|
Die CDU fordert von der rot-grünen BRD-Regierung neue Verhandlungen über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens in die Europäische Union. "Die Ratifizierung der entsprechenden Verträge steht jetzt nicht unmittelbar an. Es müssen aber in jedem Fall die Übergangsfristen zum Schutz des heimischen Arbeitsmarkts länger werden", sagte CDU-Generalsekretär Volker Kauder in einem dpa-Gespräch am 8. 5. 2005. Der CSU-Vorsitzende Edmund Stoiber warnte in der "Welt am Sonntag" vom 8. 5. 2005 vor einer zu schnellen Erweiterung. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SP) hatte am 7. 5. in einem Beitrag für die "Süddeutsche Zeitung" noch einmal entschieden für die weitere Einigung Europas geworben. Gegner der Erweiterung griff der Kanzler scharf an, ohne Namen zu nennen. "Bulgarische und rumänische Arbeitnehmer dürfen nicht auf einen Arbeitsmarkt drängen, wo wir 5 Millionen Arbeitslose haben", sagte Kauder (CDU). Die Bundesregierung dürfe nicht nur über den Schutz vor Lohndumping reden, sie müsse auch konkrete Schritte unternehmen. Rumänien und Bulgarien haben die Verträge für den EU-Beitritt zum 1. Januar 2007 bereits unterzeichnet und müssen laut Vertrag spätestens 2008 auf jeden Fall aufgenommen werden, auch wenn sie die ausgehandelten Auflagen nicht erfüllen. Die EU würde dann 27 Mitglieder haben. [8. Mai 2005]
Aufnahme von Rumänien und Bulgarien unverantwortlich Laut österreichischer Arbeiterkammer wird jeder vierte Arbeitnehmer in Österreich 2005 zumindest einmal die Arbeit verlieren. Der Präsident der Arbeiterkammer warnt vor weiteren Erweiterungsexperimenten. Eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Öffnung des heimischen Arbeitsmarktes um weitere drei Jahre verlangt AK-Präsident Herbert Tumpel anlässlich des ersten Jahrestages der EU-Erweiterung am 1. Mai. Es gebe jetzt schon namhafte Wirtschaftsvertreter, die lautstark eine Verkürzung dieser wichtigen Schutzfrist für die österreichischen Arbeitnehmer fordern, kritisiert Tumpel am 29. 4. 2005 - diesem Druck dürfe die Regierung auf gar keinen Fall nachgeben. Der österreichische Arbeitsmarkt brauche diesen Schutz. Nur die von AK und Gewerkschaften geforderte Übergangsfrist hätte dramatische Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt nach der Osterweiterung verhindert, so der AK-Chef. Dennoch seien die Prognosen "von der Tendenz her voll" eingetreten: Im letzten Quartal 2004 seien 41.391 Arbeitnehmer mit Beschäftigungsbewilligung aus den neuen EU-Mitgliedsländern in Österreich tätig gewesen, das sei mit 21,2 Prozent "fast ein Viertel" mehr als im Jahr davor, rechnet Tumpel vor. Dazu kämen 66.500 Beschäftigungsbewilligungen für Saisoniers, die das Wirtschaftsministerium im Vorjahr ausgestellt habe. 3.900 Grenzgänger und Praktikanten würden allein aus Ungarn kommen. Zusätzlich würden tausende "Ein-Personen-Unternehmen" ihre Arbeitsleistung besonders in der Baubranche anbieten. In Wahrheit seien das persönlich und wirtschaftlich abhängige Arbeitnehmer, die mit der Scheinselbständigkeit die Übergangsfristen umgehen. Gleichzeitig werde jeder vierte Arbeitnehmer in Österreich heuer zumindest einmal die Arbeit verlieren, sagt Tumpel, "die Forderung der Wirtschaft nach noch mehr billigen Arbeitskräften aus dem Ausland muss klipp und klar abgelehnt werden." Der AK-Präsident fordert daher eine Verlängerung der Übergangsfrist über 2006 hinaus, keine weiteren Beschäftigungsabkommen, weniger Saisonierbewilligungen und ein wirkungsvolles Gesetz gegen das organisierte Schwarzunternehmertum. Solange die Löhne in den neuen EU-Ländern um so viel niedriger