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Die FPÖ wird in der Nationalratssitzung vom 17. 10. 2007 einen Dringlichen Antrag betreffend das Verhalten des Bundeskanzlers am Europäischen Rat am 18. und 19. Oktober 2007 einbringen. Das kündigte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache am 16. 10. an. Damit will man dem Bundeskanzler und auch der Außenministerin einen klaren Handlungsauftrag für Lissabon geben. In dem Antrag fordert die FPÖ den Bundeskanzler auf, dem EU-Reformvertrag sowie damit in Zusammenhang stehenden Dokumenten keine Zustimmung zu erteilen. Eine solche könne nur erfolgen, wenn folgende Anliegen gelöst würden: Verpflichtende Volksabstimmung in Österreich, endgültige Lösung im Sinne österreichischer Interessen der Uni-Quoten-Regelung, endgültige Lösung im Sinne österreichischer Interessen des österreichischen Transit-Problems, Schutz des heimischen Wassers vor dem Ausverkauf, langfristige Einführung eines Verbots von Gentechnik auf europäischer Ebene, langfristige Erwirkung eines europäischen Ausstiegs aus der Atomwirtschaft, sofortige Abschaffung der Benes-Dekrete in der Republik Tschechien und in der Republik Slowakei sowie der Avnoj-Beschlüsse in der Republik Slowenien, Erhaltung des österreichischen Einflusses auf Entscheidungen in Organen der Europäischen Union, Reduktion der österreichischen Netto-Zahlungen an die Europäische Union, Einführung eines Vetos durch die nationalen Parlamente gegen europäische Entscheidungen, sofortiger Abbruch der Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei, Einigung auf eine restriktive europäische Migrationspolitik und sofortiger Stopp der Schengen-Erweiterung. Der Bundeskanzler wird aufgefordert, sich beim Europäischen Rat dafür festzulegen, einen neuerlichen Ratifizierungs-Vorgang in den einzelnen Mitgliedsstaaten über die Zustimmung zum Reformvertrag einzufordern. In der Republik Österreich soll dies zwingend in Form einer nationalen Volksabstimmung über den Verfassungsvertrag geschehen. "Damit haben Bundeskanzler und Außenministerin klare Handlungsvorgaben
für Lissabon", betonte Strache. "Als österreichische Politiker
haben Gusenbauer und Plassnik in erster Linie österreichische Interessen
zu vertreten. Und das bedeutet ein Nein zur EU-Verfassung im Tarnmäntelchen
eines Reformvertrags und die Abhaltung einer verpflichtenden Volksabstimmung
in Österreich."
Österreichweite Initiative gegen EU-Verfassung und für
Volksabstimmung
FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache übte in seiner Pressekonferenz vom 8. 10. 2007, die er gemeinsam mit dem freiheitlichen EU-Abgeordneten Andreas Mölzer und dem ITS-Generalsekretär Dr. Georg Mayer abhielt, scharfe Kritik am sog. Reformvertrag vulgo EU-Verfassung. Gleichzeitig kündigte er eine am 15. Oktober beginnende österreichweite Initiative gegen diese Verfassung und für eine Volksabstimmung darüber an. Das Europa, das in Brüssel von Bürokraten und Zentralisten geplant, gebaut und über die Köpfe der Menschen hinweg oktroyiert werde, gleiche einer staatlichen Monokultur, wo ohne Rücksicht auf die historischen und die mentalitätsmäßigen Unterschiede die Deutschen, die Flamen, die Franzosen, die Italiener, die Polen usw. in die Norm des EU-Gutmenschen gepresst werden sollten, meinte Strache. Nicht Selbstbestimmung und Freiheit, sondern reines Funktionieren und Abhängigkeit seien die Ziele dieser EU, deren Gründerväter sich im Grabe umdrehen würden, wenn sie sehen könnten, was aus ihrer Idee, einem Europa der Vaterländer, geworden sei. Die EU habe das Ziel, über willfährige Regierungen die Bürger zu entmündigen, führte der freiheitliche Bundesparteiobmann weiter aus. Die Regierungen seien großteils Mitbestimmungsverhinderungsapparate. "Sie hängen am Gängelband der EU, so wie die EU am Gängelband der USA hängt. Diese Regierungen entrechten sich selbst und wollen dafür noch unsere Huldigungen entgegen nehmen." 