Wieder Wiedergutmachung

Am 25. Mai 2005 bewilligte die österreichische Bundesregierung der israelitischen Kultusgemeinde Wien weitere 18,2 Millionen Euro an Wiedergutmachungszahlungen. Als Gegenleistung zieht die IKG ihre 777 Anträge an den sogenannten Allgemeinen Entschädigungsfonds zurück. Darüber hinaus sieht sie von weiterer Unterstützung einer Sammelklage in den USA, der sogenannten „Fialkoff-Klage“ ab. Für die ausstehenden „Entschädigungen“ sollen etwa 19.000 Anträge mit rund 200.000 Einzelforderungen bearbeitet werden. Als Auszahlungsbeginn wird der März 2006 angegeben. 

Die IKG forderte vom Staat eine spezielle Unterstützung für ihren Fortbestand, die Regierung hingegen hat eine Sonderlösung lange abgelehnt. Über die nun fixierte Zahlung hinaus sind in den vergangenen Jahren auch weitere Maßnahmen der öffentlichen Hand zu Gunsten der IKG vereinbart worden. 210 Millionen Dollar für Opfer eines "Vermögensraubes", im Washingtoner Abkommen, das im Januar 2001 unterzeichnet wurde und das die Einrichtung des Allgemeinen Entschädigungsfonds zur Entschädigung von Arisierungsopfern brachte, sah sich die IKG nicht entsprechend berücksichtigt. IKG-Präsident Ariel Muzicant hat dann auch nicht unterschrieben, sondern bloß paraphiert. Das Abkommen sieht 210 Millionen Dollar für die Opfer des Vermögensraubs, die abhängig von den tatsächlichen Ansprüchen zur Auszahlung kommen sollen. Muzicant hatte es abgelehnt, die Ansprüche der IKG für das sogenannte Gemeindevermögen aus diesem Fonds zu befriedigen. Man wolle den Opfern nichts wegnehmen, hieß es. Ende Mai 2003 brachte er namens der IKG dennoch 777 Anträge an den Fonds ein, um seine Ansprüche auf alle Fälle zu wahren. Parallel dazu unterstützte die IKG eine in den USA gegen die Republik Österreich und österreichische Unternehmen anhängige Sammelklage. Als “Amicus curiae” in dem von Anwalt Jay R. Fialkoff betriebenen “Whiteman"-Verfahren konnte sie ihren Standpunkt zudem offiziell bei Gericht vorbringen.

Wenig aussichtsreich schienen lange Zeit die Verhandlungen mit der Republik Österreich, in denen Muzicant immer wieder an die Verantwortung des Staates für den Fortbestand einer jüdischen Gemeinde erinnerte. Eine erste Einigung gab es dann im Herbst 2001 mit den Bundesländern, die der IKG 18,2 Millionen Euro zusagten. Im Zuge dieser Verhandlungen kam es auch zu einem direkten Aufeinandertreffen zwischen Muzicant und dem Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider, der ihn oftmals heftig kritisiert und attackiert hatte. 

Diese 18,2 Mio. sind in der Zwischenzeit zur Hälfte ausbezahlt, berichtete IKG-Generalsekretär Avshalom Hodik am 25. 5. 2005. Ursprünglich war vorgesehen, die Zahlung zur Gänze an den Rechtsfrieden und damit an das Ende der Sammelklagen in den USA zu koppeln. Die Rechtssicherheit ist auch Voraussetzung für die Auszahlung der 18,2 Mio. Euro aus dem Entschädigungsfonds. Seitens des Bundes erhielt und erhält die IKG darüber hinaus Subventionen für Sozialeinrichtungen, Schulen und ihren Sicherheitsapparat. Im Schulbereich etwa handelt es sich um Zahlungen, die auch andere Konfessionen für ihre Schulen erhalten. Im Innenministerium hieß es auf Anfrage der APA, dass im Vorjahr für Objekt-, Veranstaltungs- und Personenschutz 3,2 Mio. Euro aufgewendet worden seien. Dazu seien 72.000 Euro für verschiedene zusätzliche Maßnahmen wie Videoüberwachung und Alarmanlagen gekommen.