und die Arbeitslosigkeit um so viel höher seien, bleibe der Anreiz, in Österreich Arbeit zu suchen hoch, so Tumpel. Und an dieser Situation habe sich im vergangenen Jahr nichts geändert. Während die Monatsdurchschnittslöhne in Österreich bei 2.190 Euro lagen, betrugen sie in Tschechien nach wie vor nur 490 Euro und in der Slowakei 310 Euro, also weniger als ein Siebentel. Die Arbeitslosigkeit in den neuen EU-Ländern ist unverändert hoch bei bis zu 19 Prozent in Polen und der Slowakei. Darüberhinaus fordert Tumpel keine "weiteren Erweiterungs-Experimente", solange die EU die letzte Erweiterung um 10 Länder nicht verkraftet habe. Es sei unverantwortlich, Länder wie Rumänien und Bulgarien mit derart hoher Arbeitslosigkeit in die EU aufzunehmen. Als "Startschuss für ein enormes Lohn- und Sozialdumping" kritisierte Tumpel die geplante EU-Dienstleistungsrichtlinie. Gegen die Zustimmung zu EU-Beitrittsverhandlungen mit Rumänien und Bulgarien ist auch ein CDU-Politiker. CDU-Generalsekretär Volker Kauder kritisierte am 30. 4. 2005 die rotgrüne BRD-Regierung, die es versäumt habe, bestimmte Dienstleistungsbranchen vor zu schneller Arbeitsaufnahme durch die Einwohner der neuen Mitgliedstaaten zu schützen. "Ein Bundeskanzler in Kenntnis der Lage darf so etwas nicht unterschreiben", sagte Kauder weiters vor den Delegierten des Landesparteitag der CDU Bremen. Das Hauptproblem Deutschlands sei die Massenarbeitslosigkeit, doch das Thema werde von der Regierung nicht ernst genug genommen, kritisierte Kauder. [30. April 2005]
Auch FPÖ und CSU gegen EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens Nach der übereilten Osterweiterung vom 1. 5. 2005, die zu enormen finanziellen Verlusten bei den "Nettozahlern" (wie Österreich und die BRD) und neuen Rekorden bei der Arbeitslosigkeit führten, setzt sich auch bei etablierten Parteien die Erkenntnis durch, dass man die Wähler nicht mehr länger für dumm verkaufen kann. So äußern sich Politiker, die im Parlament noch für die erste Osterweiterung gestimmt haben, neuerdings kritisch zu den EU-Beitrittsplänen für Rumäniens und Bulgariens. „Sollten die Sicherheitsstandards aber auch das Gerichtssystem bis zum Beitritt von Rumänien und Bulgarien nicht in Ordnung gebracht werden, muss man über eine Verschiebung des EU-Beitritts nachdenken“, forderte die FPÖ-Abgeordnete im österreichischen Bundesparlament Helene Partik-Pablé am 24. 4. 2005. Denn das organisiertes Verbrechen, Korruption, Kinderkriminalität und Kinderhandel seien derzeit in diesen beiden Ländern extrem stark ausgebildet. Sie rechne nicht damit, dass die beiden Länder dies in den nächsten zwei Jahren abstellen können. Gerade für Österreich gingen von diesen Ländern gefährliche Wirkungen aus, welche die bereits jetzt sehr hohe Kriminalität noch weiter anheizen würden. Rumänien und Bulgarien müsse klar gemacht werden, dass neben den wirtschaftlichen auch die rechtlichen Anpassungen an die EU dringend notwendig seien. Sonst würden die beiden Länder Gefahr laufen, dass der für das Jahr 2007 geplante Beitritt verschoben werden müsse. „Aus derzeitiger Sicht ist ein Beitritt verantwortungslos und orientiert sich nicht an der Befindlichkeit der europäischen und insbesondere nicht an der der österreichischen Bevölkerung“, erklärte Partik-Pablé. Es war auch ein Fehler, die Visapflicht für Rumänien und Bulgarien in Österreich aufzuheben, was aber leider auch mit der Zustimmung der damaligen FPÖ-Parlamentarier (nunmehr größtenteils BZÖ) geschehen ist. Einen Tag bevor das EU-Parlament über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur EU