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Der Präsident der Tschechei Vaclav Klaus will auch nach der 2. Volksabstimmung in Irland den EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht unterzeichnen. Klaus, ein entschiedener Kritiker der Vereinbarung, sagte, er werde erst die Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts in Brünn abwarten. Der tschechische Senat hat das höchste Gericht des Landes angerufen. Während z. B. in der BRD und in der Tschechei solche Einsprüche wenigstens zugelassen (aber dann abgelehnt) werden bzw. wurden, vertritt der österreichische Verfassungsgerichtshof die absurde Ansicht, der entsprechende Beschlusses des österreichischen Bundesparlaments könne erst dann angefochten werden, wenn der Vertrag bereits EU-weit in Kraft getreten ist (s. u.). Der Präsident Polens wollte mit seiner Unterschrift bis nach der 2. Abstimmung in Irland warten und dürfte in Kürze unterschreiben, sodaß nur mehr die Zustimmung Tschechiens fehlt, um den Reformvertrag in Kraft treten zu lassen. Irland hat bei der 2. Volksabstimmung in der Sache am 3. 10. 2009 dem EU-Vertrag von Lissabon zugestimmt. Bei einer Wahlbeteiligung von 58 % stimmten 67,1 Prozent für und 32,9 Prozent der Wähler gegen das EU-Reformwerk. Bei der ersten Abstimmung am 12. 6. 2008 stimmte eine Mehrheit mit "Nein". In dem Referendum lehnten 53,4 Prozent den Vertrag ab, 46,6 Prozent stimmten mit "Ja", worauf die Eurokraten ganz unverfroren eine zweite Abstimmung ansetzten. In der skrupellosen Wahlpropaganda wurde den Iren weisgemacht, ihr "Nein" zum Reformvertrag sei die Ursache der laufenden Wirtschaftskrise gewesen und ein "Ja" würde wieder zum baldigen Aufschwung führen... [3. Oktober 2009] Westdeutsches Bundesverfassungsgericht verzögert EU-Reformvertrag Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 30. 6. 2009 ein differenziertes Urteil zum EU-Reformvertrag von Lissabon gefällt. Die BRD darf demnach den Vertrag vorerst nicht ratifizieren. Zwar ist das deutsche Zustimmungsgesetz zu dem Vertragswerk mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Gericht in Karlsruhe. Bevor Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter den Vertrag setzen kann, müssten aber zunächst die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden. Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. Erst dann dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden. Bundestag und Bundesrat hatten das Zustimmungsgesetz bereits verabschiedet, Köhler aber hatte mit seiner Unterschrift auf das Urteil aus Karlsruhe gewartet. GRUNDGESETZ ARTIKEL 146: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Inhaltlich verlangen die Verfassungsrichter nun unter anderem, dass bei Änderungen des Lissabon-Vertrags Bundestag und Bundesrat förmlich zustimmen müssen. Auch wenn die EU ihre Zuständigkeit für den Erlass von Strafgesetzen ausdehnen will, muss laut der Entscheidung die deutsche Bundesregierung zuvor ein förmliches Verfahren in den deutschen Parlamenten einleiten. Dies sollen BRD-Bundestag und -Bundesrat in einem geänderten "Begleitgesetz" beschließen. Es bleibt aber die Tatsache, dass gem. "Reformvertrag" das Vetorecht der Mitgliedsländer in zahlreichen Fällen abgeschafft wurde und die 27 Regierungschefs mit Mehrheitsbeschluss gegen den Willen einzelner Mitgliedsländer schalten und walten können. Da hilft auch das geforderte "Behgleitgesetz" garnichts, es würde vom Europäischen Gerichtshof für unwirksam erklärt werden, da es ja dem ratifizierten "Reformvertrag" widerspricht. Gegen den Lissabon-Vertrag vor Gericht gegangen war eine Gruppe um den früheren CSU-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (Sohn des Oberst Claus Schenk Graf von Stauffenberg ), der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, die Linksfraktion im Bundestag sowie Klaus Buchner, Vorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei. In den Verfassungsbeschwerden wurde vor allem gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer Entmachtung des Bundestages und einem Verlust der staatlichen Souveränität der BRD komme. