Ist Datenschutz wirklich wichtig?
oder: wie weit Menschenrechte und Datenschutz zusammengehören

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem die erste Kampagne von "Stop 1984" gegen Internetzensur mit 16.206 Stimmen gegen eine Vorratsdatenspeicherung zuende ging, jedoch das EU Parlament nichtsdestotrotz für eine solche Speicherung von Telekommunikationsdaten stimmte, hat die deutsche Initiative "stop1984" eine zweite Kampagne ins Leben gerufen, die sich an die nationalen Parlamente sowie die Regierungsoberhaeupter wendet:

 http://www.stop1984.com/index2.php?text=letter.txt

Ich denke, dass die Vorratsdatenspeicherung (also die Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten der Personen, ungeachtet der Einzelfallprüfung etc.) eine bedrohliche Trendwende im Datenschutz darstellt, nicht ohne Grund wird sie von Datenschützern als "Dammbruch" bezeichnet.

Nun werden Sie sich sicherlich fragen, warum ich Sie anschreibe, handelt es sich doch bei Ihnen nicht um eine Datenschutzvereinigung oder dergleichen, sondern vielmehr um eine doch eher "alternative Seite" :-)

Lassen Sie mich Ihnen deshalb ein paar Fragen an Sie stellen:

*Mit wem haben Sie heute telefoniert? Wie lange dauerten diese Gespräche?

*Wen wollten Sie anrufen? War besetzt oder wurde ein Anrufbeantworter aktiviert?

*Haben Sie Telefondienste angerufen (Wettervorhersage...)? Welche? Wie lange dauerten die Gespräche?

*Von wem wurden Sie angerufen? Wie lange dauerten die Gespräche?

*Haben Sie ein Handy? Wenn ja - haben Sie heute mit jemandem per Handy telefoniert? Mit wem und wie lange?

*Haben Sie heute bereits SMs (Kurznachrichten per Handy) empfangen oder versandt? An wen wurden diese Nachrichten versandt, welche Größe hatten sie? Wie groß waren die von Ihnen empfangenen Kurznachrichten und wer sandte sie?

*Haben Sie sich heute in das Internet eingewählt? Wenn ja, welche Webseiten besuchten Sie? Wie lange? 

*Erhielten Sie E-Mails? Von wem? Schrieben Sie E-Mails? An wen?

* Zahlen Sie selbst Ihre Telefonrechnung oder wird sie von jemandem anderes gezahlt? Wenn ja, von wem? Wie ist es mit der Handy-Rechnung? 

Nun entscheiden Sie selbst - würden wir diese Daten einfach so herausgeben? Würden wir nicht vielmehr selbst wenn der Frager unser bester Freund ist, uns gedrängt fühlen, intimste Dinge zu offenbaren?

Würden wir durch diese Antworten nicht auch transparent machen, welche sexuelle Ausrichtung wir evtl. haben (häufiger Besuch von entsprechenden Web-Seiten o.ä.), welche religiösen, politischen...Auffassungen wir haben (häufiger Besuch von "linken" oder "rechten" oder xy-Seiten, häufige Gespräche mit Menschen, die dem linken, rechten... Spektrum zuzuordnen sind)?

Und - würden wir dadurch nicht auch befürchten müssen, dass nicht nur das Recht auf Privatsphäre und Schutz der persönlichen Daten (EU-Charta) verletzt wird sondern vielmehr auch durch die langfristige Speicherung solcher Daten Personenprofile erstellt werden, die für die Betreffenden vielleicht nicht jetzt, vielleicht aber doch in der Zukunft zu Beeinträchtigungen führen werden / können? (wir erinnern uns an Anreiseverbote für "vermeintlich gewaltbereite Menschen" etc) 

Die Vorratsdatenspeicherung stellt für uns nicht nur ein datenschutzrechtliches Desaster dar, nein, sie ist viel mehr. Sie ist ein Instrument dafür, Personenprofile zu erstellen und zu speichern, ohne dass hierfür ein Grund vorliegt, sie wandelt somit jeden unschuldigen Bürger in einen "Verdächtigen" um, dessen Daten registriert und aufbewahrt werden müssen und - sie soll nicht einmal einer vorherigen Anordnung durch Richter oder Behörden bedürfen.

Ich schreibe Ihnen dies, da ich der Meinung bin, dass jeder  das Recht hat, über diese Gesetze aufgeklärt zu werden.

Da das Thema der Vorratsdatenspeicherung jedoch bisher bei den Medien  wenig Erwähnung findet (bzw. gar keine) sind wir der Meinung, es ist die  Pflicht der Internetangebote, die sich der alternativen Berichterstattung verschrieben haben, über dieses Thema aufzuklären - wer heutzutage mit der Telefonseelsorge telefoniert, wer sich im Netz über Liebeskummer informiert, über Alkoholmissbrauch, über welche Thematik auch immer, muss auch die Gewissheit haben, dass dieses Verhalten nicht protokolliert wird und ihm vielleicht nach etlichen Jahren zum Nachteil ausgelegt wird.

Wir haben nicht nur das Recht, wir haben einen Anspruch darauf zu erfahren, dass die Privatsphäre und der Schutz der persönlichen Daten in Gefahr sind - und von wem diese Gefahr ausgeht.

Wir bitten Sie, sehr geehrte Damen und Herren, diese Initiative gegen die Vorratsdatenspeicherung zu unterstützen und vor allen Dingen auf ihren Seiten über die geplante Vorratsdatenspeicherung und über die Möglichkeit des (wenn auch nur online) Protestes aufzuklären.