95 Prozent des alten, gescheiterten Verfassungsvorschlags würden erhalten bleiben, sagte Strache. Im neuerlichen Ratifizierungsvorgang wolle die EU Volksabstimmungen tunlichst vermeiden, die Niederländer und die Franzosen, die gegen die Verfassung gestimmt hätten, würden sicher nicht mehr gefragt, auch wenn der neue "Reformvertrag" de facto das gleiche sei wie der alte Verfassungsvorschlag. "Man kann also mit Fug und Recht behaupten, dass die EU-Nomenklatura mit einer Mogelpackung vorbei am Willen der europäischen Völker endgültig einen EU-Superstaat installieren will", meinte Strache. Verzichtet werde ausschließlich auf Äußerlichkeiten wie einer offiziellen EU-Flagge oder einer EU-Hymne, ebenso auf die Bezeichnung "Verfassung". Die neuen komplizierten Abstimmungsmodalitäten würden große Länder wie die BRD oder Frankreich bevorzugen, kleine Länder wie Österreich hätten danach weniger zu sagen. In Zukunft werde es nicht mehr 27, sondern nur mehr 20 Kommissare geben, die dann im Rotationsprinzip von den Mitgliedsstaaten besetzt würden. Es werde einen auf zweieinhalb Jahre gewählten EU-Ratspräsidenten geben und einen EU-Außenminister, der nicht so heißen werde, sondern als "Hoher Beauftragter" in Zukunft den bisherigen EU-Außenbeauftragten und den EU-Außenkommissar ersetzen werde. Künftig würden nicht mehr alle Mitgliedsstaaten einen Kommissar oder die Präsidentschaft stellen können, so Strache. Die Grundrechte-Charta werde nicht Bestandteil des Vertrags, allerdings durch einen Querverweis im "Reformvertrag" rechtsverbindlich werden - Ausnahme werde Großbritannien sein, wo die Grundrechte-Charta so keine Gültigkeit erhalten werde, was eine interessante rechtliche Konstellation ergeben werde. Als problematisch an der Grundrechte-Charta bezeichnete Strache zum einen die Verschärfung der schon jetzt vorhandenen Antidiskriminierungsbestimmungen, die eine Beweislastumkehr zugunsten potentiell Diskriminierter zur Folge habe, sowie die "sozialen Grundrechte", die jedem Niederlassungs-Berechtigten in der EU Anrecht auf Sozialleistungen gewähren könnten. Überhaupt sei festzustellen, dass die Europäische Union schon derzeit einem Bundesstaat entspreche. Zum einen werde bereits jetzt die überwiegende Mehrheit der Gesetze auf Brüsseler Ebene gemacht oder grundgelegt, zum anderen werde von den Mitgliedsstaaten ein unkritischer Nachvollzug vorausgesetzt. Gefahr droht laut Strache auch durch das geplante "Verfahren für die Änderung der Verträge", bei dem es möglich sein wird, das der Europäische Rat einstimmig und ohne Ratifizierung Änderungen beschließt, was einer absoluten Entmündigung der Bürger gleichkomme. Die FPÖ fordert daher im Falle der Ratifizierung eines "Verfassungsvertrages für Europa" oder eines "Reformvertrages für Europa" durch die Republik Österreich eine verpflichtende Volksabstimmung gem. Artikel 43 B-VG oder Artikel 44, Abs.3 B-VG. Eine andere Vorgangsweise wäre völlig inakzeptabel, betonte Strache. |