diskutierte, hat der Ministerrat in Wien diesen bereits abgesegnet. Im Ministerrat haben die Minister von ÖVP und BZÖ ohne Anmerkungen oder Vorbedingungen den Beitritt der zwei osteuropäischen Problemstaaten im Jahre 2007 zugestimmt. Sogar das Europaparlament knüpfte seine Zustimmung wenigstens an Vorbedingungen. U. a. stimmten neben den CSU-Abgeordneten auch der FPÖ-Europaabgeordnete Andreas Mölzer sowie der Ex-Parlamentspräsidenten Klaus Hänsch (SP) gegen den Beitritt der beiden Länder. Beide kritisierten, dass die Beitrittsverträge „noch nicht einmal richtig ausverhandelt“ seien. Abgesehen von noch nicht umgesetzten Reformen im Justiz- und Finanzwesen sowie der Wirtschaftspolitik rangiert Rumänien auf dem internationalen Korruptionsbarometern knapp hinter den von Senegal oder der Dominikanischen Republik gebildeten Spitzenreitern. Und dem Land will die EU mehr als 40 Milliarden Euro Subventionen anvertrauen. Zudem dürfte eine Migrationswelle ungeahnten Ausmaßes nach Europa schwappen. Aus Rumänien – das 15 Jahre nach der Grenzöffnung bereits das erste Land der Welt mit mehr Rentnern als Erwerbstätigen unter den Erwachsenen ist - wollen 70 Prozent (!) der 20- bis 40jährigen auswandern. Bulgarien soll sogar noch rasanter entvölkert werden, nach neun Millionen 1990 auf sieben Millionen heute und fünf Millionen im Jahre 2040. Auch die CSU hält einen EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens im Jahr 2007 für verfrüht. Durch den Beschluss für eine Aufnahme bereits 20 Monate vor dem Beitrittsdatum werde nun beiden Ländern der Druck genommen, die Aufnahmekriterien einzuhalten, kritisierte der bayerische Vorsitzende der Jungen Union (JU) und Europaabgeordnete Manfred Weber am 13. 4. 2005 im Straßburger Europaparlament. Wichtige Punkte der inneren Sicherheit seien in beiden Staaten nicht geklärt, sagte der 32-Jährige weiter. So seien in Bulgarien allein im vergangenen Jahr so viele Drogen sichergestellt worden wie in der gesamten Europäischen Union. Außerdem seien Menschen- und Kinderhandel auf der Tagesordnung. Auch für die Arbeitsplätze in Bayern befürchtet Weber negative Folgen. Ungarische Europaabgeordnete berichteten bereits von Arbeitsplatzverlagerungen von Ungarn nach Rumänien. Gegen die Stimmen von u. a. der CSU-Europagruppe stimmte das EU-Parlament für die Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in die Europäische Union am 1. Januar 2007. Die CSU-Vertreter hatten gemeinsam mit den Grünen zuvor vergeblich für eine Verschiebung der Abstimmung geworben, um einen weiteren Bericht über die Fortschritte in beiden Ländern Mitte nächsten Jahres abzuwarten. Insgesamt votierten 522 Abgeordnete mit Ja, 70 mit Nein bei 69 Enthaltungen. Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) hat Bundeskanzler Gerhard Schröder (SP) aufgefordert, sich für eine Nachbesserung der EU-Beitrittsverträge mit Rumänien und Bulgarien einzusetzen. In einem Brief Stoibers an Schröder heißt es laut Angaben des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel», die Regeln für den Zugang von Arbeitnehmern und Unternehmen aus den Beitrittsländern in den europäischen Markt reichten nicht aus. Die Erfahrung nach der jüngsten EU-Erweiterung zeige, dass Verwerfungen im Dienstleistungsbereich durch den Zuzug von Billiganbietern und Scheinselbstständigen Lohndrückern aus den mittel- und osteuropäischen Ländern nicht zu verhindern seien, schreibt Stoiber. Für Rumänien und Bulgarien müssten daher die Übergangsregeln ausgedehnt werden. Notfalls müsse der EU-Beitritt der beiden Länder verschoben werden. Stoiber betonte, die schweren