Denn Vorratsdatenspeicherung geht uns alle an!

Mit freundlichem Gruß

twister@stop1984.com


 
Totalitäre Zensur im Kielwasser der Kinderpornographie 

Versteckt in einem Gesetzesentwurf zur effektiveren Bekämpfung der Kinderpornographie der Unionsländer wurde im Bundesrat der BRD am 31. 5. 2002 ein Gesetzesentwurf zu massiven menschenrechtswidrigen Zensurmaßnahmen eingebracht. Demnach sollen Internetanbieter verpflichtet werden, sämtliche Nutzungsdaten ihrer Kunden monate- oder gar jahrelang zu speichern und auf Anforderung an die Polizei, die Staatsanwaltschaft und sogar die Geheimdienste herauszugeben. Es sollen nicht etwa nur die Daten einzelner Verdächtiger gespeichert werden, sondern auf Vorrat von jedem Nutzer. Dieser Gesetzesantrag der Unionsländer, der im Bundestag eingebracht werden soll, besteht zusätzlich zu dem Anti-Terror Sicherheitspaket der rotgrünen Bundesregierung, das ähnliche Zensurmaßnahmen vorsieht.

Mit einer solchen Vorratsspeicherung persönlicher Daten von Millionen rechtstreuer Bürger würde weit über das Ziel hinausgeschossen, meinte der oberster Datenschützer der BRD J. Jacob am 13. 6. 2002. "Das Ende der Fahnenstange ist längst erreicht", erklärte Jacob. "Der Grundsatz, daß erst ein Anfangsverdacht bestehen muß, bevor die Polizei ermitteln kann, wird auf den Kopf gestellt." 

Der Widerstand gegen die geplante Verschärfung des Telekommunikationsgesetzes der rotgrünen Bundesregierung wächst auch. Am 29. 5. 2002 appellierten die Datenschutzbeauftragten von sechs Bundesländern an den Bundesrat, das  Anti-Terror-Sicherheitspaketes abzulehnen. Das Gesetz hebele den Datenschutz für Internet und Telekommunikation fast vollkommen aus, kritisierte der bayerische Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter im Namen seiner Kollegen.

«Wer plant, jeden Klick im Internet, jede E-Mail, jede Pager-Nachricht und jede SMS aufzuzeichnen und durch Polizei und Geheimdienste auswerten zu lassen, der legt das Fundament für eine Rundumüberwachung», betonte Vetter. Das Gesetzesvorhaben stelle den gesamten Datenschutz auf den Kopf, indem es Internet- und Telekommunikations-Anbieter verpflichten wolle, sämtliche Daten ihrer Kunden langfristig für die Behörden auf Vorrat zu speichern.

Die Daten von Millionen rechtstreuer Bürger dürften demnach nicht nur zur Strafverfolgung genutzt werden, sondern für die Erfüllung sämtlicher Aufgaben von Polizei, Geheimdiensten und Zollkriminalamt, kritisierte Vetter. Nachdem bislang mehrere derartige Versuche gescheitert seien, solle nun laut Vetter «versteckt in einem ganzen Paket von Gesetzesanträgen» zum letztmöglichen Zeitpunkt in dieser Legislaturperiode das Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation weitgehend eingeschränkt werden.

Dem gemeinsamen Protestaufruf schlossen sich der Erklärung zufolge bis am Nachmittag des 29. 5. 2002 die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein an.

In Österreich sind ähnliche Zensurmaßnahmen geplant oder sogar schon beschlossen. Österreichs Internet-Provider protestieren gegen eine am 13. 6. 2002 im Wiener Bundesparlament beschlossene Änderung des Militärbefugnisgesetzes, die es den militärischen Nachrichtendiensten erlaube, kostenfrei und unverzüglich Auskünfte über Namen, Anschrift und Teilnehmernummer eines bestimmten Anschlusses verlangen, wenn sie das für ihre Aufgabe als notwendig erachten. "Damit erhalten Sie mehr Rechte als die Polizei hat, die dies nur unter bestimmten Voraussetzungen ('Gefahr in Verzug') tun darf", kritisierte der Dachverband ISPA (Internet Service Providers Austria). "Durch diese Nacht- und Nebel-Aktion wurde eine Gesetzesbegutachtung als auch andere demokratische Institutionen wie der Datenschutzrat einfach umgangen und keine Diskussion mit den Betroffenen geführt", so ISPA-Präsident Georg Hahn. "Das ist eine gänzlich undemokratische Vorgangsweise." 
"Völlig unakzeptabel" sei auch, dass die Telekombetreiber und Internet Service Provider die Kosten für die Abfragen tragen sollen. ISPA-Generalsekretär Kurt Einzinger: "Damit nimmt der Überwachungsstaat immer konkretere Formen an. Weder kann das Militär so wie die Polizei kontrolliert werden, noch werden den Begehrlichkeiten der Nachrichtendienste und der Polizei finanzielle Begrenzungen eingezogen, da die Kosten allein den Betreibern aufgebürdet werden." 

Die ISPA fordert die österreichische Bundesregierung auf, diese Bestimmung nochmals zu überdenken und mit den Vertretern der Telekombetreiber in Dialog zu treten um eine Lösung zu finden, die sowohl den staatlichen Aufgaben der Strafverfolgung und Verbrechensverhütung als auch dem Grundrecht des Datenschutzes für Privatpersonen und einer Zusammenarbeit mit der Telekomindustrie gerecht wird. 

[19. Juni 2002]

ÖVP-Innenminister will mehr Internetzensur >> 

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