Das Bildungsministerium hat der IKG zudem für die Jahre 2003 bis 2005 ein zinsenloses Darlehen von 2,3 Millionen Euro gewährt. Dieses Geld sollte mit späteren Zahlungen aus dem Entschädigungsfonds gegengerechnet werden. Welche Auswirkung die am 25. 5.fixierte Einigung auf dieses Darlehen hat, wollte Hodik nicht sagen. Er meinte lediglich, es gebe Gespräche mit diversen Ministerien. Und es sei vereinbart, diese nicht öffentlich zu kommentieren. IKG und Republik sind aber nicht nur finanziell einig. Auch das Klima bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von Hodik und Nationalratspräsident Andreas Khol (ÖVP) war ausnehmend freundlich. Khol sprach vom “schönsten Tag des Jahres", weil die “schwelenden Umstimmigkeiten” zwischen der Republik und ihren jüdischen Mitbürgern nun beseitigt seien.

[25. Mai 2005]

Zu diesen vorgängen schrieb Rabbiner Reuven Kaebelmann einen offenen Brief an den Nationalratspräsidenten Andreas Khol:

Sehr verehrter Nationalratspräsident,

lieber Herr Andreas Khol,

erlauben Sie mir, dass ich Ihnen auf diesem Wege meine Empfindungen bezüglich der jüngsten Einigung betreffs Entschädigungszahlungen zwischen der Regierung Österreichs und der IKG mitteile.

Als orthodoxer, strenggläubiger und frommer Jude und pflichtbewusster Bürger Deutschlands, der sich an die Gesetze G-ttes und Seiner Tora hält, ist es gelinde formuliert ein Skandal, dass die Republik Österreich und damit auch die Bürger dieses Landes sich jahrelang durch selbsternannte „jüdische“ Führer in Österreich und ganz offensichtlich auch durch jene des Staates “Israel” haben erpressen lassen. Diese Erpressung gipfelt nun abermals in einer Zahlung an die IKG in Millionenhöhe, die der Bürger und Steuerzahler Österreichs aufzubringen hat. Bürger, die keinerlei Verantwortung oder gar Schuld an den Verbrechen des Nationalsozialismus haben. Unser jüdisches Gesetz, unsere Heilige Tora verbietet uns derlei Handlungen kategorisch. G-tt allein ist der wahre Richter! Zudem gibt es keine schlimmere Verunglimpfung und Beleidigung jüdischer Opfer als sie zum Anlass monetärer Vorteile regelrecht zu missbrauchen.

Darüber hinaus ist es zutiefst verlogen und historisch falsch, dass sich die IKG und ihre selbsternannten Führer als Vertreter des österreichischen Judentums darstellen. Diese Leute haben mit den Werten und dem Glauben des Judentums genauso wenig zu tun, wie ihre Duplikate in Deutschland oder dem Staat „Israel“. Sie konnten sich nach 1945 widerrechtlich, Dieben ähnlich, nur deshalb als „Vertreter“ etablieren, weil ein Großteil unserer authentischen Führer – Weise und Tora-treue Rabbiner – einfach nicht mehr da waren und sie die von den Nazis eingerichteten Strukturen der Zwangsvereinigung auch nach dem 2. WK im Wesentlichen übernommen haben. Sie nannten dieses ganze Gebilde nur anders, nämlich “Einheitsgemeinde". Atheisten, Häretiker und Gauner füllten nun dieses Vakuum und führen bis zum heutigen Tage einen hartnäckigen Kampf gegen die Völker dieser Welt und gegen das Tora-treue Judentum mit der Absicht dieses zu zerstören. Die Republik Österreich subventioniert diesen Kampf nunmehr abermals mit 18,2 Millionen Euro und versagt doch andererseits dem orthodoxen und frommen Judentum in Österreich bis zum heutigen Tage die Anerkennung. Welch ein bedauernswerter historischer Irrtum.