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert, hieß es in den Beschwerden, denen nun teilweise stattgegeben wurde. Europas Verfassung = Lissabon-"Reformvertrag" ist aber höchst undemokratisch. Der Rat aus 27 Regierungschefs kann, gegebenenfalls per Mehrheitsbeschluss gegen den Willen einzelner Mitgliedsländer, Regelungen für 500 Millionen Europäer beschließen. Das Wahlrecht zum EU-Parlament ist extrem undemokratisch, bei einzelnen Ländern hat eine Stimme bis zu zwölf mal mehr Gewicht als bei anderen (kleine Mitgliedsländer werden bevorzugt.). Gegen die undemokratischen Abstimmungsverhältnisse im Rat opponierten besonders die Polen. Gem. "Reformvertrag sollen die versammelten Regierungschefs sogar die Möglichkeit bekommen, selbst zu entscheiden, was künftig in ihre Kompetenz fallen würde und was nicht. Der Bundestag stimmte dieser Selbstentmachtung brav zu, da dies ja der Inhalt des "Reformvertrages" ist. Das Gericht hält diese Zustimmung für verfassungswidrig, hält aber absurder Weise den "Reformvertrag" für grundgesetzkonform, wenn nur ein entsprechendes (gem. Lissabon-Vertrag rechtswidriges und daher wirkungsloses) "Begleitgesetz" beschlossen wird..... [30. Juni 2009]
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Die Staats- und Regierungschefs der EU haben den Vertrag zur Reform der Europäischen Union angenommen und glauben, damit sei die seit mehr als zwei Jahren andauernde Krise beendet. Auf dem EU-Gipfel in Lissabon segneten die Teilnehmer in der Nacht zum 19. 10. 2007 einstimmig das Vertragswerk ab. Der portugiesische Regierungschef und EU-Ratspräsident José Socrates sagte, damit habe die EU »ihre institutionelle Krise überwunden«. Nach dem Ende dieses EU-Gipfeltreffens fangen die Schwierigkeiten aber erst an. In vielen Punkten gibt es Unklarheiten im Vertrag. Italien hatte sich gegen die Reduzierung seiner Sitze im Europaparlament gewehrt. Nun bekommt es einen Sitz mehr. Im Gegenzug wird der Parlamentspräsident formal nicht mehr als normaler Abgeordneter zählen, so dass die im EU-Reformvertrag festgelegte Obergrenze von 750 Abgeordneten erhalten bleibt. Polen hatte auf die Ioannina-Klausel gepocht und verlangt, dass eine Minderheit bei knappen Mehrheitsbeschlüssen im Ministerrat neue Verhandlungen erzwingen kann. Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass die Klausel nicht in den Reformvertrag aufgenommen wird, sondern lediglich in eine Erklärung. Außerdem erhält Polen den Posten eines Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof. Bulgarien hat sich im Streit über die Schreibweise des Euro durchgesetzt. Das Land verwendet als einziger EU-Staat die kyrillische Schrift und darf nun den Euro als "EBPO" schreiben, was in lateinischer Schrift "EVRO" entspricht. Die Vertragstexte zugunsten der Atom- und Rüstungsindustrie blieben nahezu unverändert gegenüber der ursprünglich geplanten EU-Verfassung: Verpflichtung zur Aufrüstung „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Art. 27, 3). Damit stehen Abrüstungsbefürworter außerhalb des EU-Primärrechts! Rüstungsamt zur Ankurbelung der Aufrüstung „Die Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung (Europäische Verteidigungsagentur) ermittelt den operativen Bedarf und fördert Maßnahmen zur Bedarfsdeckung, trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch, beteiligt sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung und unterstützt den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten.“ (Art. 27, 3). Verpflichtung zur militärischen Teilnahme an der EU-Sicherheitspolitik „Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung“ (Art. 27, 3). Ermächtigung des EU-Ministerrates zu weltweiten „Antiterror-“ und „Abrüstungs“kriegen „Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik [...] sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen“ für „Missionen außerhalb der Union“ (Art. 27, 1) „Der Rat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedstaaten mit der Durchführung einer Mission (Militärmission, Anm.d.Red.) im Rahmen der Union beauftragen“ (Art. 27, 3). „Die in Artikel (I-41 Absatz 1) vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.“ (Art. 28, 1) Einrichtung eines EU-Militärhaushalts Der EU-Rat erlässt einen Beschluss, „um den schnellen Zugriff auf die Haushaltsmittel der Union zu gewährleisten, die für die Sofortfinanzierung ... insbesondere von Tätigkeiten zur Vorbereitung einer Mission bestimmt sind.