handwerklichen Fehler bei der ersten Runde der EU-Osterweiterung dürften sich auf keinen Fall wiederholen. Der Kanzler könne nicht zu Hause über ausländische Billigarbeit für ein paar Kröten schimpfen und gleichzeitig in Brüssel das Tor für weitere Billigarbeiter bzw. Scheinselbstständige aus Rumänien öffnen. Regierungssprecher Béla Anda bezeichnete die Vorwürfe Stoibers als "blanken Populismus". Die Opposition beweise einmal mehr ihre Unkenntnis europapolitischer Beschlüsse und erweise sich erneut als nicht regierungsfähig. Die Bundesregierung habe auch in den Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien Übergangsfristen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit durchgesetzt. Die Regelung sieht vor, dass Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren ab Beitritt weiterhin eine Arbeitserlaubnis benötigen und damit keinen freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Solche Vereinbarungen wurden auch für die bereits am 1. 5. 2004 beigetretenen Ostblockländer getroffen und werden durch Scheinselbstständigkeit der Lohndrücker sowie durch die Bolkenstein-Dienstleistungsdirektive massiv umgangen. [24. April 2004]
|
| Aus der Sicht der steirischen Arbeiterkammer hat die EU-Erweiterung
vor einem Jahr negative Auswirkungen. Viele Arbeitnehmer würden unter
dem Lohndruck seit der Erweiterung leiden, sagt AK-Präsident Walter
Rotschädl am 27. 4. 2005.
"Die Entwicklung seit der EU-Erweiterung von 15 auf 25 Mitgliedsstaaten ist negativ", sagt Rotschädl. Die Androhung vieler Betriebe, ins Ausland abzuwandern, der Leistungsdruck und die Sorge um den Arbeitsplatz führe zu dem Schluss, dass das "Projekt Europa" in die falsche Richtung läuft. "Sieht man sich die nackten Arbeitsmarktdaten an, muss man sagen, dass es keine dramatischen Verschlechterungen gegeben hat. Man muss aber berücksichtigen, dass hier nicht die Illegalen-Beschäftigung und die Einpersonenbetriebe berücksichtigt sind, die auf den Arbeitsmarkt drängen. Dass die Auswirkungen nicht so dramatisch sind, ist sicherlich auf unsere Forderung nach der siebenjährigen Übergangsfrist für die so genannte Freizügigkeit der Arbeitnehmer im EU-Raum zurückzuführen, die zumindest auf dem Papier vereinbart wurde. Diese siebenjährige Frist muss unbedingt beibehalten werden." Bekanntlich wird diese Regelung massiv umgangen indem sich z. B. osteuropäische Bauarbeiter als "Unternehmer" in Österreich oder der BRD anmelden und tatsächlich als normale Bauarbeiter (und Lohndrücker) hier arbeiten. [27. April 2005] Die Katastrophe der EU-Osterweiterung Am 16. April 2003 unterzeichneten 25 Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer und mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten der Europäischen Union (EU) in Athen die sogenannten EU-Beitrittsverträge. Zum 1. Mai 2004 sollen Polen, Ungarn, die Tschechei, die Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Zypern und Malta als Vollmitglieder in die Europäische Union aufgenommen werden. Desweiteren wurde geplant, daß mit der Türkei Ende 2004 Gespräche über einen Beitritt geführt werden sollen. Ferner könnten ab dem Jahr 2008 Rumänien und Bulgarien als neue Mitglieder hinzukommen. Zugleich will sich die Europäische Union eine Verfassung geben; hierzu legte im Juni 2003 der Verfassungskonvent der EU sein Konzept vor. Bevölkerungspolitische Katastrophe. Mit Beginn der EU-Ost-Erweiterung, also der Rechtskräftigkeit der Aufnahme der oben genannten 10 Beitrittsländer am 1. Mai 2004, gilt für Staatsbürger dieser Länder - nach einer jeweils nur kurzen und begrenzten Übergangsfrist - die volle