Ich bezweifle nicht im Geringsten, dass es Ihnen und anderen herausragenden Persönlichkeiten der Politik und den Menschen in Österreich am guten Willen fehlte, eine wirkliche und gerechte Aussöhnung zwischen jüdischen und nichtjüdischen Bürgern der Republik voranzubringen. Doch der bislang gegangene Weg ist geradezu das Gegenteil, verstärkt er erstens eventuelle Ressentiments gegenüber Juden, trägt er zweitens sicherlich nicht zur Verständigung bei, untermauert er drittens das Alleinvertretungsrecht einer Clique über das Judentum, das dieser ganz einfach nicht zusteht und ist viertens faktisch ein Bärendienst sowohl für die Republik Österreich als auch für das der Tora treu ergebene Judentum.

Ich schreibe Ihnen diese Zeilen einerseits als Klarstellung, andererseits aus einer gewissen Verärgerung und auch Enttäuschung heraus über diese aktuelle Entwicklung, die uns frommen Juden nicht zum Vorteil gereichen wird, waren wir doch immer die Ersten, die die Suppe der Abtrünnigen und Ungläubigen auszulöffeln hatten.

Sollten Sie die Zeit aufbringen können, um sich über den Unterschied zwischen zionistischer Ideologie einerseits und dem Tora-treuen Judentum andererseits zu informieren, besuchen Sie bitte folgende Webseiten: www.breslov.de, www.jewsagainstzionism.com, www.nkusa.org.

Hochachtungsvoll

Rabbi Reuven Kaebelmann
 
 
 


 
Wiedergutmachungszahlungen Österreichs

Während für es Sudetendeutsche und andere deutsche oder z. B. palästinensische Vertriebene keinerlei Rückgabe ihres geraubten Vermögens oder sonstige Wiedergutmachung gibt, werden seit vielen Jahren von einheimischen Steuerzahlern horrende Milliardenbeträge als angebliche Wiedergutmachung an die jüdische Gemeinde bzw. Holocaustüberlebende bezahlt, was im wesentlichen zur Folge hatte, daß immer mehr gefordert wird.

Anläßlich der neuesten Zusatzforderungen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien gab jetzt die Österreichische Bundesregierung eine Aufstellung der in letzter Zeit erneut getätigten Zahlungen an die Jüdische Gemeinde heraus. Es sind mehr als 90 Millionen Euro = 1,23 Milliarden Schilling an bereits erfolgten Zahlungen und die Zusage, weitere 254 Millionen Euro = 3,5 Milliarden Schilling sollen nach Herstellung des Rechtsfriedens ausbezahlt werden. Die Erklärung lautet:

"Die österreichische Bundesregierung hat auf Antrag von Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer im 12. Ministerrat am 3. Juni 2003 einen Bericht zur Überbrückungshilfe für die Israelitische Kultusgemeinde Wien zur Kenntnis genommen. In diesem Bericht wurde ein Angebot an die Kultusgemeinde beschlossen. Dieser Antrag wurde anschließend dem Parlament zugeleitet. Der Nationalrat hat dieses Angebot im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes beschlossen. Nachfolgend dürfen wir dieses Angebot der Bundesregierung im Wortlaut wiedergeben: 

„In mehreren Schreiben an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Presseaussendungen und Interviews hat der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, Dr. Ariel Muzicant, in den letzten Wochen verstärkt auf ein beträchtliches Defizit im Haushalt der IKG Wien hingewiesen. Österreich ist sich seiner Verantwortung für die jüdischen Gemeinden bewusst und erbringt dem Interesse an einem gut funktionierenden Gemeindeleben entsprechend seit Jahrzehnten beträchtliche Leistungen für die IKG. 

Das Bundesgesetz über die finanziellen Leistungen an die Israelitische Religionsgesellschaft, BGBl. Nr. 222/1960 idF BGBl. Nr. 317/1996 sieht eine einmalige Zahlung in Höhe von 10,4 Mio. € (heutiger Geldwert) als Entschädigung für zerstörte Synagogen, Bethäuser, Friedhöfe und Kultgegenstände im Eigentum der jüdischen Gemeinde und eine unbefristete jährliche Zuwendung in Höhe von 772.177,27 € (heutiger Geldwert) ab dem Jahr 1958 vor. Die Bemessung dieser jährlichen Zuwendung basiert auf der Mitgliederzahl der Israelitischen Kultusgemeinde vor dem Jahr 1938.