“ Für diese Militärmissionen soll ein eigener EU-„Anschubfonds“ gebildet werden, auf den der „Hohe Beauftragte für Außen- und Sicherheitspolitik“ zugreifen kann, der für die Koordinierung von EU-Militäreinsätzen zuständig ist. Militärische Beistandsverpflichtung - schärfer als in der NATO „Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats müssen die anderen Mitgliedstaaten nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung leisten. Dies lässt den besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten unberührt“ (Art. 27, 7). Diese Beistandsverpflichtung ist schärfer als die der NATO, die es den Mitgliedstaaten überlässt, in welcher Form sie Beistand leisten wollen. Der letzte Satz könnte zwar noch als Möglichkeit zur Wahrung der Neutralität interpretiert werden, wird aber mit Sicherheit von der Regierung über den „Kriegsermächtigungsartikel“ 23f B-VG weggedrückt, wenn es zum militärischen Ernstfall kommt. Dieser neutralitätswidrige Artikel 23f B-VG ermöglicht die Teilnahme Österreichs an weltweiten EU-Militäraktionen. Weiters gibt es eine sog. „Solidaritätsklausel“, die eine militärische Unterstützung beim sog. „Anti-Terror-Kampf“ (Art. 188r) vorsieht, was auch Beistandsverpflichtungen bei sog. „Präventivkriegen“, also offensiven Militäraktionen, die Tür öffnen könnte. Militärisches „Kerneuropa“ - globale Kriegsfähigkeit innerhalb von 5 bis 30 Tagen Institutionalisierung einer „Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit“ (SSZ) der „Mitgliedstaaten, die anspruchsvollere Kriterien in Bezug auf die militärischen Fähigkeiten erfüllen“ (Art. 27, 6) Ein Protokoll legt konkrete Rüstungspflichten der Mitglieder der
SSZ bis zum Jahr 2007 fest. Darin findet sich u. a. die Verpflichtung,
die „Verteidigungsfähigkeiten durch Ausbau seiner nationalen Beiträge
und gegebenenfalls durch Beteiligung an multinationalen Streitkräften,
an den wichtigsten europäischen Ausrüstungsprogrammen und an
der Tätigkeit der Europäischen Verteidigungsagentur intensiver
zu entwickeln und spätestens 2010 über die Fähigkeit zu
verfügen, ... bewaffnete Einheiten bereitzustellen, die auf die in
Aussicht genommenen Missionen ausgerichtet sind, taktisch als Gefechtsverband
konzipiert sind, über Unterstützung unter anderem für Transport
und Logistik verfügen und fähig sind, innerhalb von 5 bis 30
Tagen Missionen ... aufzunehmen.“
Verpflichtung zu neoliberaler Wirtschaftspolitik Die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten zu einer „offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" findet sich ebenso wieder wie der Vorrang von Hartwährungs- vor Beschäftigungspolitik. Die Europäische Zentralbank steht faktisch außerhalb jeder demokratischen Einflussnahme. In einem Zusatzprotokoll zum EU-Reformvertrag wurde festgeschrieben, "dass zum Binnenmarkt ein System gehört, das den Wettbewerb vor Verfälschungen schützt". Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, dass sie auf Grundlage dieses neuen Vertrages die Liberalisierung der öffentlichen Dienste vorantreiben werde. EURATOM voll aufrecht Voll aufrechterhalten bleibt weiterhin der EURATOM-Vertrag. Dessen Ziel ist es, die Atomenergie zur fördern, um „die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie zu schaffen“ (Präambel). Das „Anti-AKW-Land“ Österreich zahlt jährlich rund 40 Millionen Euro für die EU-Atomtöpfe. Die FPÖ lehnt diesen auch diesen Vertrag ab und fordert eine Volksabstimmung. "Dank unserer Petition, die eine verpflichtende Volksabstimmung über die unter anderem Namen wiederbelebte EU-Verfassung fordert", erklärte Abg. Barbara Rosenkranz "werden wir der großen Koalition gemeinsam mit der Bevölkerung einen Strich durch diese Rechnung machen. Wir werden sicherlich nicht, wie es die Scheinopposition von Grün und Orange tut, als willfährige Claqueure die Selbstabschaffung unserer Souveränität beklatschen." Demokratie bedeute die Herrschaft und nicht die unterwerfende Beherrschung des Volkes, erklärt Barbara Rosenkranz, die am 11. Mai 2005 als einzige Abgeordnete des Nationalrats gegen die EU-Verfassung gestimmt hat. "Es ist eine beispiellose Missachtung des Souveräns, die jetzt als Reformvertrag kosmetisch überarbeitete EU-Verfassung an den Österreichern - ohne die Möglichkeit, darüber abzustimmen - vorbeimogeln zu wollen", kritisiert Rosenkranz und versichert abschließend: "Wir werden den Menschen im Zuge unserer Petition verdeutlichen, dass ein Inkrafttreten dieses Vertragswerkes eine de facto-Aufhebung unserer österreichischen Bundesverfassung bedeutet, mit all den dramatischen Folgen, die eine völlige Abtretung souveräner Hoheitsrechte nach sich zieht." |