Niederlassungsfreiheit innerhalb des EU-Raumes. Namhafte Forschungsinstitute, wie das ifo-Institut in München und das IZA-Institut in Bonn, haben aufgrund dieses Umstandes prognostiziert, daß aus den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern insgesamt wohl über sechs Millionen Arbeitssuchende in die Bundesrepublik Deutschland kommen werden. Es droht eine Völkerwanderung ungeahnten Ausmaßes und unwägbarer Risiken. Die Folgen dieser Masseneinwanderung werden den Abbau sozialer Errungenschaften nach sich ziehen, wovor selbst die jüngsten und heutigen Einschnitt in die sozialen Sicherungssysteme verblassen. So hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DTW) in Berlin ermittelt, daß das Pro-Kopf-Einkommen in den osteuropäischen Beitrittsländern so niedrig ist, daß selbst die schlechtest bezahlte Arbeit in der BRD oder die bei späterer Kündigung zustehende Arbeitslosen- oder Sozialhilfe weit höher sind als das dortige Einkommen. Dies betrage zur Zeit ein Zehntel (nach Wechselkurs des Geldes) bzw. ein Drittel (nach Kaufkraft) des durchschnittlichen Einkommens bei uns. Prinzipiell haben EU-Bürger in der EU die freie Ortswahl des Arbeitsplatzes. Die bisherigen EU-Mitgliedstaaten haben auch lediglich die Möglichkeit, die Zuwanderung von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedstaaten für maximal sieben Jahre durch die Vergabe/Nichtvergabe von Arbeitserlaubnissen zu begrenzen. Eine Ausnahme bilden die Bürger Maltas und Zyperns. Diese werden sofort wie EU-Bürger behandelt. Es droht im Zuge dieser Verwerfungen eine weitere Veränderung unseres Volksgefüges und unserer Volkscharakterologie sowie der Lebensqualität unserer Wohn-, Freizeit- und Arbeitsumgebung. Wirtschaftliche Auswirkungen. Über die Auswirkungen der EU-Ost-Erweiterung auf die Grenzregionen liegt bereits konkretes Zahlenmaterial vor. So hat das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie angesichts der bevorstehenden EU-Ost-Erweiterung beim anerkannten ifo-Institut für Wirtschaftsforschung ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches im September 2001 der Öffentlichkeit vorgelegt wurde. In diesem Gutachten "Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Bayern" werden die Auswirkungen zwar in verschlüsselter Form, jedoch unmißverständlich zur Sprache gebracht: Man erwartet, daß Bayern aufgrund seiner wirtschaftlichen Gesamtlage vorrangiges Ziel für Zuwanderung aus dem osteuropäische Raum sein wird. Die Studie geht hierbei von einer Zuwanderung von 275.000 (!!) Personen in den ersten 5 Jahren allein nach Bayern aus (und nach 10 Jahren zwischen 490.000 und 570.000; und diese Schätzwerte bezeichnet man "eher als Untergrenze für die effektiv zu erwartenden Zuwanderungszahlen"). Zudem wird die Ost-Erweiterung zu einem "Anpassungsdruck für Wirtschaft und Arbeitsmarkt" führen; auf deutsch heißt das: Lohnsenkungen aufgrund osteuropäischer Billigkonkurrenz und in dessen Folge Arbeitsplatzabbau und Betriebssterben vor allem in der Bauwirtschaft und bei örtlichen Dienstleistern. Auch die sogenannte "Pendelmigration" aus der Tschechei wird auf ein Potential von 46.000 Personen geschätzt, welche als Konkurrenten auf dem grenznahen bayerischen Arbeitsmarkt auftreten werden. Immerhin liegt das Lohnverhältnis zwischen Deutschland und der Tschechei bei 1:8, d.h. der Tscheche, der nach Deutschland zum Arbeiten über die Grenze pendelt, verdient in Deutschland 8 mal so viel wie in der Tschechei selbst. In den übrigen Grenzregionen, wie der sächsischen und brandenburgischen Lausitz, sind ähnliche Verschlechterungen aufgrund dieser Studie genauso