Anfang 2001 wurde von Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel gemeinsam mit Botschafter Dr. Ernst Sucharipa und dem damaligen US-Staatssekretär Stuart Eizenstat mit der „Washingtoner Vereinbarung“ die Grundlage für die Schließung der noch vorhandenen Lücken in der Entschädigungsgesetzgebung für NS-Opfer geschaffen. Kernstück ist der allgemeine Entschädigungsfond („General Settlement Fund“) der mit österreichischen Geldern in der Höhe von 210 Mio. US-Dollar (254 Mio. €) dotiert ist. Das Wichtigste ist nun, dass die beiden in den USA anhängigen Sammelklagen rechtskräftig abgewiesen werden, sodass der Rechtsfrieden hergestellt ist und die Auszahlung unverzüglich beginnen kann. Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Dr. Ariel Muzicant, hat die „Washingtoner Vereinbarung“ mitverhandelt und unterfertigt. Ohne seine Kooperation wäre die Vereinbarung nicht zustande gekommen. Es wurden am 28. Mai 2003 von der Israelitischen Kultusgemeinde 777 Anträge beim Allgemeinen Entschädigungsfonds eingereicht.

Am 12.Juni 2002 haben die Bundesländer mit der Israelitischen Kultusgemeinde eine Vereinbarung über die Abgeltung von Vermögensverlusten während der NS-Zeit in Höhe von 18,168 Mio. € abgeschlossen. Diese Vereinbarung steht außerhalb der „Washingtoner Vereinbarung“. Die Fälligkeit der Zahlungen hängt auch von der Herstellung des Rechtsfriedens in den USA ab.

Auf Basis des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Museen und Sammlungen, BGBl. I Nr. 181/1988, konnten durch Unterstützung der Anlaufstelle der Israelitischen Kultusgemeinde bis zum Stichtag 3. Dezember 2002 insgesamt 1.544 Inventarnummern restituiert werden.

Laufende Unterstützung der jüdischen Gemeinde in Österreich aufgrund ihrer besonderen Bedeutung in der Gegenwart

In Österreich haben die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften aufgrund des Privatschulgesetzes einen Rechtsanspruch auf Ersatz des gesamten Lehrerpersonalaufwands für die von ihnen geführten Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht. Die Israelitische Kultusgemeinde erhält jährlich rund 80 Lehrerdienstposten für welche ein Aufwand in der Höhe von rund 4,2 Mio € anfällt. Darüber hinaus wird auch, wie allen anderen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften, der Aufwand für den Religionsunterricht getragen.

Überdies leistet der Bund zur Entfaltung des jüdischen Lebens zahlreiche Subventionen. Dazu zählen unter anderem die Unterstützung bei der Errichtung des Kulturzentrums in der Seitenstettengasse und die Förderung der jüdischen Museen in Wien, Eisenstadt und Hohenems in Höhe von insgesamt 6,27 Mio. €.

Das BMI hat seit 1979 nahezu jährlich die IKG im Bereich der techni-schen Ausstattung der Sicherheitseinrichtungen bei gefährdeten Objekten gefördert; das bisherige Gesamtfördervolumen beläuft sich auf rund 815.000.- €. Zur Gewährleistung der Sicherheit für jüdische Einrichtungen in Österreich werden besondere Objektschutzmaßnahmen entweder stationär oder im Rahmen des Rayons- und Streifendienstes gesetzt. Es werden zahlreiche jüdische Objekte durchgehend bzw. situationsangepasst von uniformierten Exekutivkräften überwacht. 

Allein dadurch entstehen dem BMI jährliche Kosten in der Höhe von rund 3 Mio €. Darüber hinaus werden für Sicherheitsleistungen aus besonderem Anlass zusätzlich rund 50.000.- € jährlich aufgewendet. 

Aus Mitteln des dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zur Verfügung stehenden Hilfsfonds wurden der Israelitischen Kultusgemeinde im Rahmen eines Sonderprogramms (Förderung des Elternheimes) Leistungen im Umfang von insgesamt € 2,543.549,-- erbracht.

