rechtsanwalt Dr. Peter Fichtenbauer am 24. 8. 2006 die weitere juristische Vorgangsweise der FPÖ im Zusammenhang mit der Bundeswahlbehörde und dem versuchten Namensdiebstahl durch das BZÖ. Norbert Hofer berichtete, daß der "politische" Trickbetrug, der im Ministerrat stattgefunden habe, zu einer Welle der Solidarität mit der FPÖ geführt habe. Er verwies auch auf die Aussagen vieler Personen, die sicher kein Naheverhältnis zur FPÖ hätten, wie etwa Fritz Plasser, Heinrich Neisser oder Anton Pelinka. Professor Hengstschläger, der das Gutachten für den Ministerrat erstellt hat, sei hingegen 1995 sogar als ÖVP-Obmann im Gespräch gewesen. Peter Fichtenbauer erläuterte die kurz- und mittelfristigen juristischen Maßnahmen. Eine Klage auf Unterlassung wegen des Namens "Die Freiheitlichen" sei bereits durch den Rechtsanwalt Dr. Hübner eingebracht worden, eine einstweilige Verfügung werde wahrscheinlich um den 5. September herum erlassen werden. Weiters kündigte Fichtenbauer an, noch diese Woche eine Klage auf Feststellung des Haftenmüssens für aus der Ministerratsentscheidung entstehende Schäden gegen die beiden Gutachter für den Ministerrat einzubringen. In der kommenden Legislaturperiode wird sich Fichtenbauer auch für eine Änderung in den Bestimmungen der Nationalratswahlordnung einsetzen. Die Bundeswahlbehörde solle von einem unabhängigen Gremium beschickt werden, der Innenminister bzw. die Innenministerin nicht mehr darin vertreten sein. Am 21. 8. 2006, kurz nach zehn verkündete Peter Westenthaler auf einer Pressekonferenz in Wien, dass nicht die FPÖ, sondern das BZÖ den Sitz in der Bundeswahlbehörde bekommt. Zum Zeitpunkt, als Westenthaler die Journalisten über die vom Ministerrat zu treffende Entscheidung informierte, hatte der eigens zu diesem Zweck einberufene Ministerrat noch nicht einmal begonnen, Innenministerin Prokops Pressekonferenz zum Thema war erst für halb zwölf angesetzt. Der Innenministerin, flankiert vom Leiter der Wahlbehörde, Robert Stein, und dem zuständigen Sektionschef Mathias Vogl, oblag es, den Ministerratsbeschluss zu begründen. Das Trio hatte sich mit zwei Rechtsgutachten – vom Linzer Juristenduo Johannes Hengstschläger und Andreas Janko und dem Wiener Staatsrechter Bernhard Raschauer – abgesichert, die es am Montag aber noch nicht veröffentlichen wollte. U. a. wurde argumentiert, das BZÖ sei der Rechtsnachfolger der FPÖ, als ob die FPÖ nicht mehr existiere. Andrerseits soll die FPÖ nach Ansicht von BZÖ und ÖVP bezüglich der Parteischulden und z. B. der Pensionsforderungen des Spesenritters Gaugg sehr wohl die Verantwortung übernehmen.... Diese Entscheidung des Ministerrates ist ein Willkürakt, da der Sitz in der Wahlbehörde der Partei zusteht, die bei der letzten Nationalratswahl kandidiert hat. 2002 kandidierte die FPÖ, das BZÖ existierte noch nicht einmal. Ein Vorarlberger Politiker erstattete noch am 21. 8. Strafanzeige gegen die Verantwortlichen, die FPÖ wird rechtliche Schritte zur Ungültigerklärung dieses Beschlusses unternehmen. Der Bundesparteiobmann der FPÖ, H. C. Strache, gab dazu am 21. 8. 2006 folgende Erklärung ab: „Die Besetzung der Bundeswahlbehörde mit einem Vertreter der Kunstpartei BZÖ, die überhaupt noch nie bundesweit kandidiert hat, ist ein glatter Rechtsbruch bzw. ein parteipolitischer Willkürakt, wie er sonst nur in einer Bananenrepublik stattfinden kann.....Wir lassen uns das im Interesse der österreichischen Rechtsstaatlichkeit sowie Demokratie nicht gefallen und werden umgehend das Höchstgericht anrufen“, stellte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache fest. Diese Entscheidung ist klar und diametral gegen die Rechtsmeinung der renommiertesten Verfassungsjuristen des Landes gerichtet und nichts anderes als Teil einer großen skandalösen Packelei zwischen ÖVP und BZÖ bzw. Schüssel und Westenthaler, bei der nun restlos die österreichische Rechtsstaatlichkeit geopfert wurde. Wie zwischen Schüssel und Westenthaler gepackelt wird, zeigt sich ja an den ellenlangen Listen von parteipolitischen Besetzungen durch abgehalfterte ÖVP- und BZÖ-Politiker. Faktum ist, dass am 31. März d. J. Barbara Rosenkranz und Hilmar Kabas als Vertreter in der Bundeswahlbehörde anerkannt und angelobt wurden sowie Scheibner und Barnet damit abgelöst haben. Nun sei dieser Beschluss wenige Monate vor der Wahl komplett umgedreht worden bzw. eine diametral gegenläufige Entscheidung getroffen worden, wie noch vor wenigen Monaten. „Dieser Rechtsbruch kann offensichtlicher nicht sein“, konstatiert Strache. "Die FPÖ ruft nun umgehend den Verfassungsgerichthof an und kündigt gegebenenfalls die Anfechtung der Nationalratswahl an. Die Zusammensetzung der Bundeswahlbehörde in dieser Form ist rechtswidrig, was die gesamte Wahl ungültig macht. In weiterer Folge prüfen unsere Juristen gerade, inwieweit dieser offensichtliche Rechtsbruch durch Schüssel/Westenthaler und Co eine Haftung rechtlich möglich machen kann. Immerhin kostet die Wiederholung der Wahl rund 10 Millionen Euro. Hier wird auch zu prüfen sein, inwieweit eine Haftung der einzelnen Mitglieder des Ministerrates möglich ist. Der österreichische Rechtsstaat ist durch die Regierung Schüssel-Westenthaler jedenfalls heute zu Grabe getragen worden", betont Strache. [21. August 2006]
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