anzunehmen. Eine Verschärfung der Konkurrenzsituation auf dem heimischen Arbeitsmarkt droht auch durch die sofortige Niederlassungsfreiheit für Unternehmen aus den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern. Zwar wird der EURO noch nicht sofort Zahlungsmittel in den neuen Mitgliedsländern, doch auch hier müssen diese Länder in späterer Folge nur die lächerlichen und unwichtigen Maastricht-Kriterien einhalten, bis auch dieser Schritt vollzogen wird. Es droht hier also eine weitere Entwertung der EURO-Währung, da die wirtschaftliche Gesamtsituation der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer eine insgesamt desolate ist und eine Währung bekanntlich nur so stark sein kann, wie die Produktionsleistung der jeweiligen Wirtschaft. Das wird zu einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation in allen EU-Mitgliedsländern führen, da die stärkeren Länder von den wirtschaftlich schwächeren Länder herabgezogen werden. Ebenfalls ist der Kapitalerwerb von Eigentum an Grund und Boden nach einer auf sieben Jahre begrenzt en Übergangsfrist von allen Bürgern der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer möglich. Deutschem Volksboden droht der beschleunigte Ausverkauf. Ethnische Gegensätzlichkeiten. Die Europäische Union umfaßte seither diejenigen europäischen Länder und Staaten, welche sich auf die gleichen kulturellen Wurzeln stützen konnten, verallgemeinernd als "Abendland" bezeichnet. Dies drückt sich unter anderem in der kulturellen Prägung durch germanische Völkerwanderungsstämme und andererseits im Vorhandensein einer weitgehend einheitlichen Heraldik (Wappenkunde) aus. Abgesehen von allen anderen Ablehnungs- und Kritikpunkten an der Europäischen Union (EU) als überstaatlicher Institution, droht mit der Aufnahme von nichteuropäischen Staaten dieser Konsens einer artgleichen Kultur und zivilisatorischen Lebensweise gesprengt zu werden. Selbst von Ländern, die traditionell reichsfreundlich sind und ebenfalls Teilhaber an der europäischen Kulturgeschichte und -blüte waren, geht im Rahmen eines geplanten oder voraussichtlichen EU-Beitritts die große Gefahr ethnischer und sozialer Verwerfungen für Deutschland aus. So weist Bulgarien mit seinen 8.167.000 Einwohnern einen Anteil an nichteuropäischen Ethnien von 13,1% seiner Gesamtbevölkerung auf (9,4% Türken und 3,7 % Roma oder Angehörige anderer sogenannter Zigeunerstämme). Auch Rumänien mit seinen 22.435.000 Einwohnern hat 1,8 % Roma, also nichteuropäischer Staatsangehöriger. Und die Slowakei mit ihren 5.402.000 Einwohnern hat einen Anteil von 1,7 % Roma. Auch diese kommen in den Genuß der vollen Niederlassungsfreiheit! Die Türkei indessen ist von vornherein ein nichteuropäisches Land. Seine Bevölkerung besteht aus allerlei versprengten Völkerschaften und Stämmen, die aber bedingt durch die kulturelle Prägekraft der türkischen Reiter mittlerweile völlig osmanisiert bzw. turkmenisiert sind und als einheitliches Volk betrachtet werden müssen, wenngleich es innerhalb der Türkei noch größere auch rassische Unterschiede gibt. Ungeachtet dessen hat der Europäische Rat von Helsinki hervorgehoben, daß die Türkei für einen Beitritt in Betracht komme, wenn sie die Kriterien von Kopenhagen erfülle. Er beschloß ferner, daß für die Türkei wie für die übrigen beitrittswilligen Länder eine Heranführungsstrategie konzipiert werde, die die eingeleiteten Reformen unterstützen solle. Am 8. März 2001 wurde die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei beschlossen. Es käme also im Falle eines wahrscheinlichen Beitritts der Türkei zur EU auch hier die