Darüber hinaus werden aus dem Hilfsfonds seit dem Jahre 1993 laufend jährliche Subventionen für die psychosoziale Betreuung von Holocaust Opfern gewährt (Verein „ESRA“). Zuletzt gelangte für das Jahr 2002 eine Subvention in Höhe von € 83.574,-- zur Auszahlung. Ab dem Jahre 2003 beträgt die jährliche Subvention € 90.000,--. Die Gesamtzahlungen aus diesem Titel belaufen sich auf € 577.740,--

Weiters werden aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds- Opferfürsorge jährlich Förderungen für die Herausgabe der Zeitschrift „Die Gemeinde“ (Information des anspruchsberechtigten Personenkreises) im Betrag von € 7.267 bis € 13.081,11 gewährt. Ab dem Jahre 2003 wurde der jährliche Betrag auf € 16.500,-- angehoben.

In den letzten Jahren wurden auch bedeutende finanzielle Maßnahmen für Holocaust-Opfer und deren Hinterbliebene, die teilweise auch der IKG angehören, gesetzt. So wurden aus dem Hilfsfonds seit über zehn Jahren internationale Projekte der Altenbetreuung ehemaliger jüdischer NS-Opfer und deren Angehörigen über das Committee for Jewish Claims on Austria mit einem Betrag von insgesamt € 21,8 Mill. finanziert.

Nach dem Opferfürsorgegesetz (OFG) wurden an die Opfer der NS-Verfolgung im Jahr 2002 Jahr Renten- und Entschädigungsleistungen im Ausmaß von € 12,8 Mio. ausgezahlt. Erst März letzten Jahres sind im OFG wesentliche Verbesserungen im Bereich der Rentenfürsorge und der Pflegevorsorge in Kraft getreten.

Die IKG kann aus der Vereinbarung mit den Bundesländern 18,168 Mio. € und eine noch unbekannte Summe aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds erwarten. Angesichts der Fristenläufe und der noch nicht hergestellten Rechtssicherheit in den USA erscheint es jedoch angezeigt, der IKG eine Überbrückungsfinanzierung ohne zusätzliche Zinsenlast zu ermöglichen, damit das Gemeindeleben ohne schwerwiegende Einschnitte aufrechterhalten werden kann. 

Österreich erbringt seit Jahrzehnten vielfältige Förderungen und ist auch weiterhin bereit, über diese bestehenden Förderungen hinaus die Israelitische Kultusgemeinde zu unterstützen.

Dazu erscheinen folgende Schritte geeignet:

1. Kontaktaufnahme mit den Bundesländern mit dem Ziel, dass diese Akontozahlungen auf ihre in der Vereinbarung vom 12. Juni 2002 zugesagten Leistungen schon vor der Herstellung der Rechtssicherheit erbringen.

2. Als direkte Überbrückungshilfe seitens des Bundes wird der Israelitischen Kultusgemeinde ein zinsloses Darlehen in Höhe von 772.000 € jährlich für die Jahre 2003 bis höchstens 2005 als Akontozahlung auf die vom Allgemeinen Entschädigungsfonds nach Entscheidung über die von der IKG eingebrachten Anträge zugesprochenen und nach Herstellung der Rechtssicherheit ausgezahlten Gesamtsumme gewährt.

3. Zukunftsprojekte der IKG in den Bereichen Bildung, Sicherheit und Soziales werden - wie auch in den vergangenen Jahren - durch das BMBWK, das BMI und das BMSG unterstützt. 

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die IKG alles dazu beitragen wird, um rasch einen Rechtsfrieden im Interesse der Opfer zu finden.“
 

[8. Juli 2003]

< Lokalchronik
 
Israel fordert hartes Einschreiten gegen Antisemitismus

Bei einer Konferenz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Wien sagte der israelische OSZE-Botschafter Avraham Toledo am 19. 6. 2003, antisemitische Rhetorik dürfe nicht durch das Recht auf Meinungsfreiheit geschützt werden. Israel hat seit Februar 2000 wegen der Regierungsbeteiligung der FPÖ den Botschafter aus Wien abberufen. 

An der Antisemitismuskonferenz nahmen Vertreter von 55 Staaten in Europa, Nordamerika und Asien teil. Die Konferenz wurde auf Wunsch der USA einberufen.