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Nach einer Marathonkonferenz der 27 EU-Regierungschefs in Brüssel wurde am 23. 6. 2007 die Einigung für einen neuen EU-Vertrag verkündet. Dieser soll die gescheiterte EU-Verfassung "ersetzen", tatsächlich werden jedoch alle wesentlichen Punkte der ursprünglichen Verfassung übernommen und nur äußerlich kosmetische Änderungen vorgenommen. So soll es nicht mehr "EU-Verfassung" heißen sondern "EU-Reformvertrag", der Ausdruck "Verfassung" wird nicht weiter verwendet; der Außenminister der EU soll künftig "Hoher Vertreter der Union für äußere Angelegenheiten und Sicherheitspolitik" heißen. Die Bezeichnungen "Gesetz" und "Rahmengesetz" werden gestrichen, die Begriffe "Richtlinien", "Verordnungen" und "Entscheidungen" werden beibehalten. Außerdem werde der Reformvertrag keine Symbole der EU wie Flagge, Hymne und Leitspruch mehr enthalten, wie sie in der EU-Verfassung vorgesehen waren. Durch lebhafte Diskussion solcher Äußerlichkeiten sucht man von den eigentlichen Kriegs- und Eroberungspläenen nebst Abschaffung des Vetorechtes, die vom ursprünglichen Verfassungsentwurf übernommen wurden abzulenken. Mit diesen Tricks hofft man, Volksabstimmungen zu vermeiden und diesen Vertrag einfach durch Parlamente gegen den Willen der Völker ratifizieren zu lassen. Es wurde ja schon der nunmehr gescheiterte Verfassungsentwurf von mehreren EU-Parlamenten beschlossen (darunter die Parlamente der BRD und Österreichs, was sagen die Politiker, die sich so beeilt hatten, den Eurokraten willens zu sein, jetzt dazu ?). Es ist anzunehmen, daß die Mogelpackung des "neuen" Vertrages ebenso scheitern wird, da es zumindest in Dänemark, Irland und Großbritannien wahrscheinlich doch Volksabstimmungen geben wird und nach Aufklärung der Bevölkerung weitere ablehnende Referenden zu erwarten sind. [23. Juni 2007] Angela Merkels Gipfel-Sieg Ende gut, alles gut? Europa hat mit dem Brüsseler Gipfel-Kompromiss das wichtigste Ziel erreicht: die Überwindung der jahrelangen Lähmung und die Wiederherstellung seiner Handlungsfähigkeit. Dieser Gipfel durfte einfach nicht scheitern, sollten Europas innere Entwicklung und sein Ansehen in der Welt nicht schweren Schaden nehmen. Deshalb sollte das Ergebnis nicht kleingeredet werden, auch wenn dieses Treffen im europäischen Gedächtnis noch lange als Hochamt nationalistischer Egoismen übel in Erinnerung bleiben wird. Das wird man vor allem den Polen so schnell nicht vergessen. Dass die unseligen Zwillinge Kaczynski für ihre unverschämten Positionen auch noch belohnt wurden, indem sie ihre überproportionale Machtfülle de facto noch bis 2017 ausüben dürfen, ist nichts anderes als das Ergebnis von Erpressung. Die Gemeinschaft könnte ihre Nachgiebigkeit noch teuer zu stehen kommen etwa, wenn es in den nächsten Jahren um die Neuordnung der Strukturfonds, also um viel Geld, geht. Interessant wird auch, wie die Bürger jener Länder auf den neuen Grundlagenvertrag reagieren werden, die den alten Verfassungsvertrag in Referenden abgelehnt haben. Machen wir uns nichts vor: Europas politische Klasse hat sich nur mit Hilfe eines gigantischen Etikettenschwindels aus der Not befreit. In seiner Substanz ist der neue Vertrag fast identisch mit dem alten. Dass man den Bürgern weismachen will, der künftige EU-Außenminister wäre keiner, nur weil er „Hoher Vertreter” heißt, grenzt an Volksverblödung. Auch dass man ernsthaft glaubt, durch Aufgabe der Sternenfahne und der Hymne als EU-Symbole die Ängste vor einem Superstaat zerstreuen zu können, ist lächerlich. Die Menschen lehnen nicht Beethoven ab, sondern die überbordende Brüsseler Bürokratie! Hier muss Europa endlich abspecken, wenn es eine gesunde Zukunft haben will. A.Weber
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