Niederlassungsfreiheit für alle türkischen Staatsbürger zum Tragen. Unschwer auszumalen, welche weiteren unverkraftbaren Zuwanderungsströme nach Deutschland ausgelöst würden, mal ganz abgesehen von der Tatsache, daß bereits heute mehr als 2,5 Millionen Türken als Fremde hier in Deutschland leben. Exemplarisches Beispiel internationalisierender Bestrebungen. In der Umsetzung der EU-Ost-Erweiterung erblicken wir den Versuch, die Grundidee der europäischen Völkersolidarität völlig ad absurdum zu führen, weil wir bereits im Machtapparat der EU und seinen Politkommissaren in Brüssel den nicht statthaften Versuch erkennen, die gewachsenen europäischen Nationalstaaten aufzulösen und durch übernationale Gebilde zu ersetzen, die nur noch einem Zweck dienen: Der Festsetzung der plutokratischen Weltdiktatur auf dem Weg zur Weltregierung. Philosophische Betrachtung. Der italienische Nationalist und Kulturphilosoph Julius Evola hat die Philosophie entwickelt, daß man einem Wagen, der in den Sumpf fährt, nicht noch in die Speichen greifen soll. Insofern können wir der EU-Ost-Erweiterung doch wenigstens etwas Positives im machtmäßigen und taktischen Sinne abgewinnen: Sie wird den Bankrott und den Niedergang des institutionellen Machtgebildes EU beschleunigen. Nichtsdestotrotz sind die Gefahren und Unwägbarkeiten und die ggf. eintretenden nur schwer wiedergutzumachenden Schäden dermaßen hoch, daß deutsche Nationalisten hierzu nicht Schweigen dürfen. Es gilt Widerstand zu leisten, gegen die mit der EU-Ost-Erweiterung beabsichtigte Entdeutschung unserer Heimat und gleichzeitig gilt es, dem unsere Vision, Perspektive und Idee eines Europas der Völker und Nationen entgegenzuhalten. Der tönerne Koloß. Die EU ist aufgrund des Nichtvorhandenseins einer einheitlichen (Amts)sprache noch weitaus instabiler als das Machtgebilde U.S.A., jener Koloß auf tönernen Füßen. Die gesamte entstellende Politik der Politkommisare in Brüssel fußt auf kapitalistischen Überlegungen und wird begleitet von liberalen Rechtfertigungstheorien. So wird von den Mitgliedsländern der EU stereotyp gefordert, daß die Grundsätze der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte gewahrt werden müssen. Kein Wort vom Recht der Völker auf Heimat und vom Recht der Volksangehörigen sich ihrer eigenen Art gemäß eine Staatsform zu schaffen. Betont wird zwar groß "das Recht der Minderheiten", dem steht jedoch entgegen, daß wir Nationalisten nur anerkennen eines: Das Recht unseres Volkes auf Heimat, Freiheit, Arbeit und Brot! Zusammenfassung. Wir lehnen nicht nur die EU-Ost-Erweiterung wegen ihrer bevölkerungsmäßigen und wirtschaftspolitischen Auswirkungen ab, sondern das Machtgebilde EU als solches, weil es in der Tendenz die Anlage zur Auflösung der Nationalstaaten bewußt vertritt und danach trachtet. Unser Europa ist aber nicht das der Bonzen und Multis, der Politkommissare und Bürokraten in Brüssel, sondern das Europa der gesunden, organisch-gewachsenen Völker und ihrer Nationalstaaten. Unser Europa ist das Europa des weißen Mannes, das sich seine artgemäße Position in der Welt erhält und machtvoll nach außen vertritt. Unser Ziel ist die Wiedererrichtung des Deutschen Reiches als Kraft-, Macht- und kulturelles Schöpferzentrum einer Europäischen Eidgenossenschaft, deren Völkersolidarität der kulturell größtenteils germanisch bzw. indogermanisch geprägten Völker, Diener und Voraussetzung ist, daß die Nationalstaaten der europäischen Völker Bestand haben und ihrer naturgemäßen Aufgabe, dem Wohl des jeweiligen Volkes zu dienen, nachzukommen in der Lage sind. Lars Käppler, 5.10.2003
|