Zu Beginn des Treffens am  19. 6.  forderte US-Präsident George W. Bush in einer Erklärung zu verantwortungsvollem Handeln beim Kampf gegen  den Antisemitismus auf. Regierungen müssten "sicherstellen, daß Antisemitismus aus Schulbüchern, offiziellen  Erklärungen und Veröffentlichungen sowie Programmen des öffentlichen Fernsehens" verbannt werde. Die Erklärung wurde vom früheren Bürgermeister New Yorks Guliani verlesen. Die Bush-Regierung unterstützt Israels Weigerung von Wiedergutmachung für die über 3 Millionen vertriebenen Palästinenser und erklärt die Vergeltungsschläge der Palästinenser für die Terrorakte Israels gegen die palästinensische Zivilbevölkerung selbst zu Terrorakten. Die Bush-Regierung billigt auch ausdrücklich die völkerrechtswidrigen "gezielten Tötungen" Israels, bei welchen außer den behaupteten Terroristen regelmäßig auch zahlreiche weitere Zivilisten ermordet werden. Dieser Praxis geht bekanntlich die USA selbst nach, so wurden im Jemen kürzlich sieben Zivilisten durch USA-Raketen "gezielt getötet", da sich in dem betreffenden Fahrzeug Mitglieder der mysteriösen Terrororganisation El Quaida befunden haben sollen. Auch im Irak wurden zahlreiche Zivilisten "gezielt getötet" da sich in den betreffenden Orten Saddam Hussein aufgehalten haben soll.
Sowohl die USA als auch Israel lehnen den internationalen UN-Gerichtshof in Den Haag ab und wollen Kriegsverbrecher-Anklagen gegen ihre Bürger verbieten lassen.

Kritik an diesem Treiben wird als Antisemitismus bezeichnet und soll verboten werden. Außerdem gilt es als Antisemitismus, wenn man die immer höher werdenden Geldforderungen von Holocaustüberlebenden ablehnt. So bezeichneten Grüne Abgeordnete im Österreichischen Parlament unlängst die Forderung eines Kärntner Abgeordneten, man solle das Geld, das die Wiener Kultusgemeinde zusätzlich fordere, lieber den österreichischen Bergbauern geben als Antisemitismus...Auch die angebliche Bemerkung Bundeskanzler Schüssels, er habe kein Geld für abgetakelte Mossad-Agenten wurde von Sprechern der Israelitischen Kultusgemeinde als Antisemitismus bezeichnet..

[19. Juni 2003]

Wiener Kultusgemeinde lehnt Geldangebot der ÖVP-FPÖ-Regierung als zu niedrig ab

Als „unmoralisches Angebot“ bezeichnet der Chef der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) in Österreich, Ariel Muzicant am 3. 6. 2003 die von der Regierung angebotene Überbrückungshilfe zur Lösung der Finanzprobleme seiner Gemeinde. 

Wiedergutmachung

Der  stellvertretende  Vorsitzende  des  Zentralrates der Juden in Deutschland, M. Friedmann (2. v. r.), unterstützte am 8. 5. 2003 auf einer Pressekonferenz in Wien die Forderungen Muzicants (3. v. r.). 

Die Regierung hatte Muzicant und seiner Klientel zusätzlich zu der jährlichen Förderung in der Höhe von 2,7 Millionen Euro ein zinsloses Darlehen von dreimal 772.000 Euro in den Jahren 2003 bis 2005 angeboten. Dieses sollte dann mit den Auszahlungen aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds gegengerechnet werden.

Die Kultusgemeinde spricht von einer "Alibihandlung" und lehnt den Vorschlag ab. Außerdem will die Regierung die Landeshauptleute bitten, einen Teil der für die IKG vorgesehenen Restitutionszahlungen aus Landestöpfen bereits vor Eintreten der "Rechtssicherheit" auszuzahlen. 

Es sei an der Zeit, dass die Republik Österreich endlich die historische Verantwortung übernehme und dementsprechende Schritte sitze, hieß es in einer kurzen Aussendung der IKG. Das Angebot der Regierung weiche dem eigentlichen Problem aus.
 
