|
Verehrte Leser,
Dieser ist bekannt, mehrfach veröffentlicht, und klar definiert, dem liegt ein entdecktes Naturgesetz, das P-Gesetz zugrunde und gibt Kunde vom Verhalten - von inzwischen elf entdeckten Verhaltensweisen der Elektronen - hat globale, sowie Gültigkeit im gesamten Universum. Es beginnt mit der Entstehung des Universums, einschließlich des Seins und endet dort sogar, wenn man so will wieder ! Nachzulesen im Magazin 2000plus, 2000 in zwei Folgen und Radiaesthesie, Nr. 242, in der Schweiz und im Internet. Mit freundlichem Gruß Brigitte Schlabitz Sachverständiger i. BVFS e.V. Ak. SEINSFORSCHUNG BIOENERGETIK (ASB) INTERDIS e.V. eMail: radiumforschung@web.de eMail: Brigitte.Schlabitz@onlinehome.de Telefon: 49 - 30 - 753 24 27 mobil: +491621703410 Erreichbar in der Zeit von 09 -14 Uhr www.radiumforschung.com
----- Original Message ----- From: "Gerd Zesar" <gerd-zesar@t-online.de>
Bitte weiterleiten. -----Ursprüngliche Nachricht-----
Sehr geehrte Mobilfunk-Kritiker und Freunde der Skalarwellen und der freien Energie, ich darf Ihnen noch den Grenzwert-Appell nachliefern mit der Bitte um Unterstützung (kurzes eMail genügt). Er war wie gesagt das Resultat der Veranstaltung vom 24.09.2005 im Technologiepark von Villingen-Schwenningen gewesen. Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Konstantin Meyl,
Mobilfunk ist aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Bei aller Euphorie gilt es dennoch, technische und biologische Aspekte zu beachten: Grenzwert-Appell (vorgetragen von Prof. Dr. Konstantin Meyl im Technologiepark von Villingen-Schwenningen am 24. September 2005) 1. Die Grenzwerte für Mobiltelefone müssen an die biologische Verträglichkeit für alle Menschen angepasst werden. Für Jung und Alt und nicht nur für die Altersgruppe der 20-30 jährigen, die, obwohl nachweisbar vom E-Smog am wenigsten betroffen, in vielen Studien die Probanden stellen. 2. Kritische Studien sind ernst zu nehmen und Konsequenzen aus neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sind zu ziehen. Studien kosten Mühen und Geld und werden nicht erstellt, um in Schubladen zu verschwinden. Reproduzierbare Effekte sind Grund genug für sofortige Anpassung der offiziellen Grenzwerte an neue Erkenntnisse. 3. In Fragen des Umweltschutzes und des Schadenersatzes soll das Verursacherprinzip gelten. Aufgrund der Verpflichtung der Hersteller zur Sorgfalt und zur Vorsorge unterliegen die hergestellten Geräte der Produkthaftung, auch wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden. (z.B. verstößt der DECT-Standard mit seinem permanenten Sendebetrieb auch wenn gar nicht telefoniert wird, schuldhaft gegen diese Herstellerverpflichtung). 4. Der Antennenwirkungsgrad funktechnischer Geräte ist zu optimieren. Der Anteil elektromagnetischer Wellen ist zu maximieren und zu kontrollieren. Verstümmelte, schlecht angepasste Antennen entsprechen nicht der Herstellerverpflichtung. 5. Alle Felder, die Geräte des Mobilfunks abstrahlen, sind zu messen und Grenzwerten zu unterwerfen. Wenn Grenzwerte festgesetzt werden, die nur elektromagnetische Wellen betreffen, obwohl andere ebenfalls abgestrahlte Felder biologisch wirksamer sind, dann verletzen die zuständigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden ihre Sorgfaltspflicht. 6. Die biologisch wirksame Störstrahlung, die besonders im Nahbereich einer Antenne auftritt, ist zu minimieren und zu prüfen. Gerade für den bisher unbeachtet gebliebenen Anteil des Antennenrauschens und der Antennenverluste ist die biologische Relevanz zu ermitteln und sind Grenzwerte festzulegen. 7. In einem biologischen Fenster ist kein Betrieb eines technischen Gerätes statthaft verlieren alle Grenzwerte ihre Gültigkeit. Pflanzen und Lebewesen bestehen überwiegend aus Wasser, dessen Maximum der Wellenabsorption bei 2,4 GHz liegt (Mikrowellenherd). Hier befindet sich das Fenster der Zellkommunikation. Daher ist der Betrieb von UMTS und von WLAN ein Angriff auf das Leben. |