 

Österreich und der Nationalsozialismus

Ariel Muzicant, Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinden ( IKG ) Wien, übergab an den Entschädigungsfond für die Opfer des Nationalsozialismus (eine Gründung der ÖVP-FPÖ - Regierung) am 28. 5. 2003 selbst 777 (Sieben=heilige Zahl - siehe siebenarmiger Luster...) Anträge auf Wiedergutmachung seiner Gemeinde. Er lobte zwar die große Leistung, die die Regierung mit dem Entschädigungspaket erbracht habe, er bezeichnete es allerdings als Fehler, daß die Regierung dabei mit ausländischen Organisationen und den USA, nicht aber der IKG verhandelt habe. Dadurch sei eine gesonderte  Entschädigung  des Gemeindevermögens nicht berücksichtigt worden und man sehe sich gezwungen, als Kultusgemeinde Anträge stellen zu müssen. 

Muzicant bezifferte die IKG-Ansprüche mit 500 bis 750 Millionen Euro. Die Gesamtmittel des durch österreichische Steuerzahler dotierten Fonds sind 250 Millionen Euro.

Es ist kaum zu glauben, aber eine Tatsache, daß es heute in Österreich noch Menschen gibt, die ein Ende von Wiedergutmachungszahlungen an Holocaustüberlebende für möglich halten oder gar fordern. Da muß man schon vermuten, daß etwas mit der Umerziehung schief gelaufen ist.. Obwohl es seit Jahren täglich abendfüllenden TV-Dokumentar- oder Spielfilme über die Verbrechen des Nationalsozialismus bzw. der Wehrmacht usw. gibt und die Schulkinder nicht nur im Unterricht über die Verbrechen des Nationalsozialismus aufgeklärt werden sondern in Exkursionen ab dem 11. Lebensjahr die berühmten Gaskammern von Mauthausen oder Dachau besuchen sowie neuerdings monatelang mit dem Schicksal von einzelnen Opfern des Holocaust beschäftigt werden. Allerdings wurden seit Jahren auch Maßnahmen getroffen, daß sich in der Führungselite unseres Volkes endlich die Erkenntnis vom einmaligen Verbrechercharakter des Nationalsozialismus bzw. der Nationalsozialisten (es gab 700000 Mitglieder der NSDAP in Österreich) und die daraus folgenden Konsequenzen (nämlich Wiedergutmachung) unaufhaltsam durchsetzt. So ist es heutzutage ein sicherer Weg für eine glänzende akademische Laufbahn, wenn man sich wissenschaftlich mit den Verbrechen des Nationalsozialismus beschäftigt. Unzählige Doktoranden, Assistenten und wissenschaftliches Personal widmen sich der Bewältigung der Verbrechen des Nationalsozialismus und können auf eine sichere Karriere oder zumindest eine Anstellung durch den Staat hoffen. Neueste diesbezügliche Forschungsgebiete österreichischer Wissenschaftler sind z. B. die Projekte "Aus Österreich emigrierte PhysikerInnen und TechnikerInnen",  "Arisierung, Berufsverbote und Säuberungen an der Universität Wien"  und "Hochschulen und Wissenschaften im Nationalsozialismus und danach" Diese wissenschaftlichen Arbeiten sollen im Rahmen eines Symposiums am 5. und 6. Juni 2003 an der Universität Wien vorgestellt werden. Parallel dazu werden 1938 in die USA vertriebene Wissenschaftler (und spätere Nobelpreisträger) über ihr schreckliches Schicksal berichten. Ziel des  Symposiums ist es, der Öffentlichkeit und der Wissenschaftlergemeinschaft, speziell der jüngeren Generation von Forschern und Studenten, endlich die katastrophalen Folgen der NS-Herrschaft in Österreich wie Enteignung, Vertreibung und Holocaust, im besonderen für den gesamten Forschungs- und Bildungsbereich zu vermitteln. Es soll auch ein Vergleich der Wiedergutmachungspolitik der Schweiz, der BRD und Österreichs angestellt werden.

 Antisemitismusvorwürfe gegen Bundeskanzler Schüssel >>

[29. Mai 2003]

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